Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 19. Abschnitt - Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 - 248c) |
Rechtsprechung zu § 247 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 3 Entscheidungen zu § 247 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 4 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 247 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Hausangestellte des Vaters, 26.7.57 (BGHSt 10, 400)
§ 247, untergeordneter Mitgewahrsam
Literatur im Internet zu § 247 StGB
- § 247 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Strafprozess - § 247 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Haus- und Familiendiebstahl - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 247 StGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 247 StGB:
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