Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 29.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.10.2000 - 11 U 71/00   

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https://dejure.org/2000,5073
OLG Naumburg, 24.10.2000 - 11 U 71/00 (https://dejure.org/2000,5073)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.10.2000 - 11 U 71/00 (https://dejure.org/2000,5073)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 11 U 71/00 (https://dejure.org/2000,5073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 45

    §§ 312 ff. ZGB; §§ 242, 553, 556, 985 BGB
    Grundstücknutzungsvertrag nach ZGB/außerordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksnutzung; Nutzungsvertrag; Außerordentliche Kündigung; Bestimmungswidrige Nutzung; Bungalow als Hauptwohnsitz

  • Judicialis

    ZGB/DDR §§ 312 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZGB/DDR §§ 312 ff.
    Nutzungsvertrag nach DDR-Recht - außerordentliche Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 99/02

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs durch

    aa) Bei Verträgen über Erholungs- und Freizeitgrundstücke sind gemäß Art. 232 § 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 SchuldRAnpG die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Pacht anzuwenden, soweit das Schuldrechtsanpassungsgesetz nichts anderes bestimmt: Ordentliche Kündigungen sind demnach nur in den Grenzen des § 23 SchuldRAnpG möglich (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2002 - XII ZR 133/00 -, NJW 2002, 2098 = MDR 2002, 814; OLG Naumburg, Urteil vom 24. Oktober 2000 - 11 U 71/00 -, VIZ 2001, 683).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 2 K 277/02

    Zur Grundflächen-Beschränkung im Wochenendhausgebiet

    Seit dem 01.01.1995 gilt für solche Nutzungsverträge das Schuldrechtsanpassungsgesetz (= Art. 1 des Gesetzes zur Änderung schuldrechtlicher Bestimmungen vom 21.09.1994 [BGBl I 2538]) - SchuldRAnpG - (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG; vgl. auch OLG Naumburg, Urt. v. 24.10.2000 - 11 U 71/00 -, VIZ 2001, 683).
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   OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00   

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https://dejure.org/2000,7680
OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00 (https://dejure.org/2000,7680)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2000 - 11 U 71/00 (https://dejure.org/2000,7680)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2000 - 11 U 71/00 (https://dejure.org/2000,7680)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 269/97

    Pflichten des Gerichts nach falschen Verständnis eines Hinweises

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
    Das Gericht genügt seiner aus diesen Vorschriften folgenden Hinweispflicht nur, wenn es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiellrechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hinweist und der Partei die Möglichkeit eröffnet, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. etwa BGH BauR 1989, 361, 362 f.; 1990, 488, 490 f.; 1999, 510).

    Diese Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (vgl. BGHZ 127, 254, 260; BGH NJW-RR 1997, 441; BauR 1999, 510).

  • BGH, 15.03.1990 - VII ZR 61/89

    Wirksamkeit einzelner Klauseln der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
    Das Gericht genügt seiner aus diesen Vorschriften folgenden Hinweispflicht nur, wenn es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiellrechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hinweist und der Partei die Möglichkeit eröffnet, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. etwa BGH BauR 1989, 361, 362 f.; 1990, 488, 490 f.; 1999, 510).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
    Diese Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (vgl. BGHZ 127, 254, 260; BGH NJW-RR 1997, 441; BauR 1999, 510).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
    Das Gericht genügt seiner aus diesen Vorschriften folgenden Hinweispflicht nur, wenn es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, der von seinem materiellrechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hinweist und der Partei die Möglichkeit eröffnet, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. etwa BGH BauR 1989, 361, 362 f.; 1990, 488, 490 f.; 1999, 510).
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2000 - 11 U 71/00
    Diese Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (vgl. BGHZ 127, 254, 260; BGH NJW-RR 1997, 441; BauR 1999, 510).
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