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   BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19   

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BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19 (https://dejure.org/2019,21263)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.2019 - 1 AR 54/19 (https://dejure.org/2019,21263)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 1 AR 54/19 (https://dejure.org/2019,21263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 12, § 17, § 29, § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 59, § 60; EGZPO § 9; BGB § 269 Abs. 1, § 270 Abs. 4
    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei selbständigem Beweisverfahren

  • rewis.io

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei selbständigem Beweisverfahren

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsstandsbestimmung auch für selbständiges Beweisverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    b) Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; z. B. BGH, Beschluss vom 27. November 2011, X ARZ 321/18, juris Rn. 10; Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 f.; Toussaint in BeckOK, ZPO, 32. Edition Stand 1. März 2019, § 36 Rn. 19).

    abweichenden -Bestimmung durch gerichtliche Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO stünde die getroffene Wahl jedoch nur dann entgegen, wenn ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand bestanden hätte, dieser aber durch die bindende Zuständigkeitswahl eines anderen Gerichts verloren gegangen wäre (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 10. August 2015, 32 SA 10/15, NJW-RR 2016, 639 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 1969, 19 AR 2/69, OLGZ 1969, 442/443; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 23).

    Die gegenteilige Meinung des Kammergerichts, die einen Verbrauch des Bestimmungsrechts bereits dann annimmt, wenn das gemäß § 35 ZPO gewählte Gericht für einen der Streitgenossen zuständig war (Beschluss vom 1. Juni 2006, 28 AR 28/06, NJW 2006, 2336; ebenso: Vossler, NJW 2006, 117/119), ist überholt (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, juris Rn. 17).

  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z AR 134/03

    Zuständigkeitsbestimmung bei Bestimmung eines besonderen Gerichtsstands

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    Denn dieser wird durch den Standort des zum Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gemachten Bauwerks begründet und die Bestimmung des Gerichts an diesem Ort führt zur Erleichterung der Beweisaufnahme (BayObLG, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1Z AR 134/03, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2013, 32 SA 76/13, juris).

    Zwar hat sich die Antragsgegnerin zu 2), auf die hier maßgeblich abzustellen ist, weil sie an dem gewählten besonderen Gerichtsstand nicht gerichtspflichtig wäre, mit der Wahl dieses Gerichts nicht einverstanden erklärt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1Z AR 134/03, a. a. O., juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris Rn. 9), jedoch ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme am Bauvorhaben selbst erfolgen muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2017, a. a. O., juris Rn. 14).

  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    Es genügt, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, MDR 2018, 951 Rn. 12).
  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    b) Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; z. B. BGH, Beschluss vom 27. November 2011, X ARZ 321/18, juris Rn. 10; Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 f.; Toussaint in BeckOK, ZPO, 32. Edition Stand 1. März 2019, § 36 Rn. 19).
  • KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06

    Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten;

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    Die gegenteilige Meinung des Kammergerichts, die einen Verbrauch des Bestimmungsrechts bereits dann annimmt, wenn das gemäß § 35 ZPO gewählte Gericht für einen der Streitgenossen zuständig war (Beschluss vom 1. Juni 2006, 28 AR 28/06, NJW 2006, 2336; ebenso: Vossler, NJW 2006, 117/119), ist überholt (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, juris Rn. 17).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17

    Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    Zwar hat sich die Antragsgegnerin zu 2), auf die hier maßgeblich abzustellen ist, weil sie an dem gewählten besonderen Gerichtsstand nicht gerichtspflichtig wäre, mit der Wahl dieses Gerichts nicht einverstanden erklärt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1Z AR 134/03, a. a. O., juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris Rn. 9), jedoch ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme am Bauvorhaben selbst erfolgen muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2017, a. a. O., juris Rn. 14).
  • OLG Hamm, 10.08.2015 - 32 Sa 10/15

    Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei ursprünglichem

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    abweichenden -Bestimmung durch gerichtliche Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO stünde die getroffene Wahl jedoch nur dann entgegen, wenn ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand bestanden hätte, dieser aber durch die bindende Zuständigkeitswahl eines anderen Gerichts verloren gegangen wäre (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 10. August 2015, 32 SA 10/15, NJW-RR 2016, 639 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 1969, 19 AR 2/69, OLGZ 1969, 442/443; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 32 Sa 76/13

    Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    Denn dieser wird durch den Standort des zum Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gemachten Bauwerks begründet und die Bestimmung des Gerichts an diesem Ort führt zur Erleichterung der Beweisaufnahme (BayObLG, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1Z AR 134/03, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2013, 32 SA 76/13, juris).
  • OLG Hamm, 12.01.2018 - 32 SA 68/17

    Bestimmung des gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gemeinsam zuständigen Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    Es liegt auch kein Fall vor, in dem einer der beiden allgemeinen Gerichtsstände der Antragsgegner eine örtliche Nähe zum Bauwerk aufweist und als Gerichtsstand gleichermaßen zweckmäßig und prozessökonomisch wäre (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris).
  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 36/19

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung für Beweisverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
    a) Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden (BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 12; Beschluss vom 24. September 1991, AR 1 Z 75/87, BayObLGZ 1991, 343/344).
  • BayObLG, 24.09.1991 - AR 1Z 45/91

    Zuständigkeit; Amtsgericht; Zwangsbereitschaft; Besorgnis; Beweismittelverlust;

  • BayObLG, 08.09.1987 - AR 1 Z 75/87
  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 31/20

    Verfahren wegen Zuständigkeitsbestimmung

    Andernfalls könnte - wie auch vorliegend - derjenige Gerichtsstand, den der Gesetzgeber als besonderen vorgesehen hat und der hier nach Vorstehendem für die Klage gegen beide Streitgenossinnen eröffnet ist, im Bestimmungsverfahren überhaupt nicht berücksichtigt werden, ohne dass dies durch schützenswerte Interessen der Streitgenossinnen, denen die Zuständigkeit ihres Wohnsitzgerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohnedies genommen werden kann, geboten wäre (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008, X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20 bei Vorliegen eines ausschließlichen Gerichtsstands für einen Streitgenossen; BayObLG, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 26; Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1Z AR 134/03, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2013, 32 SA 76/13, juris; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 29).
  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 39/20

    Durchführung eines Bestimmungsverfahrens im selbständigen Beweisverfahren

    a) Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden (BayObLG, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 10; Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 12; Beschluss vom 24. September 1991, AR …

    Sachlich vorrangige Gründe, nach denen ausnahmsweise auch ein Gericht am (lediglich) besonderen Gerichtsstand eines Streitgenossen bestimmt werden kann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 26 m. w. N.), sind hier nicht ersichtlich.

  • BayObLG, 13.06.2023 - 102 AR 13/23

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer

    Bei baurechtlichen Streitigkeiten kommt in Betracht, zur Erleichterung einer zu erwartenden Beweisaufnahme den besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts am Standort des Bauwerks auszuwählen (BayObLG, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BayObLG, 05.08.2022 - 101 AR 54/22

    Gerichtsstandsbestimmung bei ausschließlichem Gerichtsstand eines Streitgenossen

    In einer solchen Situation wäre es - ohne eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung - zweckmäßig, statt eines allgemeinen Gerichtsstands den besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts zu wählen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 26).
  • OLG München, 05.08.2022 - 101 AR 54/22

    Insolvenzverwalter, Gerichtsstand, Beweisantrag, Ersatzvornahme,

    In einer solchen Situation wäre es - ohne eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung - zweckmäßig, statt eines allgemeinen Gerichtsstands den besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts zu wählen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 26).
  • BayObLG, 23.01.2023 - 101 AR 64/22

    Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren

    a) Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden (BayObLG, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 10; Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 12; Beschluss vom 24. September 1991, AR …
  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20

    Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren

    a) Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden (BayObLG, Beschluss vom 18. Juli 2019, 1 AR 54/19, juris Rn. 10 m. w. N.; Beschluss vom 24. September 1991, AR 1 Z 45/91, BayObLGZ 1991, 343 [344 juris Rn. 10]).
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