Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 582/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbewiesener Einbruchdiebstahl bei Abhandenkommen von Schmuck im Hotelzimmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachweis des Diebstahls; Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Abhandenkommen von versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl; Vorliegen einer nicht versicherten Gefahr
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.08.2002 - 12 O 63/00
- OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 582/02
Papierfundstellen
- zfs 2003, 246
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 582/02
Fehlen - wie hier - Spuren eines gewaltsamen Eindringens in den Raum, aus dem die versicherten Sachen entwendet worden sein sollen, so genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Fall einer Entwendung schließen lassen (vgl. zum "Nachschlüsseldiebstahl" BGH 09.01.1991 IV ZR 15/90, NJW-RR 1991, 738; 07.02.1990 IV ZR 151/89, NJW-RR 1990, 607). - BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89
Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 582/02
Fehlen - wie hier - Spuren eines gewaltsamen Eindringens in den Raum, aus dem die versicherten Sachen entwendet worden sein sollen, so genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Fall einer Entwendung schließen lassen (vgl. zum "Nachschlüsseldiebstahl" BGH 09.01.1991 IV ZR 15/90, NJW-RR 1991, 738; 07.02.1990 IV ZR 151/89, NJW-RR 1990, 607). - OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 12 U 297/00
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 582/02
In der Rechtsprechung ist das Zurücklassen von Wertgegenständen in einem Hotelzimmer regelmäßig als grob fahrlässig betrachtet worden (OLG Frankfurt, VersR 1995, 207; LG Wuppertal, VersR 1982, 57; zum Zurücklassen von Schmuck in dem unverschlossenen Schrank eines Krankenhauszimmers OLG Karlsruhe, NVersZ 2002, 78). - OLG Frankfurt, 15.03.1993 - 4 U 73/92
Unbeaufsichtigtes Aufbewahren von Schmuck in einem Hotelzimmer
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 582/02
In der Rechtsprechung ist das Zurücklassen von Wertgegenständen in einem Hotelzimmer regelmäßig als grob fahrlässig betrachtet worden (OLG Frankfurt, VersR 1995, 207; LG Wuppertal, VersR 1982, 57; zum Zurücklassen von Schmuck in dem unverschlossenen Schrank eines Krankenhauszimmers OLG Karlsruhe, NVersZ 2002, 78). - LG Wuppertal, 14.05.1981 - 7 O 391/80
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 582/02
In der Rechtsprechung ist das Zurücklassen von Wertgegenständen in einem Hotelzimmer regelmäßig als grob fahrlässig betrachtet worden (OLG Frankfurt, VersR 1995, 207; LG Wuppertal, VersR 1982, 57; zum Zurücklassen von Schmuck in dem unverschlossenen Schrank eines Krankenhauszimmers OLG Karlsruhe, NVersZ 2002, 78).
- LG Dortmund, 31.01.2011 - 2 S 63/10
Voraussetzungen für einen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen gedeckten …
Da Einbruchspuren am Tresor fehlen, kann die Klägerin den erforderlichen Mindestbeweis für eine versicherte Entwendung nur führen, wenn von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die unversicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind und sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (KG VersR 2010, 1077; OLG Frankfurt VersR 2010, 904; OLG Köln VersR 2005, 1077; OLG Karlsruhe zfs 2006, 34) für eine versicherte Begehungsweise folgern lässt (OLG Saarbrücken zfs 2003, 246; OLG Hamm VersR 1997, 1229).
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