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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9786
OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99 (https://dejure.org/1999,9786)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.1999 - 12 M 4172/99 (https://dejure.org/1999,9786)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 1999 - 12 M 4172/99 (https://dejure.org/1999,9786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 5 B 4214/99
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99

Papierfundstellen

  • zfs 2000, 86
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99

    Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99
    Kann das nunmehr durchgeführte Drogenscreening aus den bereits dargestellten Gründen für die hier zu treffende Entscheidung keine Bedeutung gewinnen, so kann der Senat in diesem Verfahren offen lassen, ob dieses Drogenscreening, nachdem der Antragsteller die ihm für die Beibringung eines Drogenscreenings von dem Antragsgegner gesetzte Frist hatte verstreichen lassen, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides noch Berücksichtigung finden kann oder ob es sich bei der durch die Verwaltungsbehörde zur Beibringung gesetzten Frist um eine Ausschlussfrist handelt (so wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10.8.1999 - 7 B 11398/99 -, zfs 1999, 518 (519)); gegen die Annahme, es handele sich um eine Ausschlussfrist, könnte anzuführen sein, dass mit der Regelung des § 11 Abs. 8 FeV die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu aufgenommen werden sollte (s. VkBl. 1999, 1069), was gegen eine Ausschlussfrist sprechen könnte, allerdings könnte die Annahme einer Ausschlussfrist für den Fall einer Beweis-Vereitelung erwogen werden, so dass eine Differenzierung danach geboten sein könnte, ob eine Beweiserhebung noch nachgeholt werden kann).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.1998 - 9 L 5136/97

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Veränderung der Rechtslage; Antragsfrist; Frist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99
    Der Senat, der nach ständiger Rechtsprechung im Zulassungsverfahren bei dem Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO neue Tatsachen berücksichtigt, sofern die Berücksichtigung dieser Tatsachen nicht schon nach materiellem Recht ausgeschlossen ist (s. etwa den Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/97 -, DVBl. 1998, 491, ebenso: NdsOVG, Beschl. v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 - a. A.: NdsOVG, Beschl. v. 14.7.1997 - 1 M 3349/97 - OVG NW, Beschl. v. 9.6.1997 - 15 E 444/97 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.1997 - A 14 S 345/97 -), hat bei seiner Zulassungsentscheidung nunmehr zu würdigen, dass der Antragsteller durch das Urteil des Amtsgerichts vom November 1999 wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln nach den §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 3, 33 BtmG, 25 Abs. 2, 53 StGB zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,- DM verurteilt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - 15 E 444/97

    Zulassungsantrag; Geltend gemachtes Vorbringen; Erstinstanzliche Entscheidung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99
    Der Senat, der nach ständiger Rechtsprechung im Zulassungsverfahren bei dem Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO neue Tatsachen berücksichtigt, sofern die Berücksichtigung dieser Tatsachen nicht schon nach materiellem Recht ausgeschlossen ist (s. etwa den Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/97 -, DVBl. 1998, 491, ebenso: NdsOVG, Beschl. v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 - a. A.: NdsOVG, Beschl. v. 14.7.1997 - 1 M 3349/97 - OVG NW, Beschl. v. 9.6.1997 - 15 E 444/97 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.1997 - A 14 S 345/97 -), hat bei seiner Zulassungsentscheidung nunmehr zu würdigen, dass der Antragsteller durch das Urteil des Amtsgerichts vom November 1999 wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln nach den §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 3, 33 BtmG, 25 Abs. 2, 53 StGB zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,- DM verurteilt worden ist.
  • OLG Saarbrücken, 29.06.1999 - 4 U 643/98

    Mangel-Eigenschaft und wiederholte Mängelrüge im Falle von Fehlzündungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99
    Kann das nunmehr durchgeführte Drogenscreening aus den bereits dargestellten Gründen für die hier zu treffende Entscheidung keine Bedeutung gewinnen, so kann der Senat in diesem Verfahren offen lassen, ob dieses Drogenscreening, nachdem der Antragsteller die ihm für die Beibringung eines Drogenscreenings von dem Antragsgegner gesetzte Frist hatte verstreichen lassen, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides noch Berücksichtigung finden kann oder ob es sich bei der durch die Verwaltungsbehörde zur Beibringung gesetzten Frist um eine Ausschlussfrist handelt (so wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10.8.1999 - 7 B 11398/99 -, zfs 1999, 518 (519)); gegen die Annahme, es handele sich um eine Ausschlussfrist, könnte anzuführen sein, dass mit der Regelung des § 11 Abs. 8 FeV die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu aufgenommen werden sollte (s. VkBl. 1999, 1069), was gegen eine Ausschlussfrist sprechen könnte, allerdings könnte die Annahme einer Ausschlussfrist für den Fall einer Beweis-Vereitelung erwogen werden, so dass eine Differenzierung danach geboten sein könnte, ob eine Beweiserhebung noch nachgeholt werden kann).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97

    Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99
    Der Senat, der nach ständiger Rechtsprechung im Zulassungsverfahren bei dem Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO neue Tatsachen berücksichtigt, sofern die Berücksichtigung dieser Tatsachen nicht schon nach materiellem Recht ausgeschlossen ist (s. etwa den Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/97 -, DVBl. 1998, 491, ebenso: NdsOVG, Beschl. v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 - a. A.: NdsOVG, Beschl. v. 14.7.1997 - 1 M 3349/97 - OVG NW, Beschl. v. 9.6.1997 - 15 E 444/97 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.1997 - A 14 S 345/97 -), hat bei seiner Zulassungsentscheidung nunmehr zu würdigen, dass der Antragsteller durch das Urteil des Amtsgerichts vom November 1999 wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln nach den §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 3, 33 BtmG, 25 Abs. 2, 53 StGB zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,- DM verurteilt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 14.07.1997 - 1 M 3349/97

    Neues Vorbringen im Zulassungsverfahren;; Divergenzrüge; Grundsatzrüge …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99
    Der Senat, der nach ständiger Rechtsprechung im Zulassungsverfahren bei dem Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO neue Tatsachen berücksichtigt, sofern die Berücksichtigung dieser Tatsachen nicht schon nach materiellem Recht ausgeschlossen ist (s. etwa den Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/97 -, DVBl. 1998, 491, ebenso: NdsOVG, Beschl. v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 - a. A.: NdsOVG, Beschl. v. 14.7.1997 - 1 M 3349/97 - OVG NW, Beschl. v. 9.6.1997 - 15 E 444/97 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.1997 - A 14 S 345/97 -), hat bei seiner Zulassungsentscheidung nunmehr zu würdigen, dass der Antragsteller durch das Urteil des Amtsgerichts vom November 1999 wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln nach den §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 3, 33 BtmG, 25 Abs. 2, 53 StGB zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,- DM verurteilt worden ist.
  • OVG Hamburg, 30.03.2000 - 3 Bs 62/00

    Klärung der Frage mangelnder Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; unzulässige …

    Sie war bei Ablauf der Frist für den Antrag auf Zulassung der Beschwerde (zur Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen bis zu diesem Zeitpunkt s. OVG Hamburg, NVwZ 1998 S. 863) noch nicht verstrichen und ist es im Übrigen auch im Zeitpunkt der Beschluss-Fassung des Gerichts noch nicht (zur Nachreichung des Gutachtens nach Ablauf der gesetzten Frist s. OVG Koblenz, DAR 1999 S. 518 [519]; OVG Lüneburg, zfs 2000 S. 86, 87).
  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 1 S 12.136

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Im Fahrerlaubnisrecht ist bei dieser dann, wenn das behördliche Handeln nach summarischer Prüfung nicht rechtswidrig erscheint, in der Regel das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Fahrerlaubnisentzugs schwerer zu gewichten als das private Interesse des Antragstellers, vorerst weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, selbst bei beruflicher Betroffenheit (…vgl. BayVGH a.a.O. sowie insbesondere auch OVG Lüneburg vom 26.10.2011 in DAR 2011, 716; weiter BayVGH vom 5.9.2008 Az. 11 CS 08.1890, vom 13.10.2006 Az. 11 CS 06.1724, vom 4.4.2006 Az. 11 CS 05.3214, vom 27.7.2005 Az. 11 CS 05.801, vom 13.1.2005 Az. 11 CS 04.2968, vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838, vom 14.5.2003 Az. 11 CS 03.924 und vom 5.9.2002 Az. 11 CS 02.1780 zu einem Berufskraftfahrer; zu solchen ebenso OVG Saarland vom 14.5.2008 Az. 1 B 191/08 und vom 1.10.2002 in ZfSch 2003, 47; VGH Baden-Württemberg vom 15.5.2002 in DÖV 2002, 783; Niedersächsisches OVG vom 30.11.1999 in ZfSch 2000, 86).
  • VG Bayreuth, 29.11.2012 - B 1 S 12.868

    Methamphetaminkonzentration im Blut durch etwaige Beimischung in einem mehrere …

    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht bei der Entscheidung über einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO eine eigenständige Interessenabwägung vorzunehmen hat, bei der in der Regel das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Fahrerlaubnisentzugs schwerer zu gewichten ist als das private Interesse eines Antragstellers, vorerst weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, selbst bei beruflicher Betroffenheit, wie sie hier geltend gemacht wird (…vgl. BayVGH a.a.O. sowie vom 5.9.2008 Az. 11 CS 08.1890, vom 13.10.2006 Az. 11 CS 06.1724, vom 4.4.2006 Az. 11 CS 05.3214, vom 27.7.2005 Az. 11 CS 05.801, vom 13.1.2005 Az. 11 CS 04.2968, vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838, vom 14.5.2003 Az. 11 CS 03.924 und vom 5.9.2002 Az. 11 CS 02.1780 zu einem Berufskraftfahrer; zu solchen ebenso OVG Saarland vom 14.5.2008 Az. 1 B 191/08 und vom 1.10.2002 in ZfSch 2003, 47; VGH Baden-Württemberg vom 15.5.2002 in DÖV 2002, 783; Niedersächsisches OVG vom 30.11.1999 in ZfSch 2000, 86).
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