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   OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18 WG   

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OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18 WG (https://dejure.org/2022,46880)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.2022 - 6 Sch 38/18 WG (https://dejure.org/2022,46880)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - 6 Sch 38/18 WG (https://dejure.org/2022,46880)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 54 ff., § 102; GG Art. 12 Abs. 1; BGB § 195, § 214
    Keine urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungspflicht bei Vertrieb an Geschäftskunden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 04.11.2021 - I ZR 138/20

    Urheberrechtliche Vergütung: Indizwirkung der gesamtvertraglichen Regelung für

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Wie auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung annimmt, kann die Festsetzung einer Vergütung für Geräte oder Speichermedien in einem Gesamtvertrag einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Angemessenheit dieser Vergütung bieten, insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien - im Streitfall der Klägerin - geschlossen worden sind (vgl. BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 22; BGH GRUR 2021, 604 Rn. 20 ff. - Gesamtvertragsnachlass; BGH Urt. v. 01.04.2021 - I ZR 45/20, GRUR-RS 2021, 17750 Rn. 36 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten; BGH Urt. v. 16.03.2017 - I ZR 152/15, IBRRS 2018, 0619 Rn. 38; BGH GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs).

    Diese Indizwirkung kann auch im hier vorliegenden Fall einer als "Außenseiterin" nicht an dem Gesamtvertragsverfahren beteiligten Beklagtenpartei angenommen werden (vgl. BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, a.a.O., Rn. 24; BGH a.a.O., Rn. 20 ff. - Gesamtvertragsnachlass).

    Der hier maßgebliche Gesamtvertrag für Tablets wurde unter Beteiligung der Klägerin mit dem B.K. e. V. mit Wirkung für die hier streitgegenständlichen Zeiträume geschlossen, so dass die darin festgelegten Vergütungssätze indiziell für die vorliegend zu bestimmende angemessene Vergütung nach § 54 a UrhG sind (so auch bereits Senat, Urt. vom 10.07.2020, 6 Sch 44/18 VVG, GRUR-RR 2021, 101 Rn. 20 ff. - Tablets; bestätigt durch BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 22 ff.).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Schiedsstelle nach ihrem Berechnungsmodell in einem früheren Einigungsvorschlag (vorgelegt als Anlage B 2) zu abweichenden Vergütungssätzen gelangt ist (vgl. BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 26), zumal die Beklagte sich lediglich pauschal auf die niedrigeren Vergütungssätze dieses Berechnungsmodells beruft, ohne konkret darzulegen, dass und inwiefern einzelne Gesichtspunkte, die für die Bewertung des den Urhebern durch die Ermöglichung rechtmäßiger Privatkopien entstehenden Nachteils von Bedeutung sind, bei Zugrundelegung der Indizwirkung des Gesamtvertrags keinen Niederschlag gefunden hätten (siehe bereits Senat, a.a.O., GRUR-RR 2021, 101 Rn. 23 - Tablets).

    Schließlich hat auch das DPMA als Aufsichtsbehörde (§ 18 UrhWG, § 75 VGG) den ihm vorgelegten Tarif unbeanstandet gelassen, was - selbst wenn die Angemessenheitskontrolle der Aufsichtsbehörde auf Fälle grober Unangemessenheit beschränkt ist - bei der Bestimmung der angemessenen Vergütungshöhe im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung ebenfalls Berücksichtigung finden kann (BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 27).

    Die Indizwirkung der Angemessenheit der gesamtvertraglichen Vergütungssätze, die nicht einseitig von den Verwertungsgesellschaften vorgegeben wurden, sondern unter Berücksichtigung und Einbringung der Belange der in den vertragsschließenden Verbänden organisierten Vergütungspflichtigen ausgehandelt und beidseitig vereinbart wurden, wurde im Streitfall seitens der insoweit für die Unangemessenheit der geltend gemachten tariflichen Vergütung darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 29) nicht widerlegt.

  • OLG München, 10.07.2020 - 6 Sch 44/18

    Gesamtvertragliche Regelung als Inidz für Angemessenheit

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Sie werden, was auch die Beklagte nicht in Abrede stellt, zur Vervielfältigung von Audiowerken und audiovisuellen Werken, aber auch zur Vervielfältigung von stehendem Text und Bild zum privaten Gebrauch genutzt (vgl. bereits Senat Urt. v. 10.07.2020 - 6 Sch 44/18 VVG, GRUR-RR 2021, 101 Rn. 19 - Tablets).

    Zur Begründung verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass den gesamtvertraglich vereinbarten Vergütungssätzen eine besondere Indizwirkung für deren Angemessenheit zukommt (st Rspr. des Senats, vgl. Urt. vom 14.03.2019, 6 Sch 10/15 VVG, GRUR-RS 2019, 37848 Rn. 70 bis 77; Urt. vom 10.07.2020, 6 Sch 44/18 VVG, GRUR-RR 2021, 101 Rn. 20 ff. - Tablets; Urt. vom 13.02.2020, 6 Sch 1/18 VVG, Seite 212/213).

    Der hier maßgebliche Gesamtvertrag für Tablets wurde unter Beteiligung der Klägerin mit dem B.K. e. V. mit Wirkung für die hier streitgegenständlichen Zeiträume geschlossen, so dass die darin festgelegten Vergütungssätze indiziell für die vorliegend zu bestimmende angemessene Vergütung nach § 54 a UrhG sind (so auch bereits Senat, Urt. vom 10.07.2020, 6 Sch 44/18 VVG, GRUR-RR 2021, 101 Rn. 20 ff. - Tablets; bestätigt durch BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 22 ff.).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Schiedsstelle nach ihrem Berechnungsmodell in einem früheren Einigungsvorschlag (vorgelegt als Anlage B 2) zu abweichenden Vergütungssätzen gelangt ist (vgl. BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 26), zumal die Beklagte sich lediglich pauschal auf die niedrigeren Vergütungssätze dieses Berechnungsmodells beruft, ohne konkret darzulegen, dass und inwiefern einzelne Gesichtspunkte, die für die Bewertung des den Urhebern durch die Ermöglichung rechtmäßiger Privatkopien entstehenden Nachteils von Bedeutung sind, bei Zugrundelegung der Indizwirkung des Gesamtvertrags keinen Niederschlag gefunden hätten (siehe bereits Senat, a.a.O., GRUR-RR 2021, 101 Rn. 23 - Tablets).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Die Klägerin ist als Inkassogesellschaft und Zusammenschluss von gemäß §§ 54 h Abs. 1 UrhG, 48, 49 VGG wahrnehmungsberechtigten Verwertungsgesellschaften in Gestalt einer abhängigen Verwertungseinrichtung im Sinne von § 3 VGG berechtigt, die gegenständlichen Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Vergütungspflicht geltend zu machen, wie vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bestätigt (vgl. z.B. BGH GRUR 2017, 684 Rn. 21 - externe Festplatten; BGH GRUR 2012, 705 Rn. 19 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

    Zur Begründung der Vergütungspflicht genügt es insoweit, wenn die Nutzung der Vervielfältigungsfunktion zur Anfertigung von Privatkopien möglich und nach der allgemeinen Lebenserfahrung wahrscheinlich ist, mag diese Funktion für den konkreten Nutzer auch von untergeordneter Bedeutung sein (st. Rspr. vgl. BGH Urt. v. 14.12.2017 - I ZR 54/15, BeckRS 2017, 140852 Rn. 46; BGH GRUR 2012, 705 Rn. 28 ff. - PC als Bild- und Tonaufzeichungsgerät; BGH Urt. vom 21.07.2016, Az.: I ZR 259/14, Rn. 39 juris; BGH GRUR 2017, 702 Rn. 54 ff. - PC mit Festplatte I; BGH GRUR 2017, 716 - PC mit Festplatte II; BGH BeckRS 2017, 111499 Rn. 53 ff. - Toughbooks).

    Das Eingreifen einer widerlegbaren Vermutung für eine vergütungspflichtige Nutzung von Geräten, die zur Anfertigung von Privatkopien geeignet und bestimmt sind, ist danach auch dann gerechtfertigt, wenn sie einem gewerblichen Abnehmer oder einem Zwischenhändler überlassen werden (BGH GRUR 2017, 702 Rn. 56 - PC mit Festplatte I, m.w.N.; BGH Urt. v. 14.12.2017 - I ZR 54/15, BeckRS 2017, 140852 Rn. 33; BGH GRUR 2012, 705, Rn. 39 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

    Die hiernach auch bei einer Überlassung eines zur Anfertigung von Privatkopien geeigneten und bestimmten Gerätes an gewerbliche Abnehmer gerechtfertigte Vermutung für eine vergütungspflichtige, nicht eindeutig anderen Zwecken als der Anfertigung von Kopien zum Privatgebrauch vorbehaltene Nutzung kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mithilfe dieser Geräte allenfalls in geringem Umfang tatsächlich Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 und 2 UrhG angefertigt worden sind oder nach dem normalen Gang der Dinge angefertigt werden (vgl. BGH GRUR 2012, 705 Rn. 33 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; BGH GRUR 2014, 984 Rn. 53 - PC III; BGH GRUR 2017, 702, Rn. 58 - PC mit Festplatte I).

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15

    PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Zur Begründung der Vergütungspflicht genügt es insoweit, wenn die Nutzung der Vervielfältigungsfunktion zur Anfertigung von Privatkopien möglich und nach der allgemeinen Lebenserfahrung wahrscheinlich ist, mag diese Funktion für den konkreten Nutzer auch von untergeordneter Bedeutung sein (st. Rspr. vgl. BGH Urt. v. 14.12.2017 - I ZR 54/15, BeckRS 2017, 140852 Rn. 46; BGH GRUR 2012, 705 Rn. 28 ff. - PC als Bild- und Tonaufzeichungsgerät; BGH Urt. vom 21.07.2016, Az.: I ZR 259/14, Rn. 39 juris; BGH GRUR 2017, 702 Rn. 54 ff. - PC mit Festplatte I; BGH GRUR 2017, 716 - PC mit Festplatte II; BGH BeckRS 2017, 111499 Rn. 53 ff. - Toughbooks).

    Das Eingreifen einer widerlegbaren Vermutung für eine vergütungspflichtige Nutzung von Geräten, die zur Anfertigung von Privatkopien geeignet und bestimmt sind, ist danach auch dann gerechtfertigt, wenn sie einem gewerblichen Abnehmer oder einem Zwischenhändler überlassen werden (BGH GRUR 2017, 702 Rn. 56 - PC mit Festplatte I, m.w.N.; BGH Urt. v. 14.12.2017 - I ZR 54/15, BeckRS 2017, 140852 Rn. 33; BGH GRUR 2012, 705, Rn. 39 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

    Die hiernach auch bei einer Überlassung eines zur Anfertigung von Privatkopien geeigneten und bestimmten Gerätes an gewerbliche Abnehmer gerechtfertigte Vermutung für eine vergütungspflichtige, nicht eindeutig anderen Zwecken als der Anfertigung von Kopien zum Privatgebrauch vorbehaltene Nutzung kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mithilfe dieser Geräte allenfalls in geringem Umfang tatsächlich Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 und 2 UrhG angefertigt worden sind oder nach dem normalen Gang der Dinge angefertigt werden (vgl. BGH GRUR 2012, 705 Rn. 33 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; BGH GRUR 2014, 984 Rn. 53 - PC III; BGH GRUR 2017, 702, Rn. 58 - PC mit Festplatte I).

    Nichts anderes gilt für den Nachweis, dass ein an einen gewerblichen Abnehmer geliefertes Gerät eindeutig anderen Zwecken als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten ist (BGH GRUR 2017, 702 Rn. 60 - PC mit Festplatte I; BGH a.a.O., BeckRS 2017, 140852 Rn. 37).

  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 54/15

    Urheberrechtlicher Vergütungsanspruch für Vervielfältigungen im Wege der Bild-

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Zur Begründung der Vergütungspflicht genügt es insoweit, wenn die Nutzung der Vervielfältigungsfunktion zur Anfertigung von Privatkopien möglich und nach der allgemeinen Lebenserfahrung wahrscheinlich ist, mag diese Funktion für den konkreten Nutzer auch von untergeordneter Bedeutung sein (st. Rspr. vgl. BGH Urt. v. 14.12.2017 - I ZR 54/15, BeckRS 2017, 140852 Rn. 46; BGH GRUR 2012, 705 Rn. 28 ff. - PC als Bild- und Tonaufzeichungsgerät; BGH Urt. vom 21.07.2016, Az.: I ZR 259/14, Rn. 39 juris; BGH GRUR 2017, 702 Rn. 54 ff. - PC mit Festplatte I; BGH GRUR 2017, 716 - PC mit Festplatte II; BGH BeckRS 2017, 111499 Rn. 53 ff. - Toughbooks).

