Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.02.1993 - 20 U 262/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4515
OLG Hamm, 12.02.1993 - 20 U 262/92 (https://dejure.org/1993,4515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.1993 - 20 U 262/92 (https://dejure.org/1993,4515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 20 U 262/92 (https://dejure.org/1993,4515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Eingeparkt - umliegende Fahrzeuge beim Wegschieben beschädigt - zahlt Kfz-Haftpflichtversicherung?

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 10 Abs. 1 b
    Wegschieben eines Fahrzeugs zur Vergrößerung einer Parklücke L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebrauch des versicherten Fahrzeugs; Vergrößerung der Parklücke durch Wegschieben anderer Fahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 10 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 994
  • NZV 1993, 352
  • VersR 1993, 1475
  • r+s 1993, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 59/76

    Schadensersatz - Transportfahrzeug - Hantieren mit Ladegut

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.1993 - 20 U 262/92
    Da vom Versicherungsschutz die typische, vom Gebrauch des Kfz selbst und unmittelbar ausgehende Gefahr umfaßt werden soll (BGH VersR 1977, 418, 419; 1980, 1039, 1040), können auch Handlungen des Fahrers der vom Gebrauch des Fahrzeugs ausgehenden Gefahr hinzugerechnet werden, wenn es sich um typische Fahrerhandlungen handelt.
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung bei unerlaubtem

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe (r+s 1993, 203) betraf einen Haftpflichtversicherungsfall und nicht einen Kaskoversicherungsfall.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht