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Anlage 3
(zu § 15b Absatz 3) Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV
(folgt)
Vorschrift angefügt durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vom 09.05.2018
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2018 | Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung | 09.05.2018 |