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Kreditwesengesetz

   Zweiter Abschnitt - Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften (§§ 10 - 31)   
   3. Kundenrechte (§ 22p)   
Gliederung
Zitiervorschläge
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__paste_bez__ __paste_norm__ KWG (https://dejure.org/gesetze/KWG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ KWG
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Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 22p

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom 01.03.2011 (BGBl. I S. 288) mit Wirkung vom 30.04.2011 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
30.04.2011
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie01.03.2011BGBl. I S. 288

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