Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.11.1989

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2594
BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89 (https://dejure.org/1989,2594)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1989 - KRB 1/89 (https://dejure.org/1989,2594)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1989 - KRB 1/89 (https://dejure.org/1989,2594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 8 § 38 Abs. 1 Nr. 1; OWiG § 130; StPO § 264
    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen Bußgeldverfahren - Doppelbestrafung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mehrere Verurteilungen - Verletzung der Aufsichtspflicht - Doppelbestrafung - Submissionsabsprache - Aufsichtspflichtverletzung - Kartellvertrag - Ne bis in idem

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 1990, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89
    Das gilt insbesondere für die Frage, ob ein bestimmtes Geschehen unselbständiger Teil einer fortgesetzten Handlung bzw. eines Dauerdeliktes ist oder als eine selbständige Tat bewertet werden muß (vgl. BGHR StPO § 264 I Tatidentität 1, 3, 8, 12; BGHSt 33, 122 ff; 29, 288 ff; BGHStV 81, 397; 85, 183).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89
    Dabei lassen sich mit jeweils guten Gründen häufig unterschiedliche Ergebnisse vertreten (vgl. BGHR StPO § 264 I Tatidentität 4, 5, 7, 9 bis 11; BGHSt 32, 146 ff; 215 ff; BGHStV 81, 116).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83

    Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher

    Auszug aus BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89
    Dabei lassen sich mit jeweils guten Gründen häufig unterschiedliche Ergebnisse vertreten (vgl. BGHR StPO § 264 I Tatidentität 4, 5, 7, 9 bis 11; BGHSt 32, 146 ff; 215 ff; BGHStV 81, 116).
  • OLG Dresden, 18.01.2002 - 4 Ws 53/01

    Aufhebung einer zweiten Rehabilitierungsentscheidung bei inhaltsgleicher

    Diese Wirkung kann sich - entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft - nicht lediglich auf Grund der Annahme ergeben, dass die Nichtbeachtung der entgegenstehenden Rechtskraft die Nichtigkeit des zweiten Beschlusses zur Folge hat (was allerdings generell bei Nichtbeachtung von Verfahrenshindernissen von der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - zwar für Fälle schwerster offenkundiger Fehler nicht ausgeschlossen wird, im hier vorliegenden Fall jedoch nicht zu bejahen sein dürfte; vgl. dazu BGH wistra 90, 67; Rieß in Löwe/Rosenberg a.a.O., Rdnr. 130 m.w.N.), sondern entspräche in der Konsequenz auch einer Entscheidung auf der Grundlage des § 458 Abs. 1 StPO, wonach die Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einem Urteil festgestellt werden kann.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1989 - 3 StR 314/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9857
BGH, 04.11.1989 - 3 StR 314/89 (https://dejure.org/1989,9857)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1989 - 3 StR 314/89 (https://dejure.org/1989,9857)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1989 - 3 StR 314/89 (https://dejure.org/1989,9857)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechnungen - Hauptverhandlung - Verwertung im Urteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 1990, 197
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16

    Auswirkung widersprüchlichen Vorbringens des Angeklagten im Rahmen von § 344 Abs.

    bb) Darüber hinaus hat der Angeklagte nicht vorgetragen, dass der Inhalt der Aussage des Sachverständigen auch nicht in sonstiger prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, obgleich dies zur Überprüfung eines möglichen Verfahrensfehlers notwendig gewesen wäre (vgl. BGH wistra 1990, 197 [BGH 04.11.1989 - 3 StR 314/89] [dort mit falschem Entscheidungsdatum, richtig: Urt. v. 07.02.1990] = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Urkunden 1; BGH StV 2014, 73 [74] = wistra 2014, 18 [20]; Meyer-Goßner /Schmitt aaO., § 261 Rn. 38a m.w.N.).
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