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Deutschland

Aufwendungsausgleichsgesetz
(Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung)

Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2005 (BGBl. I S. 3686), in Kraft getreten am 01.10.2005 (rückwirkend) bzw. 01.01.2006

zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2026 (BGBl. I S. 228) m.W.v. 30.07.2026

§ 1Erstattungsanspruch

§ 2Erstattung

§ 3Feststellung der Umlagepflicht

§ 4Versagung und Rückforderung der Erstattung

§ 5Abtretung

§ 6Verjährung und Aufrechnung

§ 7Aufbringung der Mittel

§ 8Verwaltung der Mittel

§ 9Satzung

§ 10Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 11Ausnahmevorschriften

§ 12Freiwilliges Ausgleichsverfahren

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