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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
| Teil 2 - Flächenplanung (§§ 17 - 32) |
| Abschnitt 2 - Landschaftsplanung (§§ 22 - 32) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (https://dejure.org/gesetze/HOAI/__paste_norm__.html)
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(1) Die Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 32 bewertet:
(2) 1Anlage 8 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase. 2Anlage 9 enthält Beispiele für Besondere Leistungen.
§ 22Anwendungsbereich
§ 23Leistungsbild Landschaftsplan
§ 24Leistungsbild Grünordnungsplan
§ 25Leistungsbild Landschafts-
rahmenplan § 26Leistungsbild Landschafts-
pflegerischer Begleitplan § 27Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan § 28Honorare für Grundleistungen bei Landschaftsplänen § 29Honorare für Grundleistungen bei Grünordnungsplänen § 30Honorare für Grundleistungen bei Landschafts-
rahmenplänen § 31Honorare für Grundleistungen bei Landschafts-
pflegerischen Begleitplänen § 32Honorare für Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen
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rahmenplan § 26Leistungsbild Landschafts-
pflegerischer Begleitplan § 27Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan § 28Honorare für Grundleistungen bei Landschaftsplänen § 29Honorare für Grundleistungen bei Grünordnungsplänen § 30Honorare für Grundleistungen bei Landschafts-
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pflegerischen Begleitplänen § 32Honorare für Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen
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Rechtsprechung zu § 27 HOAI
Entscheidung zu § 27 HOAI in unserer Datenbank:
- VK Niedersachsen, 30.10.2018 - VgK-41/18
Vergabeverstöße im Teilnahmewettbewerb sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist rügen!
Querverweise
Auf § 27 HOAI verweisen folgende Vorschriften:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Flächenplanung
- Landschaftsplanung
- § 32 (Honorare für Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen)