Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 11.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.07.2005 - 1 U 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5642
OLG Naumburg, 19.07.2005 - 1 U 83/04 (https://dejure.org/2005,5642)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.07.2005 - 1 U 83/04 (https://dejure.org/2005,5642)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 1 U 83/04 (https://dejure.org/2005,5642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung einer nachträglichen Kaufpreisreduzierung bei der entgeltlichen Übernahme einer Steuerberaterpraxis; Nichtigkeit eines Wettbewerbsverbots nach Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Möglichkeit der Abwendung der Nichtigkeit der Vereinbarung eines ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 125 Satz 2; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 139; ; BGB § 162; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; StGB § 203; ; ZPO § 533; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrige Bestimmungen in einem Steuerberatungspraxisübernahmevertrag:- Kaufpreisreduzierung bei Umsatzrückgang nach Praxisübernahme- Zehnjähriges Wettbewerbsverbot

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Kaufpreisreduzierung und Wettbewerbsverbot in einem Praxisübernahmevertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 421
  • MDR 2006, 180
  • DB 2005, 2297
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05

    Voraussetzungen des objektiven und des subjektiven Tatbestandes des § 138 Abs. 1

    Wird in einem Vertrag über die entgeltliche Übernahme von Steuerberatungsmandaten die Höhe des Kaufpreises am Netto-Jahresumsatz des letzten vollen Geschäftsjahres orientiert, so erfüllt eine Vertragsklausel über eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung den objektiven Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, die bestimmt, dass jeglicher Umsatzrückgang im ersten Jahr nach Übernahme der Mandate, unabhängig von seinem Grund und unabhängig von einem Vertreten-müssen des Veräußerers, in voller Höhe zur Reduzierung des Kaufpreises führt (Fortführung des Senatsurteils v. 19.07.2005, 1 U 83/04 = OLGR Naumburg 2006, 39).

    a) Vereinbarungen wie diejenigen der Prozessparteien über eine Kaufpreisreduzierung bei Umsatzrückgang in § 9 der Verträge vom 31.12.1999 können nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12.07.2005, 1 U 83/04, OLGR Naumburg 2006, 39-42) sittenwidrig i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB sein.

    Der Senat hat deshalb eine ähnliche Vereinbarung, die allerdings eine längere Garantiezeit und faktisch ein Berufsverbot für den Verkäufer enthielt, in der Vergangenheit auf Grund ihres Gesamtcharakters unter Berücksichtigung der besonderen Situation des Verkäufers als sittenwidrig angesehen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2005, 1 U 83/04, OLGR Naumburg 2006, 39).

  • OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 165/08

    Praxisübernahmevertrag: Anspruch des Verkäufers auf Zahlung der Kaufpreisraten;

    Zwar ist ein Vertrag über die Übernahme einer Steuerberatungspraxis nichtig, wenn eine Kaufpreisreduzierung für den Fall vereinbart wird, dass beim nachträglichen Ausscheiden von Mandanten innerhalb von 24 Monaten nach dem Übernahmetag oder dem Absinken des Beratungsumsatzes mit diesen Mandanten eine Absenkung des Kaufpreises entsprechend dem Wert des Umsatzrückganges erfolgen soll, weil damit dem Veräußerer für zwei Jahre nach dem Übernahmetag unabhängig vom Grund des Umsatzrückganges das gesamte Risiko der Geschäftsentwicklung der verkauften Praxis aufgebürdet wird (OLG Naumburg NJW-RR 2006, S. 421; vgl. auch OLG Naumburg OLGR 2006, S. 513).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5931
OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04 (https://dejure.org/2004,5931)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.2004 - 1 U 83/04 (https://dejure.org/2004,5931)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 1 U 83/04 (https://dejure.org/2004,5931)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51b BRAO
    Verjährung von Primär- und Sekundäransprüchen gegen Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Pflichten aus Anwaltsvertrag; Verjährung der Primäransprüche und Sekundäransprüche gegen einen Anwalt; Sekundärer Schadensersatzanspruch des Klägers; Unzulässigkeit der Klage wegen Versäumung der Klagefrist

  • Judicialis

    BRAO § 51 b

  • rechtsportal.de

    Anwaltshaftung - Anwaltspflichten; Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung der Rechtsanwaltshaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-jerratsch.de (Kurzinformation)

