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Hier: SGB IX in der seit dem 1.1.2018 geltenden Fassung. Synopse

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

   Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 151 - 241)   
   Kapitel 11 - Inklusionsbetriebe (§§ 215 - 218)   
Gliederung
Zitiervorschläge
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__paste_bez__ __paste_norm__ SGB IX (https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ SGB IX
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 217
Finanzielle Leistungen

(1) Inklusionsbetriebe können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand erhalten.

(2) Die Finanzierung von Leistungen nach § 216 Satz 2 erfolgt durch den zuständigen Rehabilitationsträger.

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