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   OLG Nürnberg, 31.10.2018 - 7 UF 617/18   

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https://dejure.org/2018,38569
OLG Nürnberg, 31.10.2018 - 7 UF 617/18 (https://dejure.org/2018,38569)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.10.2018 - 7 UF 617/18 (https://dejure.org/2018,38569)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 7 UF 617/18 (https://dejure.org/2018,38569)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 105, § 267; BGB § 823 Abs. 2, § 826, § 288 Abs. 1; StGB § 266, § 247, § 266 Abs. 2; EGBGB Art. 14 Abs. 1; ROM II - VO Art. 4 Abs. 3
    Annahme der internationalen Zuständigkeit des Familiengerichts

  • IWW

    FamFG § 105, § 267; BGB § 823 Abs. 2, § 826, § 288 Abs. 1; StGB § 266, § 247, § 266 Abs. 2; EGBGB Art. 14 Abs. 1; ROM II - VO Art. 4 Abs. 3
    FamFG, BGB, StGB, EGBGB, ROM II - VO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Annahme der internationalen Zuständigkeit des Familiengerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einspruch; Ehewohnung; Beschwerdeverfahren; internationale Zuständigkeit; gewöhnlicher Aufenthalt; Minderung; unerlaubte Handlung; Trennung; Scheidungsverfahren; Missbrauch; Bankkonto

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte für Ansprüche eines Ehegatten wegen Verfügungen über ein Bankkonto des anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsanspruch eines Ehegatten bei Kontoabbuchung durch den anderen Ehegatten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rückzahlungsanspruch eines Ehegatten bei Kontoabbuchung durch den anderen Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückzahlungsanspruch eines Ehegatten bei Kontoabbuchung durch den anderen Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 710
  • FamRZ 2019, 840
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 08.01.2018 - 8 U 21/17

    Zur Haftung aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung des Vermieterpfandrechtes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.10.2018 - 7 UF 617/18
    In Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB kommt es dagegen nicht darauf an, ob rechtzeitig ein für die Durchführung des Strafverfahrens erforderlicher Antrag gestellt wurde (Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., Rn 538 zu § 823; Staudinger/Hagen, BGB, 9. Aufl. Rn G 36 zu § 823; KG, Beschluss vom 08.01.2018, 8 U 21/17 - recherchiert nach juris).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 110/86

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.10.2018 - 7 UF 617/18
    Wenn ein Ehegatte noch nach der Trennung gegen den erkennbaren Willen des anderen von dessen Konto unter Ausnutzung einer noch nicht wirksam widerrufenen Vollmacht Beträge abhebt, um sie seinem eigenen Vermögen oder dem Vermögen eines Dritten zuzuführen, kommt eine Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung und daneben eine Herausgabepflicht wegen angemaßter Geschäftsführung (§ 687 Abs. 2 BGB) in Betracht (BGH FamRZ 1989, 834; FamRZ 1988, 476).
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 104/87

    Verfügungsbefugnis über Konto des Ehegatten nach Trennung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.10.2018 - 7 UF 617/18
    Wenn ein Ehegatte noch nach der Trennung gegen den erkennbaren Willen des anderen von dessen Konto unter Ausnutzung einer noch nicht wirksam widerrufenen Vollmacht Beträge abhebt, um sie seinem eigenen Vermögen oder dem Vermögen eines Dritten zuzuführen, kommt eine Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung und daneben eine Herausgabepflicht wegen angemaßter Geschäftsführung (§ 687 Abs. 2 BGB) in Betracht (BGH FamRZ 1989, 834; FamRZ 1988, 476).
  • AG Nürnberg, 05.04.2018 - 105 F 69/15

    Anwendbares Recht bei Abbuchung von Geld nach Trennung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.10.2018 - 7 UF 617/18
    Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 05.04.2018, Az. 105 F 69/15, wird dahingehend abgeändert, dass der Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 21.04.2015 aufgehoben und die Anträge des Antragstellers zurückgewiesen werden.
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