Rechtsprechung
   LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7315
LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07 (https://dejure.org/2008,7315)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.02.2008 - 2 O 362/07 (https://dejure.org/2008,7315)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 2 O 362/07 (https://dejure.org/2008,7315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AUB 2000 Ziff. 1.3, 1.4, 2.1.1.1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung des Risses einer Achillessehne beim Begehen einer leicht ansteigenden Einfahrt als versichertes Unfallereignis; Maßgeblichkeit der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Fristenregelung in Ziff. 2.1.1.1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) im ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung des Risses einer Achillessehne beim Begehen einer leicht ansteigenden Einfahrt als versichertes Unfallereignis; Maßgeblichkeit der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Fristenregelung in Ziff. 2.1.1.1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Achillessehnenriss an Steigung nicht versichert

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallversicherung: Achillessehnenriss beim Begehen eines leichten Anstiegs als Unfallereignis; Unbeachtlichkeit der möglichen Intransparenz der Fristenregelung bei fehlender ärztlicher Invaliditätsfeststellung

Papierfundstellen

  • r+s 2009, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    In dieser Auslegung hält die Fristenregelung einer sachlichen Inhaltskontrolle stand und genügt überdies dem Maßstab des Transparenzgebots (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 07.03.2007 - IV ZR 137/06 -, VersR 2007, 400).
  • OLG Hamm, 15.08.2007 - 20 U 5/07

    Auch Richter kennen den Zustand von Bolzplätzen

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    Das Umknicken des Fußes, ohne dass ein unvorhergesehenes Hindernis oder eine Bodenunebenheit der Bewegung einen anderen als den gewollten Verlauf gegeben hat, ist kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, VersR 1999, 880; LG Köln, Urteil vom 18.09.2007 - 37 O 199/07; vgl. auch OLG Hamm, zfs 2008, 43).
  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    Auch muss die Feststellung eine Aussage zur Invalidität dem Grunde nach treffen (BGH, r+s 1997, 84).
  • OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06

    Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    215/06 mit zustimmender Anmerkung Lücke, in: VK 2008, 7 geäußerten Zweifel), da es im Streitfall bereits an sich an einer ausreichenden ärztlichen Invaliditätsfeststellung fehlt.
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 20 U 156/05

    Voraussetzungen für Ansprüche auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung, von

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    Liegt aber bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung überhaupt keine ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität vor (also auch keine verfristete), ist die Klage auch dann abzuweisen, wenn sich der Versicherer auf die Verspätung einer etwaigen Feststellung nicht berufen könnte (vgl. OLG Hamm, r+s 2007, 74; MDR 2006, 1045 = NJOZ 2006, 1402).
  • LG Schwerin, 15.06.2006 - 2 S 66/06

    Rechtsschutz eines Gläubigers bei dessen bewusstem Verschweigen im Antrag des

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    In dieser Auslegung hält die Fristenregelung einer sachlichen Inhaltskontrolle stand und genügt überdies dem Maßstab des Transparenzgebots (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 07.03.2007 - IV ZR 137/06 -, VersR 2007, 400).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99

    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Wirksamkeit Allgemeiner

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit der Kausalität nicht ausreicht (vgl. OLG Hamm, a. a. O.; OLG Frankfurt/Main, r+s 2003, 29; OLG Celle, r+s 2002, 260).
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 20 U 18/03

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    Denn damit würde die Feststellung erst mit der Zeugenaussage aus der Vorstellungswelt des Arztes heraus nach außen dringen (vgl. OLG Hamm, VersR 2004, 187 m. w. N.).
  • LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Unfallereignisses im Sinne der jeweiligen

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    Das Umknicken des Fußes, ohne dass ein unvorhergesehenes Hindernis oder eine Bodenunebenheit der Bewegung einen anderen als den gewollten Verlauf gegeben hat, ist kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, VersR 1999, 880; LG Köln, Urteil vom 18.09.2007 - 37 O 199/07; vgl. auch OLG Hamm, zfs 2008, 43).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1997 - 4 U 164/96

    Umknicken beim Aussteigen aus dem Auto L

    Auszug aus LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
    Das Umknicken des Fußes, ohne dass ein unvorhergesehenes Hindernis oder eine Bodenunebenheit der Bewegung einen anderen als den gewollten Verlauf gegeben hat, ist kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, VersR 1999, 880; LG Köln, Urteil vom 18.09.2007 - 37 O 199/07; vgl. auch OLG Hamm, zfs 2008, 43).
  • OLG Celle, 27.09.2001 - 8 U 2/01
  • BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14

    Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis

    Danach ist eine bloße Gelegenheitsursache gegeben, wenn der Schaden auch ohne äußere Einwirkung hätte entstehen können und im ungefähr gleichen Ausmaß und etwa demselben Zeitpunkt auch eingetreten wäre, wenn es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedürfe, sondern jedes andere alltäglich vorkommende ähnlich gelagerte Ereignis zu derselben Zeit die Schädigung auslöste (BSG VersR 2000, 789, 790; BSGE 62, 220, 223; Knappmann, NVersZ 2002, 1, 2 f.; ders. r+s 2007, 45, 49; Lücke, VK 2008, 39, 40; Hoenicke, r+s 2009, 206, 207).
  • LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07

    Versicherung - Badminton: Riss der Achillessehne gilt als Unfall

    Ein versichertes Unfallereignis im Sinne von Ziff. 1.3 AUB 99 liegt allerdings nicht vor, weil der Riss der Achillessehne bei einem willensgesteuerten Bewegungsvorgang des Klägers geschehen ist, ohne dass der Geschehensablauf durch äußere Einflüsse wie z. B. Bodenunebenheiten beeinflusst worden wäre (vgl. Landgericht Dortmund Urteil vom 14.02.2008 2 O 362/07 veröffentlicht in www.nrw.de mit Anmerkung Kloth Juris- Praxisreport VersR 9/2008 Anm. 3).
  • LG Dortmund, 20.08.2009 - 2 O 230/09

    Achillessehnenriss, erhöhte Kraftanstrengung

    Die Achillessehne ist im gewollten Verlauf der Bewegung durch die Eigenbewegung selbst zu Schaden gekommen, so dass die Voraussetzungen eines Unfallereignisses nach Ziffer 1.3 AUB 2000 nicht vorliegen (vgl. auch LG Dortmund, Urteil vom 14.02.2008 - 2 O 362/07 - mit Anmerkung Kloth in Juris Praxisreport Versicherungsrecht 9/2008 Anmerkung 3 zu einem Achillessehnenriss beim Begehen einer leicht ansteigenden Garagenzufahrt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht