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Telekommunikationsgesetz
Teil 12 - Abgaben (§§ 223 - 227) |
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__paste_bez____paste_norm__ Telekommunikationsgesetz (https://dejure.org/gesetze/TKG/__paste_norm__.html)
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§ 223Gebühren und Auslagen; Verordnungs-
ermächtigung § 224Frequenznutzungs-
beitrag § 225Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungs-
verfahren § 226Kosten des Vorverfahrens § 227Mitteilung der Bundesnetzagentur
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ermächtigung § 224Frequenznutzungs-
beitrag § 225Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungs-
verfahren § 226Kosten des Vorverfahrens § 227Mitteilung der Bundesnetzagentur