Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 19.12.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.09.2013 - I-20 U 87/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37707
OLG Köln, 27.09.2013 - I-20 U 87/13 (https://dejure.org/2013,37707)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2013 - I-20 U 87/13 (https://dejure.org/2013,37707)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2013 - I-20 U 87/13 (https://dejure.org/2013,37707)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des privaten Krankheitskostenversicherers; Gewährung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes für die Unterbringung im Maßregelvollzug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 5 Abs. 1 g
    Kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld während der Unterbringung im Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK 94 § 5
    Eintrittspflicht des privaten Krankheitskostenversicherers; Gewährung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes für die Unterbringung im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Unterbringung im Maßregelvollzug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Unterbringung im Maßregelvollzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 415
  • VersR 2014, 827
  • r+s 2014, 85
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 265/08

    Krankenhaustagegeld Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2013 - 20 U 87/13
    Die Voraussetzungen der Ausschlussklausel sind erfüllt, wenn die dauerhafte Hilflosigkeit des Kranken für Verrichtungen des täglichen Lebens oder die Abwehr drohender Gefahren für den Patienten und seine Umgebung im Vordergrund stehen (Bach/Moser/Kalis, Private Krankenversicherung, 4. Aufl.,§ 5 MB/KK Rn. 32), wie es auch bei der Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB der Fall ist (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2009, 20 U 68/09; Bach/Moser/Kalis, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 33; Veith/Gräfe/Wendt, Der Versicherungsprozess, 2. Aufl., § 11 Rn. 209; LG Dortmund NJOZ 2009, 4738, 4741).
  • OLG Hamm, 18.09.2009 - 20 U 68/09

    Vorliegen eines Versicherungsfalls im Sinne des § 1MB/KK 1994 bei

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2013 - 20 U 87/13
    Die Voraussetzungen der Ausschlussklausel sind erfüllt, wenn die dauerhafte Hilflosigkeit des Kranken für Verrichtungen des täglichen Lebens oder die Abwehr drohender Gefahren für den Patienten und seine Umgebung im Vordergrund stehen (Bach/Moser/Kalis, Private Krankenversicherung, 4. Aufl.,§ 5 MB/KK Rn. 32), wie es auch bei der Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB der Fall ist (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2009, 20 U 68/09; Bach/Moser/Kalis, a.a.O., § 5 MB/KK Rn. 33; Veith/Gräfe/Wendt, Der Versicherungsprozess, 2. Aufl., § 11 Rn. 209; LG Dortmund NJOZ 2009, 4738, 4741).
  • LG Aachen, 19.04.2013 - 9 O 510/12

    Zahlung von Krankenhaustagegeld bei Anordnung der Unterbringung im

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2013 - 20 U 87/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. April 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 510/12 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 07.12.1994 - 20 U 106/94

    Medizinisch notwendige Heilbehandlung bei privatversichertem schwerstbehinderten

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2013 - 20 U 87/13
    Soweit die Klägerin sich demgegenüber darauf beruft, dass bei einer auf Pflegebedürftigkeit beruhenden Unterbringung nach einer verbreiteten Auffassung der Leistungsausschluss nur dann greifen soll, wenn es sich um eine "schlichte" Unterbringung nebst Grundpflege handelt, die auch von nichtmedizinischem Personal erbracht werden kann, dagegen eine Eintrittspflicht bei einem stationären Aufenthalt, der vor allem zur Linderung von Krankheitsfolgen dient und ärztliches Personal erfordert, für die Kosten der so genannten "Behandlungspflege" bestehen soll (OLG Hamm NJW-RR 1995, 1498 = VersR 1995, 822; Beckmann/Matusche-Beckmann/Müller, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 44 Rn. 179; Rüffer/Halbach/Schimikowski/Rogler, VVG, 2. Aufl., § 5 MB/KK Rn. 14), bedarf es keiner Entscheidung, ob entsprechendes auch für die durch Verwahrung bedingte Unterbringung gilt.
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 19.12.2013 - 2 O 315/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37582
LG Dortmund, 19.12.2013 - 2 O 315/13 (https://dejure.org/2013,37582)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.12.2013 - 2 O 315/13 (https://dejure.org/2013,37582)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 2 O 315/13 (https://dejure.org/2013,37582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Fortführung einer Krankheitskostenversicherung im Notlagentarif bei Kündigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Fortführung einer Krankheitskostenversicherung im Notlagentarif bei Kündigung

