Rechtsprechung
| LG Duisburg, 19.07.1991 - 1 O 362/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen die einer Gemeinde obliegende Verkehrssicherungspflicht; Gefährdung der Straßenverkehrsteilnehmer; Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen Poller auf Grund geringer Größe und farbneutraler Gestaltung ; Anspruch aus der Verletzung von öffentlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Amtshaftung; Aufstellung von Betonpollern auf Parkstreifen
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 19.07.1991 - 1 O 362/90
- OLG Düsseldorf, 05.12.1991 - 18 U 174/91
Papierfundstellen
- zfs 1991, 296
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 127/03
Straßensicherungspflicht einer saarländischen Gemeinde: Haftungsverneinung bei …
Die Verkehrssicherungspflicht kann allerdings dann verletzt sein, wenn die Poller nicht derart aufgestellt werden, dass sie für einen Pkw-Fahrer gut sichtbar sind (vgl. LG Duisburg, zfs 1991, 296).Poller, durch die Parkstreifen abgegrenzt werden oder eine Fahrbahnverengung herbeigeführt wird, müssen insbesondere im Regelfall durch gut sichtbare Markierungen und ausreichende Beleuchtung kenntlich gemacht werden, damit sie auch bei Dämmerung bzw. Dunkelheit von ein- bzw. ausparkenden Autofahrern nicht übersehen werden, sofern diese die dabei erforderliche Sorgfalt walten lassen (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1991, 433; OLG Rostock, VersR 2001, 1441 f; LG Duisburg, zfs 1991, 296 f).
Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Poller von einer geringen Höhe (ca. 40 cm) handelt, da diese aus dem Sichtwinkel des Fahrers eines Kraftfahrzeugs nur schwer zu erkennen sind (vgl. LG Duisburg, zfs 1991, 296 f;… LG Saarbrücken, Urt. v. 11.07.2001 - 4 O 123/01 (Bl. 26 (29) d. A.)) und ein Fahrzeugführer auch nicht unbedingt mit dem Vorhandensein derartiger Hindernisse rechnen muss (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1990, 433).
- LG Bonn, 23.07.2003 - 1 O 216/03
Umfang der einer Gemeinde obliegenden Straßenverkehrssicherungspflicht; …
Rn. 28 Lediglich wenn aufgrund der Örtlichkeit mit fahrlässigen Verhalten der Verkehrsteilnehmer gerechnet werden muss bzw. bei Hindernissen, bei denen selbst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt die Gefahr des Übersehens besteht (vgl. LG Duisburg in ZfS 1991, S. 296), kann der Verkehrssicherungspflichtige gehalten sein, zusätzlich auf eine Gefahrenstelle hinzuweisen. - OLG Düsseldorf, 29.05.1991 - 18 U 8/91
Verkehrssicherungspflicht; Straßenbaulast; Gehweg; Garage; Parkplatz
Ähnlich: LG Duisburg, Urteil - 1 O 362/90 - v. 19.7.1991 (DRsp-Archiv).
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