Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 26.07.2005

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   OLG Köln, 19.01.2006 - 12 U 37/05   

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https://dejure.org/2006,16951
OLG Köln, 19.01.2006 - 12 U 37/05 (https://dejure.org/2006,16951)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2006 - 12 U 37/05 (https://dejure.org/2006,16951)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 12 U 37/05 (https://dejure.org/2006,16951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 14.04.2005 - 7 O 501/04

    Erstreckung der Pfändung auf abgetretene künftige Rentenforderungen;

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2006 - 12 U 37/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. April 2005 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 501/04 - wird zurückgewiesen.
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   OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05   

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https://dejure.org/2005,9318
OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05 (https://dejure.org/2005,9318)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2005 - 12 U 37/05 (https://dejure.org/2005,9318)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 12 U 37/05 (https://dejure.org/2005,9318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Halbanrechnung von Vordienstzeiten beim Bezug von vorzeitigen Erwerbsunfähigkeitsrenten durch jüngere Versicherte vor dem Jahr 2001

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des vorgesehenen Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgung; Versorgungsrente wegen voller Erwerbsminderung; Verpflichtung zur Vollanrechnung der Vordienstzeiten aus einer Tätigkeit ausserhalb des öffentlichen Dienstes; Typischer Verlauf ...

  • Judicialis

    VBLS a.F. § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa; ; VBLS n.F. § 75; ; BGB § 307; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anwendung des sog. Halbanrechnungsgrundsatzes bei vorzeitiger Versorgungsrentenberechtigung wegen voller Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Halbanrechnungsgrundsatz bei der Berechnung von Zusatzversorgung für jüngere Versicherte bei voller MdE

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05
    Mit Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 - (VersR 2005, 210) hat der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf die begehrte volle Anrechnung der Vordienstzeiten auch hinsichtlich derjenigen Pflichtversicherten verneint, bei denen der Versicherungsfall erst nach dem Stichtag 31.12.2000 eingetreten ist.

    Selbst wenn man die Klägerin jedoch zur jüngeren Generation zählen würde, könnte sie nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2005, 210) hieraus keinen Anspruch auf Vollanrechnung ihrer Vordienstzeiten herleiten.

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05
    Er hat dazu - im Nachgang zu den ergebnisgleichen Entscheidungen des erkennenden Senats (vgl. nur Urteil vom 02. Mai 2002, 12 U 268/01) - unter anderem mit Urteil vom 26. November 2003 (VersR 2004, 183), auf das verwiesen wird, ausgeführt: Das Bundesverfassungsgericht sei in seinem Beschluss vom 22. März 2000 davon ausgegangen, dass alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Rentner bei der Beklagten geworden sind, noch zu denjenigen Generationen zählen, für die ein bruchloser Verlauf der (bei Rentenbeginn abgeschlossenen) Erwerbsbiografie als typisch angesehen werden könne, weshalb die Halbanrechnungsregelung noch als verfassungsgemäß hinzunehmen sei.
  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 196/02

    Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05
    Sie gehört nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - trotz ihres vergleichsweise jungen Lebensalters - wie alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Rentner bei der Beklagten geworden sind, noch zu denjenigen Generationen, für die ein bruchloser Verlauf der Erwerbsbiografie als typisch angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 196/02 - unter 2 b).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05
    Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05
    Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen

    Es ist unschädlich, dass es sich um eine Erwerbsunfähigkeits- und keine Altersrente handelt (OLG Karlsruhe 26. Juli 2005 - 12 U 37/05 - OLGR Karlsruhe 2005, 697, zu II der Gründe).
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