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   VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23.DA   

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VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23.DA (https://dejure.org/2024,7323)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 17.01.2024 - 5 L 2727/23.DA (https://dejure.org/2024,7323)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - 5 L 2727/23.DA (https://dejure.org/2024,7323)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 AufenthG, § 58 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, § 58 Abs 2 S 2 AufenthG, Art 19 Abs 4 GG, § 50 Abs 1 AufenthG, Art 12 Abs 1 SGK, Art 12 Abs 2 SGK, Art 12 Abs 4 SGK
    Rechtsschutzbedürfnis für gegen Ausweisungsverfügung gerichteten Eilantrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Die Befristungsdauer steht nach der Neufassung des § 11 Abs. 3 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 65 f. mit Verweis auf BR-Drs. 642/14 Satz 39).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Dabei sind von der Ausländerbehörde nicht nur die nach § 55 Abs. 1 und 2 AufenthG schutzwürdigen Bleibeinteressen des Ausländers in den Blick zu nehmen, sondern bedarf es nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls einer umfassenden Abwägung der betroffenen Belange (BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 27/16 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 04.09.2014 - 10 CS 14.1601

    Fiktionswirkung eines Schengen-Visums; unrechtmäßiger Aufenthalt;

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Es handelt es sich angesichts der anzunehmenden erheblichen Überschreitung der dem Antragsteller als Positivstaatler eingeräumten Aufenthaltsdauer von 90 Tagen zudem um einen strafbewährten unerlaubten Aufenthalt (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und damit um einen nicht nur geringfügigen Verstoß im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 Alt. 1 AufenthG (VGH München, Beschl. v. 04.09.2014 - 10 CS 14.1601 -, juris Rn. 19; vgl. auch Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AufenthG, 14. Aufl. 2022, § 54 Rn. 95 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 28.01.2021 - 5 L 83/21

    Abgrenzung der Zuständigkeiten von allgemeiner Ordnungsbehörde und

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Vielmehr muss im Fall einer konkret bevorstehenden Abschiebung der Antrag gegen das zuständige Regierungspräsidium als nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes vom 05.06.2018 (GVBl. S. 251 - im Folgenden: HessAuslBehZustV) zuständiger Bezirksordnungsbehörde gerichtet werden (VG Darmstadt, Beschl. v. 28.01.2021 - 5 L 83/21.DA -, juris Rn. 6 f.).
  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Ein (Ermessens-)Fehler bei der Befristung führt zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf (BVerwG, Urt. v. 07.09.2021 - 1 C 47/20 -, juris Rn. 10; Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6/21 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Ein (Ermessens-)Fehler bei der Befristung führt zur Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots insgesamt, das dann im Regelfall ermessensfehlerfrei neu erlassen werden darf (BVerwG, Urt. v. 07.09.2021 - 1 C 47/20 -, juris Rn. 10; Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6/21 -, juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Die Regelung ist zwar auf den im August 2019 erfolgten Systemwechsel in § 11 Abs. 1 AufenthG nicht angepasst worden und bezieht sich daher ihrem Wortlaut nach weiterhin auf die "Befristung" eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, was jedoch an dem in § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Willen, die aufschiebende Wirkung der Klage bei Einreise- und Aufenthaltsverboten auszuschließen, nichts ändern sollte (VGH Mannheim, Beschl. v. 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 41 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 11 S 2482/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Familiennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einem

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Wenn zwei die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht begründende Verwaltungsakte vorliegen, kann das Gericht die Vollziehbarkeit beider Verwaltungsakte und damit auch die hieraus folgende Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers insgesamt durch parallel zu betreibende Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO suspendieren (so für den Fall einer für sofort vollziehbar erklärten Rücknahme VGH Mannheim, Beschl. v. 26.01.2010 - 11 S 2482/09 -, juris Rn. 15; für die Titelversagung Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 83 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Damit allein lässt sich aber das Interesse des Antragstellers, die Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland zu verhindern, nicht erreichen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 09.03.1999 - 12 TZ 74/99 -, juris Rn. 4 a.E. unter Verweis auf OVG Bautzen, Beschl. v. 24.03.1997 - 3 S 513/96 -, EZAR 622 Nr. 32; VG Gießen, Beschl. v. 15.09.1994 - 7 G 679/94 -, juris Rn. 18 a.E.; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.10.2007 - 2 M 206/07 -, juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94

    Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Auszug aus VG Darmstadt, 17.01.2024 - 5 L 2727/23
    Ein Rechtsschutzbedürfnis an einem gerichtlichen Aussetzungsverfahren gegen die für sofort vollziehbar erklärte Ausweisung besteht dann grundsätzlich nicht, wenn der Ausländer bereits aus einem anderen Grund kraft Gesetzes vollziehbar ausreisepflichtig ist (so auch Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 44. EL März 2023, § 80 Rn. 495; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16 Aufl. 2022, § 80 Rn. 83; Bostedt, in: HK-VerwR, 5. Aufl. 2021, § 80 Rn. 133; OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 68/98 -, juris Rn. 9 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 05.11.1991 - 11 S 1157/91 -, juris Rn. 2; a.A. VGH Kassel, Beschl. v. 20.02.1995 - 12 TH 2253/94 -, juris Rn. 2 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.1993 - 11 S 2132/93 -, juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 09.03.1999 - 12 TZ 74/99

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Eilverfahren gegen sofort vollziehbar

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 11 S 1157/91

    Kein Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 11 S 2132/93

    Zum Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

  • OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 68/98

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Isolierter Antrag; Ausweisung;

  • VG Gießen, 15.09.1994 - 7 G 679/94

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber für

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