Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
Das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
1. Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
| a) | Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen | |
| b) | Ortsbesichtigungen | |
| c) | Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen | |
| d) | Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen | |
| e) | Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen | |
| f) | Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge |
2. Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
| a) | Bestandsaufnahme: Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen | ||
| b) | Bestandsbewertung: | ||
| aa) | Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege | ||
| bb) | Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung) | ||
| cc) | Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber | ||
3. Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
| a) | Konfliktanalyse | |
| b) | Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf | |
| c) | Konfliktminderung | |
| d) | Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten | |
| e) | Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen | |
| f) | Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen | |
| g) | Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts | |
| h) | Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen | |
| i) | Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers | |
| j) | Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte | |
| k) | Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde | |
| l) | Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber |
4. Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
Darstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
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