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   EGMR, 05.06.2014 - 31021/08   

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EGMR, 05.06.2014 - 31021/08 (https://dejure.org/2014,12035)
EGMR, Entscheidung vom 05.06.2014 - 31021/08 (https://dejure.org/2014,12035)
EGMR, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 31021/08 (https://dejure.org/2014,12035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    I.S. v. GERMANY

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2, Art. 35 MRK
    Remainder inadmissible No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8 - Positive obligations Article 8-1 - Respect for private life) (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    I.S. v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] Remainder inadmissible;No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8 - Positive obligations;Article 8-1 - Respect for private life)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    I.S. v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Remainder inadmissible;No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8 - Positive obligations;Article 8-1 - Respect for private life)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 15.09.2011 - 17080/07

    Schneider ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
    Die Regierung zitierte die Rechtssache S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17080/07, Rdnr. 80, 15.

    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die biologische Verwandtschaft zwischen einem leiblichen Elternteil und einem Kind allein - d. h. ohne weitere rechtliche oder tatsächliche Merkmale, die auf das Vorliegen einer engen persönlichen Beziehung hindeuten - nicht ausreicht, um unter den Schutz von Artikel 8 zu fallen (siehe S../. Deutschland, a. a. O., 17080/07, Rdnr. 80, und H../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 33375/03, 18. März 2008).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
    Eine analoge Anwendung der Bestimmung sei entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003 (1 BvR 1493/96) nicht möglich.

    Das Gesetz musste geändert werden, da das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 9. April 2003 (1 BvR 1493/96, 1724/01) § 1685 in der alten Fassung im Hinblick auf leibliche Väter, die eine sozial-familiäre Beziehung zu ihren Kindern aufgebaut haben, für mit Artikel 6 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt hatte.

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
    Selbst das Bundesverfassungsgericht habe anerkannt, dass während der Schwangerschaft eine psychosoziale Beziehung zwischen Mutter und Fötus entstehe (Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01).

    In seinem Beschluss vom 29. Januar 2003 (1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01) erkannte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Gesetzgebers an, die elterliche Sorge für nichtehelich geborene Kinder zunächst der Mutter zu übertragen.

  • EGMR, 21.12.2010 - 20578/07

    Anayo ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
    Obgleich der Gerichtshof in einigen Fällen die Auffassung vertrat, dass ausnahmsweise auch ein "beabsichtigtes Familienleben" unter Artikel 8 fallen kann (siehe A../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20578/07, Rdnr. 57, 21.
  • EGMR, 10.04.2007 - 6339/05

    EVANS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
    Bei der Beurteilung, ob eine solche Verpflichtung besteht oder nicht, ist auf einen gerechten Ausgleich zu achten, der zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Interessen des Einzelnen hergestellt werden muss, und in beiden Zusammenhängen verfügt der Staat über einen gewissen Beurteilungsspielraum (siehe u. a., Mikulic./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 53176/99, Rdnr. 58, ECHR 2002-I; Evans./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 6339/05, Rdnr. 75, ECHR 2007-I; und S. H. u. a../. Österreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 57813/00, Rdnr. 88, ECHR 2011).
  • EGMR, 07.02.2002 - 53176/99

    MIKULIC v. CROATIA

    Auszug aus EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
    Bei der Beurteilung, ob eine solche Verpflichtung besteht oder nicht, ist auf einen gerechten Ausgleich zu achten, der zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Interessen des Einzelnen hergestellt werden muss, und in beiden Zusammenhängen verfügt der Staat über einen gewissen Beurteilungsspielraum (siehe u. a., Mikulic./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 53176/99, Rdnr. 58, ECHR 2002-I; Evans./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 6339/05, Rdnr. 75, ECHR 2007-I; und S. H. u. a../. Österreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 57813/00, Rdnr. 88, ECHR 2011).
  • EGMR, 21.01.1999 - 30544/96

    GARCÍA RUIZ v. SPAIN

    Auszug aus EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
    In diesem Zusammenhang weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass es nicht seine Aufgabe ist, sich mit Tatsachen- und Rechtsirrtümern zu befassen, die einem innerstaatlichen Gericht unterlaufen sein sollen, sofern und soweit die nach der Konvention geschützten Rechte und Freiheiten hierdurch nicht verletzt sind (siehe García Ruiz./. Spanien [GK], Individualbeschwerde Nr. 30544/96, Rdnr. 28, ECHR 1999-I).
  • EGMR, 18.03.2008 - 33375/03

    H.-G. H. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die biologische Verwandtschaft zwischen einem leiblichen Elternteil und einem Kind allein - d. h. ohne weitere rechtliche oder tatsächliche Merkmale, die auf das Vorliegen einer engen persönlichen Beziehung hindeuten - nicht ausreicht, um unter den Schutz von Artikel 8 zu fallen (siehe S../. Deutschland, a. a. O., 17080/07, Rdnr. 80, und H../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 33375/03, 18. März 2008).
  • OLG Schleswig, 30.01.2004 - 10 UF 199/03

