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   LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20   

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LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20 (https://dejure.org/2021,40536)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.09.2021 - 4 Sa 62/20 (https://dejure.org/2021,40536)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. September 2021 - 4 Sa 62/20 (https://dejure.org/2021,40536)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 S 2 MuSchG 2018, § 17 Abs 2 BEEG, § 7 Abs 3 BUrlG, § 17 Abs 1 BEEG
    Urlaubsanspruch - Kürzung - Elternzeit - rechtsgeschäftliche Erklärung - Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestand des Urlaubs bei Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG oder bei Elternzeit; Kürzung des Urlaubsanspruchs für Elternzeit; Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de

    Fortbestand des Urlaubs bei Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG oder bei Elternzeit; Kürzung des Urlaubsanspruchs für Elternzeit; Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de

    GewO § 108 Abs. 1 ; ZPO § 92 Abs. 1
    Vorrang des § 7 Abs 3 BUrlG bei Fristen auch in der Elternzeit; Kürzungserklärung des Arbeitgebers während Bestand des Arbeitsverhältnisses; Null-Abrechnung über Urlaub als wirksame Kürzungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anpassung des Urlaubsanspruchs wegen Elternzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorrang des § 7 Abs. 3 BUrlG bei Fristen auch in der Elternzeit; Kürzungserklärung des Arbeitgebers während Bestand des Arbeitsverhältnisses; Null-Abrechnung über Urlaub als wirksame Kürzungserklärung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
    Das Fristenregime der §§ 24 Satz 2 MuSchG und 17 Abs. 2 BEEG geht § 7 Abs. 3 BUrlG vor (Anschluss an BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

    Die Anpassung des Urlaubsanspruchs nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht (Kürzungsrecht) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Erklärung des Arbeitgebers, die dem/der Arbeitnehmer/in noch während des Bestands des Arbeitsverhältnisses zugehen muss (Anschluss an BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

    e) Dieses Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG geht als Spezialregelung dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).

    Wie bereits oben ausgeführt, geht das Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).

    Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

    Ist danach das für den originären Erholungsurlaub geltende Regelungsregime auf den Abgeltungsanspruch nicht mehr anwendbar, ist auch das Kürzungsrecht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG betroffen (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

    Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit ausüben (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
    Von dieser Übertragung sind diejenigen Ansprüche, die bereits nach § 17 Satz 2 MuSchG aF übertragen wurden, mitumfasst, wenn sich - wie vorliegend - die Elternzeit unmittelbar an das Beschäftigungsverbot des § 6 Abs. 1 MuSchG aF (nunmehr: § 3 Abs. 1 MuSchG) anschließt (BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).

    e) Dieses Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG geht als Spezialregelung dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).

    Wie bereits oben ausgeführt, geht das Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
    Vertragsklauseln, die zum Zeitpunkt ihres Abschlusses noch hinreichend transparent waren, können nicht wegen nachträglicher Änderung der Gesetzeslage wegen Intransparenz unwirksam werden (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 -).
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
    Der Mitteilung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen kommt aber regelmäßig nicht der Bedeutungsgehalt zu, der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren, wenn er ihn nicht schuldet (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 -).
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
    Der Mitteilung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen kommt aber regelmäßig nicht der Bedeutungsgehalt zu, der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren, wenn er ihn nicht schuldet (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 -).
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 214/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Befristung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
    Deshalb geht auch der Hinweis des Beklagten auf die "15-Monats-Rechtsprechung" des BAG (BAG 25. August 2020 - 9 AZR 214/19 -) ins Leere.
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