Hier: Polizeigesetz in der seit dem 17. Januar 2021 geltenden Fassung.

Polizeigesetz

   Dritter Teil - Die Kosten der Polizei (§§ 127 - 129)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 128
Einnahmen

Sind mit der Tätigkeit der Polizei Einnahmen verbunden, so fließen diese dem Kostenträger zu.

Was ist das?

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