Verordnung über künstliche Intelligenz
| Kapitel IX - Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung (Art. 72 - 94) |
| Abschnitt 5 - Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Art. 88 - 94) |
(1) Das wissenschaftliche Gremium kann dem Büro für Künstliche Intelligenz eine qualifizierte Warnung übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass
| a) | ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene birgt oder | |
| b) | ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck die Bedingungen gemäß Artikel 51 erfüllt. |
(2) Aufgrund einer solchen qualifizierten Warnung kann die Kommission über das Büro für Künstliche Intelligenz und nach Unterrichtung des KI-Gremiums die in diesem Abschnitt festgelegten Befugnisse zur Beurteilung der Angelegenheit ausüben. Das Büro für Künstliche Intelligenz unterrichtet das KI-Gremium über jede Maßnahme gemäß den Artikeln 91 bis 94.
(3) Eine qualifizierte Warnung ist hinreichend zu begründen und enthält mindestens Folgendes:
| a) | die Kontaktstelle des Anbieters des betreffenden KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko; | |
| b) | eine Beschreibung der einschlägigen Fakten und der Gründe für die Warnung durch das wissenschaftliche Gremium; | |
| c) | alle sonstigen Informationen, die das wissenschaftliche Gremium für relevant hält, gegebenenfalls einschließlich Informationen, die es auf eigene Initiative hin zusammengetragen hat. |
maßnahmen Art. 90Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken Art. 91Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen Art. 92Befugnis zur Durchführung von Bewertungen Art. 93Befugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen Art. 94Verfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Querverweise
Auf Art. 90 KI-Verordnung verweisen folgende Vorschriften:
- Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)
- KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
- Einstufungsvorschriften
- Art. 52 (Verfahren)
- Governance
- Governance auf Unionsebene
- Art. 68 (Wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger)
- Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung
- Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Art. 92 (Befugnis zur Durchführung von Bewertungen)