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25.11.1992

Bundestag - Drucksache 12/3832

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,21782
BGBl. I 1993 S. 50 (https://dejure.org/1993,21782)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 15.01.1993, Seite 50
  • Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege
  • vom 11.01.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (279)

  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50) wurde die bislang in § 29a ZPO aF geregelte ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen aus systematischen Gründen in § 23 Nr. 2a GVG verankert (…BT-Drucks. 12/3832, S. 43), während die weiterhin von § 29a ZPO erfasste ausschließliche örtliche Zuständigkeit auch auf andere Mietverhältnisse und auf Pachtverhältnisse ausgedehnt wurde.

    Denn die Einfügung dieser Zuständigkeitsregelung in das Gerichtsverfassungsgesetz beruhte, wie bereits ausgeführt, allein auf systematischen Gründen; eine inhaltliche Änderung war - von redaktionellen Angleichungen und dem Wegfall der in § 29a Abs. 2 ZPO aF genannten (besondere Wohnmietverhältnisse betreffenden) Ausnahmefälle abgesehen - nicht gewollt (…vgl. BT-Drucks. 12/1217, S. 45; 12/3832, S. 43).

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Nach der aufgrund des Gesetzes vom 11. Januar 1993 (BGBl I S. 50) geltenden neuen Fassung des § 153 a StPO ist demzufolge die geringe Schuld kein Tatbestandsmerkmal mehr.
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 46/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer …

    Entgegen der Auffassung des SG folgt eine Befugnis zur alleinigen Entscheidung des Berufsrichters nicht aus dem seit dem 1.3.1993 (Art. 8 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 11.1.1993, BGBl I 50) geltenden § 12 Abs. 1 S 2 SGG, wonach die ehrenamtlichen Richter bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung nicht mitwirken.
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