Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 151 - 241) |
| Kapitel 3 - Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen (§§ 163 - 167) |
1Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 156). 2Mit dieser Meldung gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung der Stellenangebote als erteilt. 3Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. 4Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. 5Einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 bedarf es nicht, wenn für die Dienststellen dem § 166 entsprechende Regelungen bereits bestehen und durchgeführt werden.
vereinbarung § 167Prävention
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 165 SGB IX
189 Entscheidungen zu § 165 SGB IX in unserer Datenbank:
- BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 4 S 2070/24
Der Dauerbewerber, der sein Geld mit Absagen verdient
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 4 S 2070/24
- BAG, 25.04.2024 - 8 AZR 143/23
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose Bewerberin - Benachteiligung ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
Wirksamkeit Kündigung - Probezeit - schwerbehinderter Arbeitnehmer - Beteiligung ...
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.03.2023 - 4 Sa 186/22
Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Kenntnis der Schwerbehinderung - ...
- ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
- BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22
Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche - öffentlicher ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22
Bewerbungsverfahren - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Evangelische ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2022 - 5 Sa 10/22
- BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20
Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch
Zum selben Verfahren:
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 95/19
Benachteiligung wegen Behinderung - Einladung zum Vorstellungsgespräch - Zugang ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 95/19
- LAG Sachsen, 22.08.2022 - 2 Sa 144/21
Diskriminierung - Schwerbehinderung - Bewerber - Einladungspflicht - freie Stelle ...
Querverweise
Auf § 165 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)