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   BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23   

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BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23 (https://dejure.org/2023,19191)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2023 - 1 StR 92/23 (https://dejure.org/2023,19191)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2023 - 1 StR 92/23 (https://dejure.org/2023,19191)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 64 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Alternative 1, § 73c Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 74c StGB, § 134 BGB, § 74 Abs. 3 StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der Reduzierung des Einziehungsumfangs auf den Mitangeklagten; Rechtsfehlerhaftigkeit der Dokumentation der Beweisaufnahme in den Urteilsgründen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstreckung der Reduzierung des Einziehungsumfangs auf den Mitangeklagten; Rechtsfehlerhaftigkeit der Dokumentation der Beweisaufnahme in den Urteilsgründen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Vielmehr hat das Tatgericht den Tatsachenstoff durch Konzentration auf die entscheidenden Gesichtspunkte zu beherrschen und sind die Einlassungen, Aussagen sowie Urkunden ihrem wesentlichen Inhalt nach zu referieren und dann miteinander abzugleichen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7 f.; vom 30. August 2022 - 5 StR 171/22 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 unter 2.; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 und vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13).
  • BGH, 10.01.2023 - 3 StR 343/22

    Einziehung von Taterträgen (Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Denn die anderen Bandenmitglieder E.     , N.     und L.     teilten in diesem Fall den Gewinn in Höhe von 1.000 EUR pro Kilogramm unter sich auf (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 3 StR 274/22 Rn. 4 und vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 5; je mwN), ohne den Angeklagten, der bald darauf die in einer anderen Strafsache verhängte Haft antrat, zu beteiligen (UA S. 23 erster Absatz).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 274/22

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Beurteilung der Beteiligung an Bandentat unabhängig

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Denn die anderen Bandenmitglieder E.     , N.     und L.     teilten in diesem Fall den Gewinn in Höhe von 1.000 EUR pro Kilogramm unter sich auf (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 3 StR 274/22 Rn. 4 und vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 5; je mwN), ohne den Angeklagten, der bald darauf die in einer anderen Strafsache verhängte Haft antrat, zu beteiligen (UA S. 23 erster Absatz).
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 255/21

    Urteilsgründe (Umfang der Beweiswürdigung)

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Vielmehr hat das Tatgericht den Tatsachenstoff durch Konzentration auf die entscheidenden Gesichtspunkte zu beherrschen und sind die Einlassungen, Aussagen sowie Urkunden ihrem wesentlichen Inhalt nach zu referieren und dann miteinander abzugleichen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7 f.; vom 30. August 2022 - 5 StR 171/22 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 unter 2.; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 und vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21

    Einziehung (Erlangen des Tatertrags bei mehreren Tatbeteiligten: faktische oder

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Sie befolgten wie auch im nachfolgenden Fall strikt die Order des Angeklagten; darin äußert sich seine Verfügungsgewalt, die die Einziehung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 3 StR 217/22 Rn. 8 und vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 6-9; eine Verfügungsgewalt des ortsabwesenden Zwischenhehlers, dessen Anweisungen in einer abgekürzten Lieferung gleichwohl umgesetzt werden, nicht erörternd: BGH, Beschluss vom 28. Mai 2022 - 1 StR 19/22 Rn. 8).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Vielmehr hat das Tatgericht den Tatsachenstoff durch Konzentration auf die entscheidenden Gesichtspunkte zu beherrschen und sind die Einlassungen, Aussagen sowie Urkunden ihrem wesentlichen Inhalt nach zu referieren und dann miteinander abzugleichen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7 f.; vom 30. August 2022 - 5 StR 171/22 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 unter 2.; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 und vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 249/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont); lückenhafte

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Vielmehr hat das Tatgericht den Tatsachenstoff durch Konzentration auf die entscheidenden Gesichtspunkte zu beherrschen und sind die Einlassungen, Aussagen sowie Urkunden ihrem wesentlichen Inhalt nach zu referieren und dann miteinander abzugleichen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7 f.; vom 30. August 2022 - 5 StR 171/22 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 unter 2.; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 und vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13).
  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 217/22

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (mittlere Gefährlichkeit von

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Sie befolgten wie auch im nachfolgenden Fall strikt die Order des Angeklagten; darin äußert sich seine Verfügungsgewalt, die die Einziehung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2023 - 3 StR 217/22 Rn. 8 und vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 6-9; eine Verfügungsgewalt des ortsabwesenden Zwischenhehlers, dessen Anweisungen in einer abgekürzten Lieferung gleichwohl umgesetzt werden, nicht erörternd: BGH, Beschluss vom 28. Mai 2022 - 1 StR 19/22 Rn. 8).
  • BGH, 28.02.2023 - 5 StR 529/22

    Einziehung von zum gewinnbringenden Weiterverkauf erlangten Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Insoweit vereinnahmten er und der nichtrevidierende Mitangeklagte mithin keinen Kaufpreis, der - allein - der Einziehung des Wertes von Taterträgen unterläge; Eigentümer des Rauschgifts wurden die Angeklagten nicht, sodass § 74c StGB nicht anzuwenden ist (§ 134 BGB; § 74 Abs. 3 StGB; zuletzt BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 5 StR 537/22 Rn. 5 und vom 28. Februar 2023 - 5 StR 529/22 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 171/22

    Durchgreifend rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23
    Vielmehr hat das Tatgericht den Tatsachenstoff durch Konzentration auf die entscheidenden Gesichtspunkte zu beherrschen und sind die Einlassungen, Aussagen sowie Urkunden ihrem wesentlichen Inhalt nach zu referieren und dann miteinander abzugleichen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7 f.; vom 30. August 2022 - 5 StR 171/22 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 unter 2.; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 und vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13).
  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22

    Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten:

  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22

    Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim besonders

  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 537/22

    Keine Einziehung von Tatobjekten bei Betäubungsmitteln

  • BayObLG, 24.08.2023 - 202 StRR 52/23

    Anwendbarkeit des BtMG und Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die inhaltliche Wiedergabe der Aussagen - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen wie etwa einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation abgesehen - grundsätzlich nicht erforderlich ist, weil der Beweiswürdigung nicht die Aufgabe zukommt, das Ergebnis der Beweisaufnahme zu dokumentieren (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 27.04.2022 - 5 StR 18/22 bei juris; 03.03.2022 - 5 StR 228/21 = wistra 2022, 384; Beschluss vom 11.07.2023 - 1 StR 92/23 bei juris; 11.04.2023 - 4 StR 497/22 = NStZ-RR 2023, 256; 23.02.2022 - 2 StR 156/21 bei juris).
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