Papierfundstellen

  • r+s 2014, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 08.05.2013 - BT-Drs 17/13402
    Auszug aus LG Dortmund, 19.12.2013 - 2 O 315/13
    Die Bundesregierung hat daraufhin die Prüfung von Maßnahmen zugesagt, um das Problem bereits bestehender Beitragsschulden in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung anzugehen (Bundestagsdrucksache 17/13402 zu Artikel 2), ohne dass allerdings die von der Beklagten eingeforderte Gleichstellung in die Neufassung des § 193 VVG Eingang gefunden hätte.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.12.2015 - 8 O 5771/15

    Prämienrückstände aus einer Krankheitskostenversicherung

    Diese Rückwirkungsfiktion gilt nach zutreffender - wenngleich umstrittener - Ansicht auch für den Fall, dass der Versicherungsvertrag zum maßgeblichen Stichtag 01.08.2013 bereits beendet war (so OLG Köln r+s 2015, 454; vgl. auch KG r+s 2015, 144 m. abl. Anm. Mandler VersR 2015, 818; a.A. LG Dortmund r+s 2014, 85; LG Berlin r+s 2015, 202, zustimmend Muschner in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. Art. 7 EGVVG Rn. 4).
  • OLG Hamm, 15.07.2015 - 20 U 234/14

    Ansprüche einer privaten Krankheitskostenversicherung auf Zahlung der Prämien in

    Jedoch ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zur Neufassung von Art. 7 EGVVG und den dort angesprochenen Gesamtumständen, dass der Gesetzgeber nur die Beitragsschuldner im Blick hatte, deren Verträge bei Inkrafttreten der Regelung noch fortbestanden / (LG Dortmund, Urteil vom 19.12.2013 - Az. 2 O 315/13 - Rn. 12, juris; LG Berlin, Urteil vom 15.01.2015 - 23 S 2/14, r + s 2015, 202).
  • LG Berlin, 15.01.2015 - 23 S 2/14

    Prämienanspruch einer Krankenversicherung: Voraussetzungen für eine rückwirkende

    Dass eine rückwirkende Versicherung im Notlagentarif nur in Betracht kommt, wenn zum 1. August 2013 das Versicherungsverhältnis andauert, folgt auch aus der Informationspflicht des Versicherers gemäß Art. 7 Satz 7 EGVVG, § 193 Abs. 8 VVG, wonach der Versicherer den Versicherungsnehmer auch über die Höhe der künftig zu zahlenden Prämie hinzuweisen hat (LG Dortmund, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 2 O 315/13, RuS 2014, 85, juris: Rz. 12, mit zust. Anm. Schubach, juris-PR-VersR 2/2014 Anm. 4; Mandler, VersR 2014, 167, 170, unter III 2a).

    Aus der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 17/13079 und 17/13402) folgt nur, dass dem Gesetzgeber zumindest für die gesetzliche Krankenversicherung die Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neuschuldnern bekannt war, aber insofern nur eine zukünftige Prüfung in Aussicht genommen wurde (LG Dortmund, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 2 O 315/13, RuS 2014, 85, juris: Rz. 12).

  • LG Essen, 29.01.2015 - 10 S 325/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag

    Soweit zur Begründung der Gegenauffassung (soweit ersichtlich nur LG Dortmund, Urteil vom 19.12.2013, 2 O 315/13) darauf verwiesen wird, dass ein Erfordernis einer Fortdauer der Ruhendstellung bis zum 01.08.2013 daraus ersichtlich werde, dass der Gesetzgeber in § 193 VIII VVG eine Belehrungspflicht hinsichtlich der zukünftigen Prämienhöhe und die Folgen für die Anrechnung der Altersrückstellung geregelt habe, die nur bei einer Fortdauer des Vertrages überhaupt Sinn ergebe, überzeugt dieses Argument nicht.
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