    Haftpflicht von Anwälten endet nach drei Jahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04
    Der Mandant, dessen ursprünglicher (primärer) Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrages verjährt ist (§ 51 b BRAO), hat dann einen weiteren (sekundären) Ersatzanspruch, wenn der Rechtsanwalt den Schaden in Gestalt der Primärverjährung verursacht hat, indem er im Rahmen der umfassenden vertraglichen Beratungspflicht eine bis zum Mandatsende entstandene (sekundäre) Pflicht, den Auftraggeber auf die Möglichkeit einer eigenen Regresshaftung und deren kurze Verjährung gemäß § 51 b BRAO hinzuweisen, schuldhaft verletzt hat und der Mandant bei ordnungsmäßiger Aufklärung die Primärverjährung verhindert hätte (BGH NJW 2000, 1263, 1264 m.w.N.).

    Ist - wie hier - das Mandat des Rechtsanwalts vor der Verjährung des Primäranspruchs beendet, beginnt die Frist für die Verjährung des Sekundäranspruchs gemäß der Hilfsregelung des § 51 b BRAO mit dem Mandatsende, da der Rechtsanwalt verpflichtet ist, spätestens mit Mandatsende auf einen etwaigen Primäranspruch hinzuweisen (BGH NJW 2000, 1263, 1265; NJW 2002, 1414, 1416; NJW 1985, 2250, 2252).

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 174/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04
    In der Rechtsprechung wird angenommen, daß die zeitliche Höchstgrenze in der Regel bei 4 Wochen liegt (OLG Düsseldorf NJW 1983, 1435; Palandt/Heinrichs a.a.O., Überblick vor § 194 Rnr. 20) und bei 6 oder 5 1/2 Wochen in der Regel überschritten ist (BGH NJW 1991, 975).
  • BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00

    Begriff der Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04
    Es genügt jeder Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung abgelehnt wird (BGH NJW-RR 2001, 1168).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04
    Ist - wie hier - das Mandat des Rechtsanwalts vor der Verjährung des Primäranspruchs beendet, beginnt die Frist für die Verjährung des Sekundäranspruchs gemäß der Hilfsregelung des § 51 b BRAO mit dem Mandatsende, da der Rechtsanwalt verpflichtet ist, spätestens mit Mandatsende auf einen etwaigen Primäranspruch hinzuweisen (BGH NJW 2000, 1263, 1265; NJW 2002, 1414, 1416; NJW 1985, 2250, 2252).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04
    Ist - wie hier - das Mandat des Rechtsanwalts vor der Verjährung des Primäranspruchs beendet, beginnt die Frist für die Verjährung des Sekundäranspruchs gemäß der Hilfsregelung des § 51 b BRAO mit dem Mandatsende, da der Rechtsanwalt verpflichtet ist, spätestens mit Mandatsende auf einen etwaigen Primäranspruch hinzuweisen (BGH NJW 2000, 1263, 1265; NJW 2002, 1414, 1416; NJW 1985, 2250, 2252).
  • OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigte; Haftung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04
    Es spricht viel dafür, daß der - hier unterstellte - Schaden der Klägerin bereits mit dem Ablauf der Klagefrist gegen den Rückforderungsbescheid am 25.01.1999 eintrat und damit die Verjährungsfrist nach § 51 b 1. Alternative BRAO in Lauf setzte (so ausdrücklich OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142; tendenziell, wenn im Ergebnis auch offenlassend, BGH NJW 2000, 1265, 1267).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 57/08

    Anwaltshaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen; Einzelauftrag zur

    Ist - wie hier - das Mandat des Rechtsanwalts vor der Verjährung des Primäranspruchs beendet, beginnt auch die Frist für die Verjährung des Sekundäranspruchs gemäß der Hilfsregelung des § 51 b BRAO mit dem Mandatsende, da der Rechtsanwalt verpflichtet ist, spätestens mit Mandatsende auf einen etwaigen Primäranspruch hinzuweisen (BGH NJW 2000, 1263, 1265; NJW 2002, 1414, 1416; NJW 1985, 2250, 2252; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 51 ff.).
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