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   BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15   

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BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15 (https://dejure.org/2016,10699)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2016 - 1 StR 629/15 (https://dejure.org/2016,10699)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15 (https://dejure.org/2016,10699)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 261 StPO; § 46 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit: Bewertungseinheit durch gleichzeitigen Besitz der Gesamtmenge); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: Lückenhaftigkeit, keine Auseinandersetzung mit ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Geltendmachung von sich nicht aus den Urteilsgründen ergebenden Erörterungsmängeln im Revisionsverfahren; Konkurrenzverhältnis bei mehreren Beschaffungsfahrten

  • IWW

    § 261 StPO, § 257c StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 53 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 30 Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Überzeugung des Gerichts von allen für die Beweiswürdigung bedeutsamen Umstände auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung; Lückenlose Ausschöpfung des Beweisstoffs; Bildung einer tatbestandlichen Bewertungseinheit durch verschiedene, auf die Förderung ein und desselben ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Geltendmachung von sich nicht aus den Urteilsgründen ergebenden Erörterungsmängeln im Revisionsverfahren; Konkurrenzverhältnis bei mehreren Beschaffungsfahrten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überzeugung des Gerichts von allen für die Beweiswürdigung bedeutsamen Umstände auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung; Lückenlose Ausschöpfung des Beweisstoffs; Bildung einer tatbestandlichen Bewertungseinheit durch verschiedene, auf die Förderung ein und desselben ...

  • rechtsportal.de

    Überzeugung des Gerichts von allen für die Beweiswürdigung bedeutsamen Umstände auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung; Lückenlose Ausschöpfung des Beweisstoffs; Bildung einer tatbestandlichen Bewertungseinheit durch verschiedene, auf die Förderung ein und desselben ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    BTM-Strafrecht: Zur Handlungseinheit beim Handel mit Betäubungsmitteln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - und die einheitliche Tat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lücken in der Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und ihre Überprüfung im Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 211
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (42)

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15
    Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, wistra 2010, 310, 312 mwN; Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 24, in BGHSt 57, 1 nicht abgedruckt; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

    Wenn sich in der Hauptverhandlung keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass an sich selbständige Betäubungsmittelgeschäfte dieselbe Betäubungsmittelmenge betreffen, stellt es daher auch keinen Rechtsfehler dar, wenn das Tatgericht im Urteil die Frage einer Tat im Rechtssinne nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

    Bei der Absprache über eine sukzessive Lieferung von Teilmengen sind die aufeinanderfolgenden Teilakte jedoch nur dann zu einer Tat zusammenzufassen, wenn vereinbart wurde, eine konkret bestimmte Gesamtmenge in Teilmengen zu liefern (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 578).

    Wenn sich - wie hier - in der Hauptverhandlung keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen, stellt es keinen Rechtsfehler dar, wenn das Tatgericht die Frage einer Tat im Rechtssinne nicht erörtert (BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 430/15

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15
    Zwar verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82 und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 175; jeweils mwN).

    Dient aber der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 175 und vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 162; jeweils mwN).

    Der Besitz hat deshalb mangels Wertgleichheit nicht die Kraft, selbständige, die Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllende Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge untereinander zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, Rn. 9, NStZ 2014, 162 und vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 1380; jeweils mwN).

    Allein der Umstand, dass mehrere Beschaffungsfahrten der gewinnbringenden Weiterveräußerung der Betäubungsmittel dienen, verklammert diese indes nicht zu einer einheitlichen Tat des Handeltreibens (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82).

  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14

    Konkurrenzverhältnisse bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15
    (b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet der Besitz verschiedener und zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die zu keinem Zeitpunkt zu einem Depot verbunden waren, nicht bereits aufgrund einer zeitlichen Überschneidung eine Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 3, NStZ-RR 2015, 113 und vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).

    (c) Allerdings ist bei (teilweiser) Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen - etwa einheitlicher Verkaufsfahrten - Tateinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 3, NStZ-RR 2015, 113 mwN und vom 27. Januar 2016 - 5 StR 497/15).

    Lässt sich eine vorherige Absprache feststellen, so kommt eine Bewertungseinheit dann in Betracht, wenn sie sich auf die Lieferung einer Gesamtmenge bezieht; denn in solchen Fällen ist der Tatbestand des Handeltreibens mit der Gesamtmenge bereits mit der Absprache erfüllt (Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 577; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 3, NStZ-RR 2015, 113 und vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14, StV 2015, 642; jeweils mwN).

    (3) Selbst eine andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses würde aber den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 113 und vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; jeweils mwN).

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16, NStZ-RR 2016, 315; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 Rn. 8; vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 11; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16 Rn. 11; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43 Rn. 9 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Somit handelt es sich bei einem sukzessiven Weiterverkauf aus einer von einem Lieferanten zum Zwecke der Veräußerung bestimmten einheitlichen Menge von Betäubungsmitteln um einen einheitlichen Gegenstand des Handeltreibens, so dass trotz mehrerer Veräußerungsvorgänge nur von einer Tat des Handeltreibens auszugehen ist (etwa BGH, Urteil vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, NStZ-RR 2016, 211, 212 mwN).
  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einheitliche Tat des

    Er wird bereits von den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu dem beim Angeklagten sichergestellten Methamphetamin getragen und nicht davon berührt, ob im Hinblick auf den gleichzeitigen Besitz des Morphins ebenfalls die Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG oder lediglich diejenigen des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG verwirklicht sind; denn in beiden Fällen liegt hier materiellrechtlich nur eine einheitliche Tat des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, NStZ-RR 2016, 211, 212; vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 StR 110/20, NStZ-RR 2020, 317; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29a Rn. 156 und § 29 Teil 13 Rn. 106 f.).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16, NStZ-RR 2016, 315; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 Rn. 8; vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 11; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16 Rn. 11; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43 Rn. 9 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20

    Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 Rn. 71; vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19 Rn. 8; vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 11; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16 Rn. 11; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43 Rn. 9 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11 Rn. 15; jeweils mwN).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 63/19

    Prozessgegenstand im Urteilszeitpunkt maßgeblich für Zuständigkeit des

  • LG Duisburg, 11.10.2017 - 31 KLs 29/16
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