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   BGH, Ermittlungsrichter, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17   

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https://dejure.org/2017,24264
BGH, Ermittlungsrichter, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17 (https://dejure.org/2017,24264)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17 (https://dejure.org/2017,24264)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 28. Juni 2017 - 1 BGs 148/17 (https://dejure.org/2017,24264)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 36 Abs. 2 StPO; § 103 StPO
    Durchsuchung bei einem Dritten (Bekanntgabe der Gründe: ausnahmsweise Entbehrlichkeit bei Gefährdung des Untersuchungszwecks, regelmäßig zwingende Bekanntgabe der Gründe für eine hinreichende Auffindewahrscheinlichkeit)

  • lexetius.com

    StPO § 36 Abs. 2, § 103

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 2 StPO, § 103 StPO
    Durchsuchungsmaßnahme bei einem Dritten: Pflicht zur Aushändigung des Anordnungsbeschlusses; zulässiger Umfang der Zurückstellung einer Bekanntgabe der vollständigen Gründe

  • IWW

    § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § ... 98 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 98 Abs. 2 Satz 3, § 162 Abs. 1 Satz 1, § 169 Abs. 1 StPO, § 36 Abs. 1 StPO, § 36 Abs. 2 StPO, § 103 StPO, §§ 102, 103 StPO, § 477 Abs. 3 StPO, § 473a StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Art und Weise des Vollzuges einer richterlichen Maßnahme; Aushändigung einer Ausfertigung des Anordnungsbeschlusses mit vollständiger Begründung gegenüber dem betroffenen ...

  • rewis.io

    Durchsuchungsmaßnahme bei einem Dritten: Pflicht zur Aushändigung des Anordnungsbeschlusses; zulässiger Umfang der Zurückstellung einer Bekanntgabe der vollständigen Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Art und Weise des Vollzuges einer richterlichen Maßnahme; Aushändigung einer Ausfertigung des Anordnungsbeschlusses mit vollständiger Begründung gegenüber dem betroffenen ...

  • datenbank.nwb.de

    Durchsuchungsmaßnahme bei einem Dritten: Pflicht zur Aushändigung des Anordnungsbeschlusses; zulässiger Umfang der Zurückstellung einer Bekanntgabe der vollständigen Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchungsbeschluss - Was wird gesucht?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung bei einem Dritten - und die Bekanntgabe der Begründung der Durchsuchungsanordnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aushändigung einer Ausfertigung des Anordnungsbeschlusses mit vollständiger Begründung gegenüber dem betroffenen Dritten bei Vollzug einer Durchsuchungsmaßnahme erforderlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bekanntgabe des Durchsuchungsbeschlusses

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsvollzuges beim Dritten (RA Dr. Sebastian Braun; ZJS 2018, 102)

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2359
  • StV 2018, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.2002 - StB 16/02

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Durchsuchung

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17
    Grundsätzlich ist dem Beschuldigten wie auch dem Drittbetroffenen die vollständige richterliche Durchsuchungsanordnung bei Vollzug derselben auszuhändigen (BGH, Beschlüsse vom 3. September 1997 - StB 12/97, BGHR StPO § 105 Zustellung 1; vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 105 Rn. 4; KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 105 Rn. 5; KMR/Hadamitzky, StPO, Stand November 2016, § 105 Rn. 14; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 105 Rn. 30).

    b) In Ausnahmefällen kann die Bekanntgabe der (vollständigen) Gründe der Anordnung zurückgestellt werden, wenn hierdurch der Untersuchungszweck gefährdet wäre (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 105 Rn. 4; KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 105 Rn. 5; KMR/Hadamitzky, StPO, Stand November 2016, § 105 Rn. 14; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 105 Rn. 30; anders zumindest für die Durchsuchung bei Beschuldigten: MünchKomm-StPO/Hauschild, 1. Aufl., § 105 Rn. 24).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17
    Denn nur so kann der Betroffene die Durchsuchung kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vorneherein entgegentreten (vgl. BVerfG, BVerfGE 103, 142 Rn. 35).
  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17
    Grundsätzlich ist dem Beschuldigten wie auch dem Drittbetroffenen die vollständige richterliche Durchsuchungsanordnung bei Vollzug derselben auszuhändigen (BGH, Beschlüsse vom 3. September 1997 - StB 12/97, BGHR StPO § 105 Zustellung 1; vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 105 Rn. 4; KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 105 Rn. 5; KMR/Hadamitzky, StPO, Stand November 2016, § 105 Rn. 14; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 105 Rn. 30).
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