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Grundbuchverfügung
| Abschnitt V - Der Zuständigkeitswechsel (§§ 25 - 27a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Grundbuchverfügung (https://dejure.org/gesetze/GBV/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 27 GBV
Entscheidung zu § 27 GBV in unserer Datenbank:
- OLG München, 27.01.2017 - 34 Wx 430/16
Keine Beschwer durch Änderung der Gemarkung im Grundbuch
Querverweise
Auf § 27 GBV verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Der Zuständigkeitswechsel
- § 27a
- Die Schließung des Grundbuchblatts
- § 34
- Die Bekanntmachung der Eintragungen
- § 40
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)