    Das Eingreifen einer widerlegbaren Vermutung für eine vergütungspflichtige Nutzung von Geräten, die zur Anfertigung von Privatkopien geeignet und bestimmt sind, ist danach auch dann gerechtfertigt, wenn sie einem gewerblichen Abnehmer oder einem Zwischenhändler überlassen werden (BGH GRUR 2017, 702 Rn. 56 - PC mit Festplatte I, m.w.N.; BGH Urt. v. 14.12.2017 - I ZR 54/15, BeckRS 2017, 140852 Rn. 33; BGH GRUR 2012, 705, Rn. 39 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

    Dabei darf dem Vergütungsschuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann der Nachweis abverlangt werden, dass die in Verkehr gebrachten Geräte und Speichermedien nicht zur Vervielfältigung zum Privatgebrauch verwendet worden sind, wenn sie nicht wissen, ob es sich bei den Endabnehmern um gewerbliche oder private Kunden handelt (BGH GRUR 2017, 172 Rn. 96 - Musik-Handy; BGH Urt. v. 14.12.2017 - I ZR 54/15, BeckRS 2017, 140852 Rn. 37).

    Nichts anderes gilt für den Nachweis, dass ein an einen gewerblichen Abnehmer geliefertes Gerät eindeutig anderen Zwecken als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten ist (BGH GRUR 2017, 702 Rn. 60 - PC mit Festplatte I; BGH a.a.O., BeckRS 2017, 140852 Rn. 37).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 255/14

    Musik-Handy - Gerätevergütung für Mobilfunkgeräte mit eingebautem oder

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Dabei darf dem Vergütungsschuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann der Nachweis abverlangt werden, dass die in Verkehr gebrachten Geräte und Speichermedien nicht zur Vervielfältigung zum Privatgebrauch verwendet worden sind, wenn sie nicht wissen, ob es sich bei den Endabnehmern um gewerbliche oder private Kunden handelt (BGH GRUR 2017, 172 Rn. 96 - Musik-Handy; BGH Urt. v. 14.12.2017 - I ZR 54/15, BeckRS 2017, 140852 Rn. 37).

    Daher war - antragsgemäß - eine Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nur hinsichtlich derjenigen Geräte festzustellen, die nicht zu eindeutig anderen Zwecken als der Anfertigung von Privatkopien i.S.v. § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG veräußert worden sind (vgl. BGH, ZUM-RD 2017, 262; BGH, GRUR 2017, 172 Rn. 104 -106 - Musik-Handy; BGH GRUR-RR 2017, 486 Rn. 23 - USB-Sticks).

  • BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19

    Gesamtvertragsnachlass

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Wie auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung annimmt, kann die Festsetzung einer Vergütung für Geräte oder Speichermedien in einem Gesamtvertrag einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Angemessenheit dieser Vergütung bieten, insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien - im Streitfall der Klägerin - geschlossen worden sind (vgl. BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 22; BGH GRUR 2021, 604 Rn. 20 ff. - Gesamtvertragsnachlass; BGH Urt. v. 01.04.2021 - I ZR 45/20, GRUR-RS 2021, 17750 Rn. 36 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten; BGH Urt. v. 16.03.2017 - I ZR 152/15, IBRRS 2018, 0619 Rn. 38; BGH GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs).

    Derartige Nachlässe sollen den mit einem Gesamtvertrag verbundenen Vorteilen der Reduzierung des Verwaltungsaufwands, der Vereinfachung des Inkassos und der Ersparnis von Kontrollaufwendungen sowie der Gewinnung von Rechtssicherheit Rechnung tragen, haben aber keinen Einfluss auf die von einzelnen Herstellern, Importeuren oder Händlern, die dem Gesamtvertrag nicht beigetreten sind, nach § 54 a UrhG geschuldete angemessene Vergütung (vgl. BGH GRUR 2021, 604 Rn. 31 - Gesamtvertragsnachlass; Dreier/Schulze/Raue, 7. Aufl. 2022, VGG § 35 Rn. 6).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 259/14

    Urheberschutz: Vergütungspflicht für sog. "Musik-Handys" nach altem Recht

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Zur Begründung der Vergütungspflicht genügt es insoweit, wenn die Nutzung der Vervielfältigungsfunktion zur Anfertigung von Privatkopien möglich und nach der allgemeinen Lebenserfahrung wahrscheinlich ist, mag diese Funktion für den konkreten Nutzer auch von untergeordneter Bedeutung sein (st. Rspr. vgl. BGH Urt. v. 14.12.2017 - I ZR 54/15, BeckRS 2017, 140852 Rn. 46; BGH GRUR 2012, 705 Rn. 28 ff. - PC als Bild- und Tonaufzeichungsgerät; BGH Urt. vom 21.07.2016, Az.: I ZR 259/14, Rn. 39 juris; BGH GRUR 2017, 702 Rn. 54 ff. - PC mit Festplatte I; BGH GRUR 2017, 716 - PC mit Festplatte II; BGH BeckRS 2017, 111499 Rn. 53 ff. - Toughbooks).