    Umgangsrecht der leiblichen Mutter, die das Kind zur Adoption freigegeben hat

    Auszug aus EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
    Am 30. Januar 2004 wies das Oberlandesgericht Schleswig die Beschwerden der Beschwerdeführerin gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Reinbek vom 21. und 28. Juli 2003 zurück (10 UF 199/03 und 10 UF 222/03).
  • VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 292/15

    Adoptionsvermittlung - Stellung des Jugendamtes - Auskunftsrecht des leiblichen

    Die Feststellung der rechtlichen Beziehungen eines Mannes zu seinem vermeintlichen Kind ist als wichtiger Aspekt nach der Rechtsprechung des EGMR jedenfalls von der Persönlichkeit von Menschen umfasst (vgl. EGMR, I.S. ./. Deutschland, Urteil vom 5. Juni 2014 - 31021/08 -, NJW 2015, 2319, Rn. 69; EGMR, A. ./. Deutschland, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 20578/07 -, NJW 2011, 3565 und juris Rn. 58 f.; EGMR, Schneider ./. Deutschland, Urteil vom 15. September 2011 - 17080/07 -, NJW 2012, 2781 und juris Rn. .

    Die Feststellung etwaiger verbleibender oder neu begründeter Rechte im Verhältnis zwischen den biologischen Eltern, den Adoptiveltern und ihren leiblichen Kindern, betreffen nach dieser Rechtsprechung einen wichtigen Teil der Persönlichkeit der leiblichen Eltern (vgl. EGMR, I.S. ./. Deutschland, Urteil vom 5. Juni 2014 - 31021/08 -, NJW 2015, 2319 und juris Rn. 69).

    Auch den Adoptiveltern kommt das anerkannte Recht zu, eine Bindung zu den Adoptivkindern aufzubauen und ein ungestörtes Familienleben zu entwickeln (vgl. EGMR, I.S. ./. Deutschland, Urteil vom 5. Juni 2014 - 31021/08 -, NJW 2015, 2319 und juris Rn. 76 ff.).

    Maßgeblich vom Gerichtshof in die Abwägung eingestellten Aspekte, ob der mit einer Inkognito-Adoption verbundene Eingriff im Einzelfall gerechtfertigt ist, waren: Das Vorliegen eine verfahrensfehlerfreien freiwilligen Einwilligungserklärung der biologischen Mutter vor einem Notar nach einer rechtlichen Aufklärung und Belehrung über die Folgen einer Adoption des Kindes; ein Hinweis auf Regelungen zur Pflegeunterbringung, die ermöglichen die rechtliche Stellung als Eltern weitgehend zu behalten, war erfolgt; und abweichende mündliche Vereinbarungen zwischen der biologischen Mutter und den Adoptiveltern waren erst nach einer förmlichen Rechtsberatung getroffen worden (vgl. EGMR, I.S. ./. Deutschland, Urteil vom 5. Juni 2014 - 31021/08 -, NJW 2015, 2319 und juris Rn. 80 ff.).

  • BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17

    Adoptionssache: Antrag auf Aufhebung der Adoption innerhalb der Dreijahresfrist;

    Inwieweit dieser Schutz auch noch effektiv fortbestand, nachdem die häusliche Gemeinschaft aufgehoben, die Ehe der Eltern geschieden, das Sorgerecht der Mutter allein zugefallen, diese mit einem neuen Ehemann wiederverheiratet und zu jenem eine neue sozial-familiäre Beziehung begründet worden war, kann letztlich dahinstehen im Hinblick darauf, dass die fortbestehende rechtliche Vaterschaft des früheren Vaters wenigstens dem von Art. 8 EMRK ebenfalls geschützten Aspekt der Achtung des Privatlebens unterfiel (vgl. EGMR Urteil vom 5. Juni 2014 - 31021/08 - FamRZ 2014, 1351 Rn. 69).
  • EGMR, 26.07.2018 - 16112/15

    Kindeswohl: Ex-Liebhaber hat kein Recht auf Vaterschaftstest

    Die Regierung vertrat die Auffassung, dass die Feststellung der Vaterschaft nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht immer Vorrang vor den Interessen der übrigen Beteiligten habe (Jäggi./. Schweiz, Individualbeschwerde Nr. 58757/00, Rdnr. 38, 13. Juli 2006), und die innerstaatlichen Behörden der Privatsphäre und den familiären Interessen einer rechtlichen (Adoptiv-)Familie größeres Geweicht beimessen könnten (I.S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 31021/08, Rdnr. 86, 5. Juni 2014).
  • EGMR, 10.03.2015 - 14793/08

    Transsexualität: Recht auf Geschlechtsumwandlung gestärkt

    Soit elle a laissé sans réponse la question de savoir si la loi satisfaisait à toutes les exigences de clarté et de prévisibilité (voir, par exemple, S. et Marper c. Royaume-Uni [GC], nos 30562/04 et 30566/04, § 99, CEDH 2008 ; Kuric et autres c. Slovénie [GC], no 26828/06, §§ 348-350, CEDH 2012 (extraits) ; I.S. c. Allemagne, no 31021/08, §§ 72-75, 5 juin 2014), soit elle a exprimé, comme dans la présente affaire, des doutes quant au but légitime invoqué par le gouvernement (A, B et C c. Irlande [GC], no 25579/05, §§ 227-228, CEDH 2010).
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