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   LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12   

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LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12 (https://dejure.org/2013,47829)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.12.2013 - 12 O 196/12 (https://dejure.org/2013,47829)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 12 O 196/12 (https://dejure.org/2013,47829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rabüro.de

    Fahrzeughersteller muss sich gescheiterte Nachbesserungsversuchen seiner Vertragswerkstätten zurechnen lassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags wenn der Wagen nicht startet

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Nachbesserung muss nicht beim Verkäufer passieren - Reparaturversuch nach Abschleppen kann bereits zählen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Anders liegt es jedoch, wenn der Dritte bei Vornahme der Nachbesserung in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Verkäufers gehandelt hat (§ 278 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, NJW 2007, 504; BGH, Urt. v. 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523, Rn. 37; OLG Karlsruhe, DAR 2007, 31).

    Soweit die Beklagte jedoch im Rahmen ihrer auf diese Art und Weise gewährten "Mobilitäts-Garantie" die Reparatur des Fahrzeugs - und damit unter Umständen zugleich Maßnahmen der kaufrechtlichen Nacherfüllung - durch ihre Vertragswerkstätten vornehmen lässt, werden diese hierbei als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Beklagten tätig mit der Folge, dass sich die Beklagte gescheiterte Nachbesserungsversuche zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urt. v. 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, NJW 2007, 504; OLG Karlsruhe, DAR 2007, 31).

    Der in diesem Zusammenhang von der Beklagten zuletzt (Bl. 151 GA) aufgeworfenen Frage, ob dem Kläger kraft Vertrages das Recht eingeräumt war, sich für die Abwicklung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen statt an eine Niederlassung der Beklagten auch an einen anderen Vertragshändler der Beklagten zu wenden (dazu BGH, Urt. v. 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, NJW 2007, 504), kommt vorliegend keine Bedeutung zu.

    Eine entsprechende Informationspflicht kann zwar im Vertrag vereinbart werden (vgl. BGH, Urt. v. 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, NJW 2007, 504).

    Mehr als zwei Nachbesserungsversuche kommen bei besonderer (technischer) Komplexität der Sache, schwer zu behebenden Mängeln oder ungewöhnlich widrigen Umständen bei vorangegangenen Nachbesserungsversuchen in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, NJW 2007, 504; Saarl. OLG, Urt. v. 29. Mai 2008 - 8 U 494/07-140, NJW 2009, 369).

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Die Beweislast für diese Voraussetzungen trägt der Kläger, der den Anforderungen des § 286 ZPO entsprechend beweisen muss, dass ein Mangel bei Übergabe der Kaufsache vorlag und trotz etwaiger Nachbesserungsversuche des Verkäufers weiter vorhanden ist (§ 363 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664).

    Bei dieser Sachlage kann, auch wenn mangels Vorliegens der Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs nicht die Vermutung des § 476 BGB zugunsten des Klägers eingreift, kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, dass der Sachmangel - die Ursache der damals aufgetretenen Mangelsymptome - bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs des Fahrzeugs vorlag (BGH, Urt. v. 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664).

    Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist auszugehen, wenn das vom Käufer gerügte Mangelsymptom auch danach weiter auftritt (vgl. BGH, Urt. v. 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664).

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Maßgeblich ist insbesondere, inwieweit durch den Mangel die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs eingeschränkt ist (vgl. BGH, Urt. v. 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508).

    Daran ändert nichts, dass durch das im Verlauf des Rechtsstreits eingeholte Sachverständigengutachten die Ursache des Mangels offenbar geworden ist und sich herausgestellt hat, dass dieser mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand korrigiert werden kann, denn dadurch kann ein zum Zeitpunkt des Rücktritts erheblicher Mangel nicht zu einem geringfügigen Mangel im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB werden (BGH, a.a.O.; Urt. v. 5. November 2008 - VIII ZR 166/07,NJW 2009, 508).

