Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 868 BGB.
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 868 BGB a.F.
Entscheidung zu § 868 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BVerwG, 04.03.1976 - 3 C 3.75
Wirtschaftliches Eigentum an Grundvermögen - Eigenbesitz eines Minderjährigen bei ...
Querverweise
Auf § 868 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Sachenrecht
- Besitz
- § 871