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   BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21   

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BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21 (https://dejure.org/2021,56046)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2021 - 2 WD 11.21 (https://dejure.org/2021,56046)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 (https://dejure.org/2021,56046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ahndung von außerdienstlich versuchten Nötigungen eines Soldaten; Herabsetzung im Dienstgrad als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu nötigen, ist die Herabsetzung im Dienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

  • rechtsportal.de

    Ahndung von außerdienstlich versuchten Nötigungen eines Soldaten; Herabsetzung im Dienstgrad als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    a) Zum einen kommt eine Verfahrenseinstellung wegen überlanger Verfahrensdauer nicht in Betracht, wenn - wie noch darzulegen - die disziplinarische Höchstmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - Rn. 20 m.w.N.).

    Erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen bestehen dann, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, im Widerspruch zu den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus sonstigen - vergleichbar gewichtigen - Gründen offenkundig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 348 Rn. 38 ff. m.w.N.).

    Sie sind jedoch bereits vom Oberlandesgericht überprüft und zurückgewiesen worden, ohne dass der Soldat darzulegen vermochte, dass die revisionsgerichtliche Würdigung ihrerseits fehlerhaft war (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 43).

    Dabei müssten sie umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 53).

    Zwar nimmt bei strafrechtlich relevanten außerdienstlichen Handlungen mit zunehmendem Zeitablauf regelmäßig die Notwendigkeit ab, ein solches Geschehen zur Aufrechterhaltung des Ansehens, der Integrität oder der Disziplin in der Bundeswehr zu ahnden; dies begründet nach der Senatsrechtsprechung indes nur dann einen minderschweren Fall, wenn die Pflichtverletzung bereits verjährt und auch nicht strafrechtlich geahndet worden ist (BVerwG, Urteile vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 56, vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 34, vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 29 und vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 58).

    Eine die disziplinare Maßnahmebemessung limitierende Indizwirkung kommt dem nicht zu (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 53).

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    Zwar nimmt bei strafrechtlich relevanten außerdienstlichen Handlungen mit zunehmendem Zeitablauf regelmäßig die Notwendigkeit ab, ein solches Geschehen zur Aufrechterhaltung des Ansehens, der Integrität oder der Disziplin in der Bundeswehr zu ahnden; dies begründet nach der Senatsrechtsprechung indes nur dann einen minderschweren Fall, wenn die Pflichtverletzung bereits verjährt und auch nicht strafrechtlich geahndet worden ist (BVerwG, Urteile vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 56, vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 34, vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 29 und vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 58).

    Das Verwertungsverbot des § 8 Abs. 7 WDO erfasst nach der ratio legis des Disziplinarrechts somit weiterhin nur Straftaten, die nicht den originären Gegenstand der disziplinarischen Anschuldigung bilden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 B 86.13 - juris Rn. 10 f. sowie vom 1. März 2012 - 2 B 120.11 - juris Rn. 14; Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl. 2017, § 8 Rn. 21; zur Verwertung nicht angeschuldigter, zumessungsrelevanter Umstände: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 51).

    Steht im Einzelfall § 16 WDO der Zulässigkeit des Ausspruchs einer Disziplinarmaßnahme nicht entgegen, ist die Art oder Höhe einer Kriminalstrafe oder sonstige Strafsanktion für die Gewichtung der Schwere des sachgleichen Dienstvergehens regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - NVwZ-RR 2020, 983 Rn. 59).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    Denn im Wehrdisziplinarrecht steht nicht die Tat als solche im Vordergrund, sondern die durch sie zum Ausdruck gekommenen Charakter- und Persönlichkeitsmängel (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 45).

    Denn es ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, für die er gemäß § 8 Alt. 2 SG durch sein gesamtes Verhalten auch aktiv einzutreten hat (BVerwG, Urteile vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 74 und vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - Rn. 28, 32).

  • BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unterlaubten Fernbleibens vom

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    Die erneute Begehung einschlägiger Pflichtverletzungen während eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gebietet in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 38 Abs. 2 WDO regelmäßig eine "Hochstufung" in der Maßnahmeart (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - Rn. 38, vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - Rn. 47 f. und vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 60), weil der Soldat damit zeigt, dass nachdrückliche Appelle der Rechtsordnung ihn nicht erreichen und er unbelehrbar ist (BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 2 WD 22.19 - Rn. 22).

    d) Ist das Vertrauensverhältnis des Bundes zum Soldaten endgültig zerstört, sind nach der Senatsrechtsprechung selbst die besonderen Leistungen des Soldaten nicht geeignet, ein Abweichen von der Höchstmaßnahme zu rechtfertigen, weil die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation steht (BVerwG, Urteile vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - NVwZ-RR 2021, 674 Rn. 46 und vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - juris Rn. 56).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    Dabei erfasst die Bindungswirkung einer maßnahmebeschränkt eingelegten Berufung auch die konkreten Straftatbestände, aus denen das Truppendienstgericht die ernsthafte Relevanz im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 (a.F.) bzw. 3 (n.F.) SG abgeleitet hat (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 21; zum Verstoß gegen § 7 SG: BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 33).

    Da ein Soldat als Amtswalter das staatliche Gewaltmonopol repräsentiert, trifft ihn eine weitaus größere Verpflichtung als sonstige Bürger, es strikt zu wahren und aktiv zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 24).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    Er schützt nicht nur gegen staatliche Eingriffe, sondern schließt die Pflicht des Staates ein, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 - NJW 2021, 1723 Rn. 145).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    Wegen seiner herausgehobenen Stellung ist ein Vorgesetzter in besonderem Maße für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten verantwortlich und unterliegt damit im Falle einer Pflichtverletzung einer verschärften Haftung, da Vorgesetzte in ihrer Haltung und Pflichterfüllung nach § 10 Abs. 1 SG ein Beispiel geben sollen (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    Denn es ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, für die er gemäß § 8 Alt. 2 SG durch sein gesamtes Verhalten auch aktiv einzutreten hat (BVerwG, Urteile vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 74 und vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - Rn. 28, 32).
  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    Zwar nimmt bei strafrechtlich relevanten außerdienstlichen Handlungen mit zunehmendem Zeitablauf regelmäßig die Notwendigkeit ab, ein solches Geschehen zur Aufrechterhaltung des Ansehens, der Integrität oder der Disziplin in der Bundeswehr zu ahnden; dies begründet nach der Senatsrechtsprechung indes nur dann einen minderschweren Fall, wenn die Pflichtverletzung bereits verjährt und auch nicht strafrechtlich geahndet worden ist (BVerwG, Urteile vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 56, vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 34, vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 29 und vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 58).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
    Zwar nimmt bei strafrechtlich relevanten außerdienstlichen Handlungen mit zunehmendem Zeitablauf regelmäßig die Notwendigkeit ab, ein solches Geschehen zur Aufrechterhaltung des Ansehens, der Integrität oder der Disziplin in der Bundeswehr zu ahnden; dies begründet nach der Senatsrechtsprechung indes nur dann einen minderschweren Fall, wenn die Pflichtverletzung bereits verjährt und auch nicht strafrechtlich geahndet worden ist (BVerwG, Urteile vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 56, vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 34, vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 29 und vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 58).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im

  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

  • BVerwG, 21.11.2013 - 2 B 86.13

    Bedeutung des Verwertungsverbots eines Strafurteils im beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

  • BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der

  • BVerwG, 08.10.2020 - 2 WD 22.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholten vorsätzlichen unerlaubten

  • BVerwG, 27.06.1995 - 2 WD 3.95

    Soldatenrecht - Stabsgefreiter - Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung -

  • BVerwG, 18.08.1992 - 2 WD 9.92

    Straßenverkehrsgefährdung - Disziplinare Reaktion

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15

    Fünf-Wochen-Frist; Verkündung; Verfahrensmangel; maßnahmebeschränkte Berufung;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 6 S 1665/20

    Untersagungen einer Sportwettenvermittlungsstelle wegen Verstoßes gegen das

  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten,

  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom

    Entsprechendes gilt, wenn eine außerdienstliche Nötigung durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben erfolgt (BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - Rn. 33 ff.).

