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   LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03   

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https://dejure.org/2004,6723
LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03 (https://dejure.org/2004,6723)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.2004 - 11 Sa 106/03 (https://dejure.org/2004,6723)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 11 Sa 106/03 (https://dejure.org/2004,6723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für den Annahmeverzug bezüglich Arbeitsleistungen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs; Umfang der Anrechnung eines anderweitigen Verdienstes auf die Vergütung während des Annahmeverzugs; Übergang des Arbeitsverhältnisses bei ...

  • Judicialis

    InsO § 61; ; InsO § ... 66; ; InsO § 113; ; InsO § 122; ; InsO § 123 Abs. 1; ; InsO § 123 Abs. 2; ; InsO § 123 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 123 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 613 Abs. 4; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 5; ; BGB § 613 a Abs. 6; ; BGB § 615; ; BGB § 615 S. 1; ; BGB § 615 S. 2; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 113; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; KSchG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachteilsausgleich und Sozialplanansprüche bei Insolvenz nach Betriebsübergang - Widerruf einer Direktversicherung zur Altersvorsorge durch Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03
    Nur wenn die Freistellung im Einverständnis mit dem Kläger erfolgt wäre und diese auch zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen gedient hätte, müsste eine Anrechnung des gesamten Zwischenverdienstes unterbleiben (vgl. BAG Urt. v. 19.3.2002, NZA 2002/1055).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03
    aa) Dabei ist nach § 615 Satz 2 BGB der anderweitige Verdienst auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzugs und nicht nur auf die Vergütung für den Zeitabschnitt anzurechnen, in dem der Arbeitnehmer seine Dienste anderweitig verwendet hat (vgl. BAG Urt. v. 29.7.1991, BAGE 74, 28 ff.).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03
    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel, wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation und der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an EuGH 11. März 1997, RSC 13/95, EuGHE 1/1997, 1259, beispielhaft BAG, 25.5.2000, 8 AZR 416/99 = AP BGB § 613 a Nr. 209 zu II 1 a d. Grde.).
  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03
    Allerdings ist eine vollständige Anrechnung des gesamten anderweitigen Erwerbs nach § 615 Satz 2 BGB regelmäßig nur dann möglich, wenn der Annahmeverzug beendet ist, (vgl. BAG Urt. v. 24.8.1999, 9 AZR 804/98, NZA 2000, 818).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03
    Kann der Versicherungsvertrag noch widerrufen werden, was unabhängig von der Frage der Unverfallbarkeit möglich sein kann, so ist der Arbeitgeber und in seiner Folge auch der Insolvenzverwalter berechtigt und in der Lage und als Insolvenzverwalter gegebenenfalls sogar verpflichtet, den Widerruf zu erklären und die Versicherung an sich zu ziehen (BAG Urt. v. 8.6.99, 3 AZR 136/98, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 22. Juli 2004 - 11 Sa 106/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04

    Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auf die Bedenken, die gegen eine Haftung des Beklagten zu 2) aus §§ 60, 61 InsO bestehen (vgl. dazu LAG Hamm v. 04.12.2003 - 4 Sa 1116/03, ZInsO 2004, 694, m.w.N.), braucht daher ebensowenig eingegangen zu werden, wie auf die Frage, ob bezifferte Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter, der Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens durchgesetzt werden können, weil erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, ob und in welcher Höhe ein Schaden durch Forderungsausfall entstanden ist (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg v. 22.07.2004 - 11 Sa 106/03, LAGE § 113 BetrVG 2001 Nr. 1 = LAGReport 2005, 72).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04

    Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines

    Auf die Bedenken, die gegen eine Haftung des Beklagten zu 2) aus §§ 60, 61 InsO bestehen (vgl. dazu LAG Hamm v. 04.12.2003 - 4 Sa 1116/03, ZInsO 2004, 694, m.w.N.), braucht daher ebensowenig eingegangen zu werden, wie auf die Frage, ob bezifferte Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter, der Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens durchgesetzt werden können, weil erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, ob und in welcher Höhe ein Schaden durch Forderungsausfall entstanden ist (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg v. 22.07.2004 - 11 Sa 106/03, LAGE § 113 BetrVG 2001 Nr. 1 = LAGReport 2005, 72).
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