Rechtsprechung
LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
"Kleiner" Schadensersatz statt der Leistung statt Rücktritt vom Kaufvertrag
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 13 BGB, § 325 BGB, § 437 BGB, § 474 BGB, § 263 ZPO
Klageänderung in der Berufungsinstanz: Übergang vom erstinstanzlich geltend gemachten Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag zum Schadensersatzanspruch - IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köthen, 14.02.2011 - 8 C 363/10
- LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11
Es gibt jedoch keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines wirtschaftlich Interessierten, eines Freundes oder Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (sog. Beifahrer-Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 03.11.1987; VI ZR 95/87; zitiert nach juris), was ebenso für den Zeugen ... als Sohn des Klägers gilt. - BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11
Danach hängt die Sachdienlichkeit der Klageänderung davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte Klage im selben Verfahren objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, Urteil vom 30.1.1999, VI ZR 219/98; zitiert nach juris). - BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06
Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11
Der darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2007, VIII ZR 110/06; zitiert nach juris) hat nicht zu beweisen vermocht, dass er den Gebrauchtwagen als Verbraucher gekauft hat.
- OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
Unterlassung der Herstellung und des Inverkehrbringens kollabierbarer …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11
Aufgabe des Berufungsgerichtes ist die Überprüfung amtsgerichtlicher Entscheidungen und nicht die erstinstanzliche Prüfung neu gestellter Ansprüche an Stelle des hierfür nach dem Gesetz zuständigen Amtsgerichtes (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2008, 2 U 65/07; zitiert nach juris). - LG Stendal, 24.03.2011 - 22 S 66/01
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Gewährleitungsausschluss im …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11
Auch wenn es sich also um keine Willenserklärung handelt, wirkt eine derartige öffentliche Äußerung im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 3 BGB, die sich auf konkrete Eigenschaften des Fahrzeugs bezieht, fort, wenn der Verkäufer sie nicht ausdrücklich berichtigt (vgl. LG Stendal, Urteil vom 24.03.2011, 22 S 66/01; zitiert nach juris;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage, Rn. 1343 und 1615). - OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04
Beweislast bei übermäßigem Verschleiß der Kaufsache
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11
Denn eine geltungserhaltende Reduktion der hier als AGB gestalteten Klausel dahin, dass jedenfalls der gemäß § 475 Abs. 3 BGB mögliche Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wirksam bliebe, kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Bremen OLGR 2004, 117, 118; zitiert nach: OLG Köln, Urteil vom 01.03.2006, 11 U 199/04; zitiert nach juris), zumal sie auch gegen das in § 307 Abs. 1 BGB normierte Klarheitsgebot verstieße; denn dem Vertragspartner erschließt sich eine Aufteilung in nach § 475 Abs. 1 BGB unzulässige und nach § 475 Abs. 3 BGB zulässige Vereinbarungen zu seinem Nachteile nicht.
Rechtsprechung
OVG Bremen, 04.07.2011 - 1 S 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859
Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens, …
Dieser Zweck kann aber dann nicht erreicht werden, wenn ein rechtskräftiger Abschluss des Strafverfahrens in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist (vgl. OVG Bremen, B.v. 4.7.2011 - 1 S 42/11 - juris Rn. 4 ff.), so dass in solchen Fällen nach dem Sinn und Zweck des § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG entgegen seinem Wortlaut die Aussetzung der Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels zu unterbleiben hat. - VG Berlin, 16.11.2023 - 29 K 98.22
Visumserteilung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Verbrauch von …
Der Rechtsgedanke des Verbrauchs von Ausweisungsinteressen findet sich auch in § 5 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (s. dazu: OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 1 S 42/11 - juris, Rn. 7).Die Regelung erfordert insoweit ein laufendes Strafverfahren (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 1 S 42/11 - juris, Rn. 6).
Bezüglich der anhängigen Ermittlungsverfahren droht indes trotz Erteilung des Visums nicht der Verbrauch der Ausweisungsgründe (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 3 AufenthG; s. dazu: OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 1 S 42/11 - juris, Rn. 7).