    Etwas anderes gilt dann, wenn der Nichteintritt des Taterfolges - anders als hier - auf zurechenbarem Handeln des Soldaten beruht (BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - Rn. 35 m. w. N.).

    Die damit verbundene Relativierung ist zwar nicht zu seinen Lasten einzustellen, kann jedoch auch nicht zu seinen Gunsten gewichtet werden (BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - Rn. 39 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    47 Soweit der Senat in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228 ; Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, NVwZ-RR 2016, 421 ) davon ausgegangen ist, dass bei einer außerdienstlich begangenen Straftat zur Bestimmung der Schwere des begangenen Dienstvergehens indiziell auf die vom Strafgericht konkret ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2017 - DL 13 S 214/17 -, juris Rn. 37), hält er daran in Ansehung der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur disziplinaren Ahndung außerdienstlich begangener Straftaten (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, BVerwGE 166, 389 ; Urteil vom 16.06.2020 - 2 C 12.19 -, BVerwGE 168, 254 ; Urteil vom 28.09.2021 - 2 WD 11.21 -, juris Rn. 48) nicht mehr fest.
  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

    bb) Nicht zulasten, aber auch nicht zugunsten des früheren Soldaten kann gewichtet werden, dass er keine besondere Unrechtseinsicht und keine erhebliche Reue gezeigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 39).

    Eine die disziplinare Maßnahmebemessung darüber hinaus limitierende Wirkung kommt dieser Vorschrift nicht zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Anlass, sich von ihnen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO zu lösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - Rn. 27 m.w.N.), bestand nicht.
  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

    In Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 38 Abs. 2 WDO gebietet dies eine Verschärfung der Disziplinarmaßnahme durch eine Erhöhung des Kürzungszeitraums auf 24 Monate (BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - Rn. 44).
  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

    Dabei erfasst die Bindungswirkung auch die konkreten Straftatbestände, aus denen das Truppendienstgericht die ernsthafte Relevanz im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 3 SG abgeleitet hat, vorliegend somit die Straftatbestände nach §§ 177 Abs. 5 Nr. 1, 185 und 223 StGB (BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - Rn. 29 f. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 80 D 1.22

    Disziplinarmaßnahme für ein innerdienstliches Dienstvergehen eines Polizeibeamten

    Da der Beklagte durch ein mittelschweres bis schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung erschüttert hat, wäre an und für sich die Zurückstufung (§§ 5 Abs. 1 Nr. 4, 9 Abs. 1 DiszG) die angemessene Disziplinarmaßnahme (vgl. ähnlich auch die Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine in der Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben bestehende Nötigung disziplinarisch regelmäßig mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden ist; BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11/21 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 28.01.2022 - 2 WDB 7.21

    Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebeung der Anordnung der vorläufigen

    Schließlich erfasst der Begriff den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und insbesondere das staatliche Gewaltmonopol (BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21

    Nachweis des Handelns eines Soldaten aus verfassungsfeindlicher Gesinnung (hier:

    Wenn meiner Familie oder meinen Freunden so etwas passiert und es erfolgt keine rechtsstaatliche Reaktion, bin ich die Reaktion." Dies stellt wiederum das staatliche Gewaltmonopol als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips infrage (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 - Rn. 547 sowie BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22

    Unterlassene Feststellung eines Dienstvergehens; Einstellung des Verfahrens

    Auch eine extreme Verfahrensüberlänge ist geeignet, ein Verfahrenshindernis zu begründen (BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 14.08.2023 - 2 WDB 7.23
  • BVerwG, 06.10.2021 - 2 WD 3.21

    Disziplinargerichtliches Berufungsverfahren wegen unerlaubter Abwesenheit vom

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