Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18786
OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02 (https://dejure.org/2006,18786)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.09.2006 - 1 B 951/02 (https://dejure.org/2006,18786)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. September 2006 - 1 B 951/02 (https://dejure.org/2006,18786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 91; VwVfG § 48; SächsKrGebRefG § 3; BGB § 839 Abs. 3, § 254 Abs. 1; BauGB § 35

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich für einen durch die Rücknahme eines Vorbescheides und einer Baugenehmigung entstandenen Vermögensschaden; Zuständigkeit für die Festsetzung der Entschädigung und richtiger Klagegegner im Falle der Auflösung der den Bescheid aufhebenden Körperschaft; Ersatz des ...

  • Judicialis

    VwGO § 91; ; VwVfG § 48; ; SächsKrGebRefG § 3; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BauGB § 35

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz für Rücknahme einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Bei Abwesenheit eines vertraglichen Beschaffenheitsmerkmals geht der vom OLG Dresden in seiner Entscheidung ausdrücklich (UA S. 15, aaO) in Bezug genommene BGH davon aus, dass dieser Umstand einen Wandlungsanspruch nach den §§ 459, 462, 467, 346 BGB a.F. rechtfertigt (BGH, Urt. v. 7.2.1992, WM 1992, 918 = NJW 1992, 1384 = BGHZ 117, 159 = RdNr. 21 bei Juris).
  • OVG Sachsen, 14.06.2006 - 1 B 121/06

    Ausgleich des Vemögensnachteils nach Rücknahme eines Bauvorbescheids

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Nach § 50 VwVfG wird der Ausgleich des Vermögensschadens nämlich nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Rücknahme in den dort genannten Fällen nicht aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgt, sondern weil der durch den zurückgenommenen Verwaltungsakt Begünstigte in diesen Fällen in der Regel keinen Vertrauensschutz genießt, weil er während der Anhängigkeit eines Rechtsbehelfsverfahrens in der Regel nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertrauen kann (SächsOVG, Urt. v. 14.6.2006 - 1 B 121/06 -).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Dies wird jedoch allgemein abgelehnt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.1999, BVerwGE 110, 226 - zit. nach juris) und allenfalls in dem Fall, dass die den rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassende Behörde unzuständig war, dieser ein Recht zur Rücknahme eingeräumt (vgl. Kopp/Ramsauer, aaO, RdNr. 162).
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02

    Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Diese Beurteilung beruht aber auf einer wertenden Betrachtung, die für das Verwaltungsgericht Dresden - zu Recht - eindeutig gewesen sein mag, aber nicht von vornherein jede andere Beurteilung als willkürlich und auf der Hand liegend rechtswidrig erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschl. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 171 zum Amtshaftungsanspruch: Bürger darf regelmäßig auf Richtigkeit behördlicher Auskunft vertrauen, wenn er nicht klüger ist als der Beamte und keine besonderen Gründe für Zweifel bestehen; BGH, NVwZ 2001, 709: Bürger darf auf Rechtmäßigkeit der Verwaltung vertrauen; BGH, NVwZ 2004, 638: vor allem, wenn Wertungen wie bei § 34 BauGB möglich sind, haben Bauantragsteller und Architekt nicht klüger zu sein als Bauaufsichtsbehörde).
  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 117/95

    Auslegung der AGB für fabrikneue Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Gewährleistung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Die Finanzierungskosten, die der Käufer aufgewendet hat, um den Kaufpreis zu zahlen, sind keine Vertragskosten i.S. des § 467 Satz 2 BGB a.F. (BGH, Urt. v. 19.6.1996, NJW 1996, 2504).
  • BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99

    Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Diese Beurteilung beruht aber auf einer wertenden Betrachtung, die für das Verwaltungsgericht Dresden - zu Recht - eindeutig gewesen sein mag, aber nicht von vornherein jede andere Beurteilung als willkürlich und auf der Hand liegend rechtswidrig erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschl. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 171 zum Amtshaftungsanspruch: Bürger darf regelmäßig auf Richtigkeit behördlicher Auskunft vertrauen, wenn er nicht klüger ist als der Beamte und keine besonderen Gründe für Zweifel bestehen; BGH, NVwZ 2001, 709: Bürger darf auf Rechtmäßigkeit der Verwaltung vertrauen; BGH, NVwZ 2004, 638: vor allem, wenn Wertungen wie bei § 34 BauGB möglich sind, haben Bauantragsteller und Architekt nicht klüger zu sein als Bauaufsichtsbehörde).
  • BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88

    Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Diese Beurteilung beruht aber auf einer wertenden Betrachtung, die für das Verwaltungsgericht Dresden - zu Recht - eindeutig gewesen sein mag, aber nicht von vornherein jede andere Beurteilung als willkürlich und auf der Hand liegend rechtswidrig erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschl. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 171 zum Amtshaftungsanspruch: Bürger darf regelmäßig auf Richtigkeit behördlicher Auskunft vertrauen, wenn er nicht klüger ist als der Beamte und keine besonderen Gründe für Zweifel bestehen; BGH, NVwZ 2001, 709: Bürger darf auf Rechtmäßigkeit der Verwaltung vertrauen; BGH, NVwZ 2004, 638: vor allem, wenn Wertungen wie bei § 34 BauGB möglich sind, haben Bauantragsteller und Architekt nicht klüger zu sein als Bauaufsichtsbehörde).
  • OLG Dresden, 19.03.1997 - 8 U 1386/96

    Bebaubarkeit eines Grundstücks als Sachmangel

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Die Voraussetzungen für eine Wandlung nach §§ 462, 459 BGB a.F. waren gegeben (OLG Dresden, Urt. v. 12.2.1997 - 8 U 1386/96 -), jedoch im Zeitpunkt der Geltendmachung bereits verjährt.
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Stimmen die Beteiligten, insbesondere der Neubeklagte dem Beklagtenwechsel - wie hier - nicht zu, hängt die Zulässigkeit erstens davon ab, ob das Gericht die Klageänderung für sachdienlich hält, weil der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt und die Klageänderung die endgültige Beilegung des Streites fördert, und zweitens davon, ob die Verweigerung der Zustimmung durch den neuen Beklagten rechtsmissbräuchlich ist (Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 91 RdNr. 15f. und 20; BGH, Urt. v. 10.11.1980, NJW 1981, 989).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
    Dass zu diesem Zeitpunkt bereits die verwaltungsgerichtliche Klage anhängig war, ändert daran nichts (BVerwG, Urt. v. 24.5.1995, BVerwGE 98, 313 [316]).
  • VG Magdeburg, 19.03.2024 - 4 A 256/22

    Ausgleich des Vermögensnachteils nach Rücknahme eines Verwaltungsakts

    Denn der Ausgleichsanspruch besteht selbständig neben Amtshaftungsansprüchen und ist von ihnen unabhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1983 - III ZR 100/82 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 30. Juni 1988 - III ZR 232/86 -, juris, Rn. 13; Sächsisches OVG, Urteil vom 26. September 2006 - 1 B 951/02 -, juris, Rn. 44).

    Denn beide Ansprüche treten zwar anspruchsgrundlagenkonkurrierend nebeneinander, sind aber unabhängig voneinander (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1983 - III ZR 100/82 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 30. Juni 1988 - III ZR 232/86 -, juris, Rn. 13; Sächsisches OVG, Urteil vom 26. September 2006 - 1 B 951/02 -, juris, Rn. 44).

  • OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10

    Vermögensnachteil, Schadensschätzung, Verpflichtungsklage

    Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsaktes hat (§ 48 Abs. 3 Satz 3 VwVfG; vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. September 2006 - 1 B 951/02 -, juris Rn. 50).

    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Verantwortungsbereiche sind nicht allein formale Gesichtspunkte, sondern alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Januar 2010, BVerwGE 136, 43 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 26. September 2006 a. a. O., juris Rn. 50).

    51 Dem Anspruch der Klägerin steht weiter kein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) entgegen, das nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26. September 2006 - 1 B 951/02 -, juris Rn. 55 und Leitsatz 3) zu berücksichtigen wäre.

    Der Anwendung von § 291 BGB a. F. steht ferner nicht entgegen, dass die Klägerin nicht unmittelbar auf Leistung klagt, sondern ihren Anspruch - wie nach § 48 Abs. 3 Satz 4 VwVfG erforderlich - im Wege einer Verpflichtungsklage geltend macht (BVerwG, Urt. v. 15. Juni 2011 a. a. O, Rn. 22), denn Prozesszinsen können auch verlangt werden, wenn die Verwaltung zum Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts verpflichtet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995, BVerwGE 99, 53, Beschl. v. 9. Februar 2005 - 6 B 80/04 -, juris Rn. 6/7 und Urt. v. 15. Juni 2011 a. a. O.; Senatsurt. v. 26. September 2006 a. a. O., juris Rn. 185).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht