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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08 (https://dejure.org/2009,14140)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2009 - 10 S 35.08 (https://dejure.org/2009,14140)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2009 - 10 S 35.08 (https://dejure.org/2009,14140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung der Nutzung eines auf einem Campingplatz ohne Baugenehmigung errichteten Wochenendhauses; Auslegung von Baulichkeiten zur vorübergehenden Freizeitnutzung als Bauten; Anführen von sachlichen Gründen i.R.v. Einzelfallentscheidungen einer Behörde im Hinblick auf ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; BbgBO § 54; ; BbgBO § 55 Abs. 2 Nr. 7... ; ; BbgBO § 73 Abs. 3; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 7; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 2; ; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 3; ; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 4; ; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 6; ; BauNVO § 2; ; BauNVO § 3; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 5; ; BauNVO § 6; ; BauNVO § 7; ; BauNVO § 8; ; BauNVO § 9; ; BauNVO § 10; ; BauNVO § 10 Abs. 1 1. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung der Nutzung eines auf einem Campingplatz ohne Baugenehmigung errichteten Wochenendhauses; Auslegung von Baulichkeiten zur vorübergehenden Freizeitnutzung als Bauten; Anführen von sachlichen Gründen i.R.v. Einzelfallentscheidungen einer Behörde im Hinblick auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08
    Soweit der Antragsteller die Vorbildwirkung unter Hinweis darauf bestreitet, dass zahlreiche Parzellen bereits mit wochenendhausähnlichen Ausbauten und "Einhausungen" von Wohnwagen versehen worden seien, verkennt er, dass dies die Vorbildwirkung seiner baulichen Anlage und deren Nutzung hinsichtlich weiterer - noch nicht in dem gleichen Umfang bebauter und genutzter - Parzellen in der näheren Umgebung nicht entfallen lässt, sondern eher verstärkt, denn der Umstand, dass ein Vorhaben im Außenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt, wird nicht dadurch ausgeglichen, dass in seiner Nähe vergleichbare bauliche Anlagen vorhanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984, BRS 42 Nr. 94; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 31. Juli 2008 - OVG 2 S 46.08 -).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass jede Verstärkung der Inanspruchnahme des Außenbereichs für Wohnzwecke zu den typischen Formen der Zersiedlung der Landschaft gehört, die zu verhindern ein wesentliches gesetzgeberisches Anliegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000, NVwZ 2000, 1048, 1050).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Baulichkeiten, die etwa zu Freizeitzwecken nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser), in aller Regel keine Bauten sind, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juli 2002, BRS 65 Nr. 80; vom 2. August 2001, BRS 64 Nr. 86; vom 2. März 2000, BRS 63 Nr. 99).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Baulichkeiten, die etwa zu Freizeitzwecken nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser), in aller Regel keine Bauten sind, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juli 2002, BRS 65 Nr. 80; vom 2. August 2001, BRS 64 Nr. 86; vom 2. März 2000, BRS 63 Nr. 99).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 B 23.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08
    Dieser siedlungsstrukturell unerwünschten Außenbereichsnutzung würde mit dem Wochenendhaus des Antragstellers weiter Vorschub geleistet, indem die Nutzung Vorbildwirkung entfalten und dazu führen würde, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Wochenendhäuser hinzutreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2004, BauR 2005, 73), zumal sich in der Umgebung auch noch weitere Campingplätze befinden, deren Nutzung nach dem Vorbild des Antragstellers angestrebt werden könnte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2007 - 10 N 13.06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08
    Die dort als Regelbeispiele für eine Nutzung zu Erholungszwecken aufgeführten Wochenendhäuser können schon wegen ihrer lediglich vorübergehenden Nutzung - ebenso wie die genannten Campingplätze - nicht allein mit Blick auf § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1, 1. Alt. BauNVO ein (etwaiges) "faktisches Wochenendhausgebiet" darstellen und unabhängig von der Art und dem Gewicht der einzelnen baulichen Anlagen als für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil prägend angesehen werden, weil sonst die Gefahr eines Wertungswiderspruchs bestünde (vgl. hierzu: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 - m. w. N.; Beschluss vom 24. Oktober 2007 - OVG 2 N 54.06 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2007 - 2 N 54.06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08
    Die dort als Regelbeispiele für eine Nutzung zu Erholungszwecken aufgeführten Wochenendhäuser können schon wegen ihrer lediglich vorübergehenden Nutzung - ebenso wie die genannten Campingplätze - nicht allein mit Blick auf § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1, 1. Alt. BauNVO ein (etwaiges) "faktisches Wochenendhausgebiet" darstellen und unabhängig von der Art und dem Gewicht der einzelnen baulichen Anlagen als für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil prägend angesehen werden, weil sonst die Gefahr eines Wertungswiderspruchs bestünde (vgl. hierzu: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 - m. w. N.; Beschluss vom 24. Oktober 2007 - OVG 2 N 54.06 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 1 LA 219/13

    Zulässigkeit von Vorbauten vor Wohnwagen nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 und Abs. 3

    Dieser hier bereits begonnene Prozess ist bauplanungsrechtlich - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - als Verfestigung einer Splittersiedlung zu betrachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 43.84 -, juris Rn. 19 = NVwZ 1988, 144 = BRS 47 Nr. 76; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.4.2009 - OVG 10 S 35.08 -, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 14.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

    Das ist hier zweifelhaft (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - 10 S 35.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2009:0420.OVG10S35.08.oA] - juris Rn. 8; OVG Münster, Urteil vom 18. Januar 2013 - 11 D 74/09.AK - juris Rn. 113 - 115).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.08.2012 - 7 K 575/09

    Nutzungsuntersagung Dauerwohnen; (kein) Bestandsschutz, Wohnbaracke in früherer

    Die dort als Regelbeispiele für eine Nutzung zu Erholungszwecken aufgeführten Wochenendhäuser können schon wegen ihrer lediglich vorübergehenden Nutzung nicht allein mit Blick auf § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1, 1. Alt. BauNVO ein (etwaiges) "faktisches Wochenendhausgebiet" darstellen und unabhängig von der Art und dem Gewicht der einzelnen baulichen Anlagen als für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil prägend angesehen werden, weil sonst die Gefahr eines Wertungswiderspruchs bestünde (vgl. hierzu: OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 20. April 2009 - 10 S 35.08 -, juris, Rz. 8; vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 - m. w. N.; vom 24. Oktober 2007 - OVG 2 N 54.06 -).

    Als Anhaltspunkte hierfür kommen Größe und Gestalt der jeweiligen baulichen Anlagen sowie eine zumindest teilweise nicht nur vorübergehende Nutzung in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002, a. a. O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 20. April 2009, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 10 N 21.10

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich - Außerbetrachtlassen eines Gebäudes,

    Dies gilt auch regelmäßig für zu Freizeitzwecken genutzte Campingplätze (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 10 S 35.08 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 74/09

    Wirksamkeit der Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln)

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 4. Februar 1994 - 2 B 2.91 -, BRS 56 Nr. 80 = juris, Rn. 51 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 10 S 35.08 -, juris, Rn. 8.
  • VG Frankfurt/Oder, 27.01.2011 - 7 L 412/10

    Zulässigkeit eines unter Befreiung von naturschutzrechtlichen Bauverboten

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass jede Verstärkung der Inanspruchnahme des Außenbereichs für Wohnzwecke zu den typischen Formen der Zersiedlung der Landschaft gehört, die zu verhindern ein wesentliches gesetzgeberisches Anliegen ist (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 10 S 35.08 -, [...], Randnr. 12, m. w. N.).
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