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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A

   Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24)   
Gliederung
Alte Fassung
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https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2016/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ VOB/A 2016 (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2016/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ VOB/A 2016
__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2016/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
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Textdarstellung

  

§ 20
Dokumentation

(1) 1Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. 2Diese Dokumentation muss mindestens enthalten:

1. Name und Anschrift des Auftraggebers,
2. Art und Umfang der Leistung,
3. Wert des Auftrags,
4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl,
5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für die Ablehnung,
6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten,
7. Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot,
8. Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit bekannt,
9. bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe Gründe für die Wahl des jeweiligen Verfahrens,
10. gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat.

3Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den Ablauf der mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren zu dokumentieren.

(2) Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der Dokumentation zu begründen.

(3) 1Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigt. 2Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:

a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
b) gewähltes Vergabeverfahren,
c) Auftragsgegenstand,
d) Ort der Ausführung,
e) Name des beauftragten Unternehmens.
§ 1Bauleistungen § 2Grundsätze § 3Arten der Vergabe § 3aZulässigkeits-
voraussetzungen
§ 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung
§ 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis
§ 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm
§ 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Einzelne Vertragsbedingungen, Ausführungsfristen § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung
§ 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Fristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung
§ 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Bekanntmachung § 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen
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Querverweise

Auf § 20 VOB/A 2016 verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

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