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Anders liegt es jedoch, wenn der Dritte bei Vornahme der Nachbesserung in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Verkäufers gehandelt hat (§ 278 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, NJW 2007, 504; BGH, Urt. v. 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523, Rn. 37; OLG Karlsruhe, DAR 2007, 31).

    Diesen wichtigen Unterschied übersehen die von der Beklagten zur Stützung ihrer Argumentation vorgelegten Entscheidungen (Bl. 153ff. GA), die eine Zurechnung von Nachbesserungsarbeiten jeweils ohne nähere Begründung verneinen (s. auch BGH, Urt. v. 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523, dort a.E. Rn. 37).

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 19 U 156/05

    Fehlschlagen der Nachbesserung bei erfolgloser Durchführung von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Anders liegt es jedoch, wenn der Dritte bei Vornahme der Nachbesserung in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Verkäufers gehandelt hat (§ 278 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, NJW 2007, 504; BGH, Urt. v. 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523, Rn. 37; OLG Karlsruhe, DAR 2007, 31).

    Soweit die Beklagte jedoch im Rahmen ihrer auf diese Art und Weise gewährten "Mobilitäts-Garantie" die Reparatur des Fahrzeugs - und damit unter Umständen zugleich Maßnahmen der kaufrechtlichen Nacherfüllung - durch ihre Vertragswerkstätten vornehmen lässt, werden diese hierbei als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Beklagten tätig mit der Folge, dass sich die Beklagte gescheiterte Nachbesserungsversuche zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urt. v. 15. November 2006 - VIII ZR 166/06, NJW 2007, 504; OLG Karlsruhe, DAR 2007, 31).

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung - und damit ein Sachmangel - unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH, Urt. v. 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Der Wert von Gebrauchsvorteilen bei der Eigennutzung beweglicher Sachen berechnet sich grundsätzlich nach der zeitanteiligen linearen Wertminderung, also nach einem Vergleich zwischen dem tatsächlichen Gebrauch und der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer der Sache unter Berücksichtigung des Werts der Sache bzw. des vereinbarten Kaufpreises (sog. Wertverzehr, vgl. BGH, Urt. v. 31. März 2006 - V ZR 51/05, NJW 2006, 1582; Palandt/Grüneberg, a.a.O, § 346 Rn. 10).
  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Denn für die Beurteilung der Frage, ob die in der Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung unerheblich ist und deswegen das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließt, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (BGH, Urt. v. 15. Juni 2011 - VIII ZR 139/09, NJW 2011, 3708).
  • OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen mit Tageszulassung:

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Die Höhe kann gemäß § 287 ZPO geschätzt werden; sie ist vorliegend mit einem Betrag in Höhe von 0, 67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer anzusetzen (vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 22. Februar 2011 - 4 U 559/09-160, OLG-Report Mitte 11/2011, Anm. 6; OLG Koblenz, NJW 2009, 3519).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 28 U 147/04

    Zum formularmäßig vereinbarten Haftungsausschluss beim Privatverkauf eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
    Zu den notwendigen Verwendungen im Sinne dieser Vorschrift zählen alle Aufwendungen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind; darüber hinaus aber auch die gewöhnlichen Erhaltungskosten, da der Rückgewährschuldner im Rahmen der §§ 346ff. BGB die Nutzungen herausgeben bzw. vergüten muss (OLG Hamm, NJW-RR 2005, 1220).
  • BGH, 15.04.1999 - V ZR 391/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung der Anspruchsberechtigung

  • OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08

    Streitwertbemessung: Wert eines Klageanspruches auf Befreiung von einer

  • BGH, 15.11.1994 - XI ZR 174/94

    Bemessung des Gegenstandswerts bei Freistellung eines Sparkontos von der

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 1 U 475/11

    Gebrauchtwagenkauf: Anormale Geruchsbelästigungen als Sachmangel; Käufererwartung

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 8 U 494/07

    Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung vor Rücktritt vom Kaufvertrag

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