    Daher war - antragsgemäß - eine Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nur hinsichtlich derjenigen Geräte festzustellen, die nicht zu eindeutig anderen Zwecken als der Anfertigung von Privatkopien i.S.v. § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG veräußert worden sind (vgl. BGH, ZUM-RD 2017, 262; BGH, GRUR 2017, 172 Rn. 104 -106 - Musik-Handy; BGH GRUR-RR 2017, 486 Rn. 23 - USB-Sticks).

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Soweit die Beklagte geltend macht, es sei systemfremd, einen Verkäufer mit einem durch Dritte verursachten mutmaßlichen Schaden zu belasten, ist auf die Rechtsprechung des EuGH zu verweisen, wonach es zulässig ist, die Nutzer von Vervielfältigungsgeräten oder Trägermaterial nicht unmittelbar mit der Vergütung zu belasten, sondern diese Vergütung von den Personen zu fordern, die den Nutzern die Vervielfältigungsgeräte zur Verfügung stellen, da sie die Möglichkeit haben, diese Belastung über den Preis für die jeweiligen Geräte auf die Nutzer abzuwälzen, wobei diese Abgabe letztendlich vom privaten Nutzer getragen wird, der diesen Preis zahlt (EuGH GRUR 2011, 50 Rn. 43 bis 49 - Padawan/SGAE; EuGH GRUR 2011, 909 Rn. 23- 28 - Stichting/Opus; EuGH GRUR 2014, 546 Rn. 52 - ACI Adam ua/Thuiskopie und SONT; s.a. BGH GRUR 2014, 984 Rn. 54 - PC III).

    Die hiernach auch bei einer Überlassung eines zur Anfertigung von Privatkopien geeigneten und bestimmten Gerätes an gewerbliche Abnehmer gerechtfertigte Vermutung für eine vergütungspflichtige, nicht eindeutig anderen Zwecken als der Anfertigung von Kopien zum Privatgebrauch vorbehaltene Nutzung kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mithilfe dieser Geräte allenfalls in geringem Umfang tatsächlich Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 und 2 UrhG angefertigt worden sind oder nach dem normalen Gang der Dinge angefertigt werden (vgl. BGH GRUR 2012, 705 Rn. 33 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; BGH GRUR 2014, 984 Rn. 53 - PC III; BGH GRUR 2017, 702, Rn. 58 - PC mit Festplatte I).

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 152/15

    Urheberrechtsschutz: Pflicht eines Importeurs von externen DVD-Brennern zur

    Auszug aus OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
    Wie auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung annimmt, kann die Festsetzung einer Vergütung für Geräte oder Speichermedien in einem Gesamtvertrag einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Angemessenheit dieser Vergütung bieten, insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien - im Streitfall der Klägerin - geschlossen worden sind (vgl. BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 22; BGH GRUR 2021, 604 Rn. 20 ff. - Gesamtvertragsnachlass; BGH Urt. v. 01.04.2021 - I ZR 45/20, GRUR-RS 2021, 17750 Rn. 36 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten; BGH Urt. v. 16.03.2017 - I ZR 152/15, IBRRS 2018, 0619 Rn. 38; BGH GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs).

    Dabei legt der Bundesgerichtshof die Vermutung zugrunde, dass eine gesamtvertraglich vereinbarte Vergütung eher der angemessenen Vergütung iSv § 54a UrhG entspricht, als eine Vergütungsberechnung auf Basis empirischer Studien (BGH Urt. v. 16.03.2017 - I ZR 152/15 a.a.O. Rn. 40; BGH a.a.O. Rn. 60 - Gesamtvertrag PCs).

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 266/15

    Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien; Anspruch des

  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11

    Gesamtvertrag Hochschul-Intrane

  • OLG München, 24.10.2018 - 3 U 1551/17

    Ansprüche aus einem Vertragshändlervertrag: Auskunft über Abnehmer eines Krans

  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 151/13

    Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • EuGH, 10.04.2014 - C-435/12

    Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15

    externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 212/14

    Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

  • EuGH, 22.09.2016 - C-110/15

    Microsoft Mobile Sales International u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 16.06.2011 - C-462/09

    Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 42/15

    Gerätevergütung: Gesetzliche Vermutung der Aktivlegitimation eines

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 49/15

    Zuordnung von Personal Computern (PCs) mit eingebauter Festplatte zu den

  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 45/20

    Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten

  • BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91

    Keine Grundrechtsverletzung durch Vergütungspflicht für Betreiber von

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 10/15

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