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   BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22   

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BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22 (https://dejure.org/2023,39402)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.2023 - 1 BvR 687/22 (https://dejure.org/2023,39402)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 2023 - 1 BvR 687/22 (https://dejure.org/2023,39402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 18 SOG HE, § 37 Abs 1 SOG HE
    Überwiegend stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch PKH-Versagung aufgrund überspannter Anforderungen an Erfolgsaussichten der Feststellungsklage - ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung von Prozesskostenhilfe für einen rechtshängigen Verwaltungsrechtsstreit über einen Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Standardmaßnahmen (Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Sachen)

  • rewis.io

    Überwiegend stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch PKH-Versagung aufgrund überspannter Anforderungen an Erfolgsaussichten der Feststellungsklage - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Überwiegend stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch PKH-Versagung aufgrund überspannter Anforderungen an Erfolgsaussichten der Feststellungsklage - ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe einer Aktivistin: Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Klage überspannt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe teilweise erfolgreich - Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit verletzt

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    Das gilt sowohl für den verfassungsrechtlichen Schutz des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr) als auch für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gefahrenlage bei Eingriffen in das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 69, 315 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, Rn. 14 f.).

    Dies ergibt sich für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 117, 163 ).

    Es ist dabei verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. nur BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten darf jedoch nicht dazu dienen, die Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber lediglich eine entfernte ist (BVerfGE 81, 347 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher nur eingreifen, wenn die Entscheidung der Fachgerichte Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatsachenfragen im Prozesskostenhilfeverfahren entscheiden, denn diese müssen auch von Unbemittelten der Klärung in einem Verfahren, in dem sie anwaltlich vertreten sind, zugeführt werden können (vgl. BVerfGE 81, 347 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    Das gilt sowohl für den verfassungsrechtlichen Schutz des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr) als auch für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gefahrenlage bei Eingriffen in das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 69, 315 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    In Bezug auf die Rüge der Verletzung ihres rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) fehlt es indes an einem Vortrag, der den aus § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 92 BVerfGG folgenden Begründungsanforderungen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 115, 166 ; 130, 1 ) genügt.
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    Das gilt sowohl für den verfassungsrechtlichen Schutz des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr) als auch für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gefahrenlage bei Eingriffen in das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 69, 315 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch den Ermittlungsrichter (unterlassene

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    Ihre Begründung zeigt entgegen den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen nicht auf, dass insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis fortbesteht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2023 - 1 BvR 491/23 -, Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    Dies ergibt sich für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    Dies ergibt sich für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    Das gilt sowohl für den verfassungsrechtlichen Schutz des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr) als auch für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gefahrenlage bei Eingriffen in das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 69, 315 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    Das Bundesverfassungsgericht kann daher nur eingreifen, wenn die Entscheidung der Fachgerichte Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22
    Das gilt sowohl für den verfassungsrechtlichen Schutz des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 92, 122 ; stRspr) als auch für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gefahrenlage bei Eingriffen in das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 69, 315 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

  • LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23

    Isolierter PKH-Antrag und Wiedereinsetzung

    Denn anders als bei (regelmäßig gerichtskostenpflichtigen) Verfahren der anderen Gerichtszweige oder nach § 197a Abs. 1 SGG gerichtskostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren bzw. dem Anwaltszwang unterliegenden sozialgerichtlichen Verfahren vor dem BSG ist für die vorgenannten sozialgerichtlichen Verfahren (Verfahren nach § 183 SGG vor den Sozial- und Landessozialgerichten) nicht erkennbar, warum es das aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, resultierende Gebot einer Rechtsschutzgleichheit von unbemittelten und bemittelten Beteiligten (ständige Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, z.B. Beschlüsse vom 22.01.1959, 1 BvR 154/55, vom 02.07.2012, 2 BvR 2377/10, und vom 30.10.2023, 1 BvR 687/22) gebieten sollte, einem unbemittelten Kläger die Durchführung eines der Einlegung des Rechtsmittels selbst vorausgehenden (isolierten) PKH-Verfahrens zu ermöglichen und damit einen Wiedereinsetzungsgrund für die versäumte Rechtsmittelfrist zu verschaffen.
  • LAG Sachsen, 31.01.2024 - 1 Ta 60/22
    Aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit, der dahin geht, dass einem Unbemittelten der Zugang zum Recht nicht sachgrundlos schwerer gemacht wird, als dem Vermögenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.10.2023, Az. 1 BvR 687/22, RdNr.16 m.w.N.).
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