Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.12.2000 - 10 U 1950/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4588
OLG Koblenz, 08.12.2000 - 10 U 1950/99 (https://dejure.org/2000,4588)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.12.2000 - 10 U 1950/99 (https://dejure.org/2000,4588)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 10 U 1950/99 (https://dejure.org/2000,4588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt; Versicherung; Anzeigepflichtverletzung; Falschbeantwortung; Lebensversicherung

  • Judicialis

    BGB § 23; ; VVG §§ 16 ff.; ; VVG § 22; ; VVG § 18; ; VVG § 20; ; VVG § 21; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • RA Kotz

    Lebensversicherung: Offenbarungspflicht über Muttermalentfernungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Offenbarung von Vorerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2000 - 10 U 1950/99
    Zur Beweislage hält der Senat -- seinem Verständnis nach in Übereinstimmung mit dem Landgericht -- fest, dass dem Beklagten der ihm nach der "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989 S. 833 und ständig; Römer/Langheid, VVG, Rdn. 20 f., 26 zu §§ 16 f.) obliegende Beweis der Stellung und Falschbeantwortung der schriftlichen Antragsfragen (bei denen zweifellos eine Offenbarungspflicht bestanden hätte, vgl. Bl. 15 i.V.m. Bl. 12 d.A., dort insbesondere Nr. 4.11, 4.12, 4.14, 9, 14) angesichts der Widersprüche zwischen den Aussagen der Zeugen O......... und Z.
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 181/89

    Voraussetzungen für die Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2000 - 10 U 1950/99
    Der Senat legt hierbei sehr wohl -- entgegen den Berufungsangriffen gegen das Landgericht -- die Grundsätze seiner Entscheidung VersR 1995 S. 689 zugrunde (vgl. weiter auch Senat VersR 1998 S. 1226 gerade auch zu Melanomrisiken, mit Anm. Wussow WJ 1999 S. 70) und hält fest (auch in Abgrenzung zum Verschweigen eines bloßen ungeklärten Verdachts auf die gezielte Frage nach einer bestehenden Krankheit, vgl. BGH VersR 1990 S. 1382), dass aus seiner Sicht hier eine offensichtliche Verpflichtung zur Mitteilung des Kenntnisstands des Versicherungsnehmers von den Muttermaloperationen bestand:.
  • OLG Koblenz, 14.11.1997 - 10 U 1100/96

    Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens eines Melanoms

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2000 - 10 U 1950/99
    Der Senat legt hierbei sehr wohl -- entgegen den Berufungsangriffen gegen das Landgericht -- die Grundsätze seiner Entscheidung VersR 1995 S. 689 zugrunde (vgl. weiter auch Senat VersR 1998 S. 1226 gerade auch zu Melanomrisiken, mit Anm. Wussow WJ 1999 S. 70) und hält fest (auch in Abgrenzung zum Verschweigen eines bloßen ungeklärten Verdachts auf die gezielte Frage nach einer bestehenden Krankheit, vgl. BGH VersR 1990 S. 1382), dass aus seiner Sicht hier eine offensichtliche Verpflichtung zur Mitteilung des Kenntnisstands des Versicherungsnehmers von den Muttermaloperationen bestand:.
  • OLG Koblenz, 11.11.1994 - 10 U 586/94

    Voraussetzungen der Pflicht zur Offenbarung einer Vorerkrankung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2000 - 10 U 1950/99
    Der Senat legt hierbei sehr wohl -- entgegen den Berufungsangriffen gegen das Landgericht -- die Grundsätze seiner Entscheidung VersR 1995 S. 689 zugrunde (vgl. weiter auch Senat VersR 1998 S. 1226 gerade auch zu Melanomrisiken, mit Anm. Wussow WJ 1999 S. 70) und hält fest (auch in Abgrenzung zum Verschweigen eines bloßen ungeklärten Verdachts auf die gezielte Frage nach einer bestehenden Krankheit, vgl. BGH VersR 1990 S. 1382), dass aus seiner Sicht hier eine offensichtliche Verpflichtung zur Mitteilung des Kenntnisstands des Versicherungsnehmers von den Muttermaloperationen bestand:.
  • OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1133/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2000 - 10 U 1950/99
    In der Nichtoffenbarung der medizinischen Vorgeschichte in ihren wesentlichen Punkten (mehrmalige Muttermaloperation in den letzten Jahren mit jeweiliger Notwendigkeit der Abklärung eines Malignitätsverdachts, auch bei insoweit nach dem Verständnis des Versicherungsnehmers jeweils negativem Ergebnis) liegt die schuldhafte (nicht entschuldigte, § 16 Abs. 3 VVG) und zugleich auch im Rechtssinn "arglistige" (vgl. Senat NVersZ 1999 S. 472) Verletzung einer gesetzlichen/vorvertraglichen Offenbarungspflicht zu einem für den Versicherer "gefahrerheblichen" (§§ 16 f. VVG) und zugleich evident für die Vertragsentschließung wesentlichen (§ 123 BGB) Umstand.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht