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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02   

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https://dejure.org/2002,10825
OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02 (https://dejure.org/2002,10825)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.06.2002 - 12 W 48/02 (https://dejure.org/2002,10825)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 12 W 48/02 (https://dejure.org/2002,10825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Vollstreckungstitels bei Masseunzulänglichkeit; Materiell-rechtliche Einwendung im Kostenfestsetzungsverfahren; Rechtsschutzbedürfnis im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    KO § 60; ; GesO § 13; ; InsO § 210; ; ZPO § 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Verhältnis der Masseunzulänglichkeit und dem Erlass eines Vollstreckungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02
    Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (ZIP 01, 1549 ff.) meint der Kläger, die Anzeige der Masseunzulänglichkeit stelle ein Vollstreckungshindernis für sämtliche Masseverbindlichkeiten dar, weswegen dem Beklagten das Rechtsschutzbedürfnis für den beantragten Kostenfestsetzungsbeschluß fehle.
  • BFH, 23.07.1996 - VII R 88/94

    - Vollstreckung des FA in Konkursmasse bei Unzulänglichkeit der Konkursmasse:

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02
    So hatte der vom Kläger zitierte Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 23. Juli 1996 (BFHE 181, 202) zu § 60 KO festgestellt, die vom Kläger behauptete Masseunzulänglichkeit stelle zunächst eine Einwendung gegen die Zulässigkeit von Vollstreckungshandlungen dar, die vom Verwalter geltend zu machen ist.
  • OLG Naumburg, 27.12.2001 - 13 W 430/01

    Insolvenzverfahren; Gesamtvollstreckung; Masseunzulänglichkeit;

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02
    Das Oberlandesgericht Naumburg teilt in gefestigter Rechtsprechung die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Berufung des Klägers auf die Masseunzulänglichkeit eine im Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtliche materiell-rechtliche Einwendung darstellt und insbesondere das Rechtsschutzbedürfnis für die beantragte Kostenfestsetzung nicht entfallen läßt, vgl. zuletzt OLG Naumburg, Rpfleger 2002, 332.
  • OLG München, 30.11.1999 - 11 W 3090/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02
    Für die hier vertretene Rechtsauffassung spricht auch der Wortlaut des nunmehr geltenden § 210 InsO, wonach in Folge des Einwandes der Masseunzulänglichkeit lediglich die "Vollstreckung" unzulässig wird, nicht aber der Erlaß eines Titels, wie hier auch OLG München ZIP 2000, 555 (zu §§ 57, 59 KO).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Dies wird von einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung bejaht (OLG Naumburg OLGR 2002, 527; OLG Koblenz AGS 2002, 262 zur Konkursordnung; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort: "Masseunzulänglichkeit"), zum Teil beschränkt auf den - hier nicht gegebenen - Fall, daß Bestehen und Umfang des Vollstreckungsverbots zwischen den Parteien streitig sind (OLG Hamm ZInsO 2002, 831, 832), von anderen Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums hingegen verneint (OLG München ZIP 2004, 138; 2248; OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867, 868; OLG Düsseldorf MDR 1991, 357 zur Konkursordnung; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 208 Rn. 65; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 210 Rn. 3; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 210 Rn. 5; Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 7; Lappe EWiR 2000, 873).
  • OLG Koblenz, 29.11.2004 - 14 W 796/04

    Kostenfestsetzung gegen den unterlegenen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung des

    Demgemäß hat die von der Klägerin beantragte Kostenfestsetzung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf, ZInsO 2003, 713; OLG München ZIP 2004, 138; OLG München ZIP 2004, 2248; LG Kassel ZInsO 2004, 400; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657; a. A. OLG Hamm ZInsO 2002, 831; OLGR Naumburg 2002, 309; OLGR Naumburg 2002, 527; offen gelassen von LG Köln ZInsO 2004, 456).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03

    Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit: Privilegierung der nach der Anzeige

    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 12 W 48/02   

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https://dejure.org/2002,9367
OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 12 W 48/02 (https://dejure.org/2002,9367)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2002 - 12 W 48/02 (https://dejure.org/2002,9367)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2002 - 12 W 48/02 (https://dejure.org/2002,9367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Gebührenstreitwerts in einer von einem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft erhobenen Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

  • Judicialis

    GKG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 15; ; GKG § 17 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 3; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 12 W 48/02
    Der Gebührenstreitwert ist vielmehr nach § 3 ZPO zu bemessen, in dessen Rahmen § 17 Abs. 3 GKG entsprechend heranzuziehen ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 1986 - IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676).

    Das Landgericht beruft sich für seine gegenteilige Ansicht zu Unrecht auf Beschlüsse des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1986, 676) und des Oberlandesgerichts Bamberg (JurBüro 1988, 227).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 22 U 146/93

    Ist Wettbewerbsverbot mit Subunternehmer sittenwidrig?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 12 W 48/02
    a) Nach soweit ersichtlich einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Celle OLGR 1994, 298; OLG Köln OLGR 1994, 268; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Januar 2000 - 12 U 71/98, nicht veröffentlicht; wohl auch OLG Naumburg OLGR 1995, 214, 215) bemisst sich der Streitwert einer auf Feststellung des Fortbestehens eines Anstellungsvertrages gerichteten Klage auf das bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigung, höchstens aber auf das in drei Jahren zu erzielende Entgelt.
  • OLG München, 12.03.2002 - 27 W 55/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 12 W 48/02
    Eine an sich gebotene Zulassung der Rechtsbeschwerde scheitert daran, dass Entscheidungen über Streitwertbeschwerden mit diesem Rechtsmittel nicht angefochten werden können (vgl. OLG München, Beschluss vom 12. März 2002 - 27 W 55/02, bislang nicht veröffentlicht; vgl. auch BGH Report 2002, 750 zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001, BGBl. I 1887).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1987 - 10 W 78/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 12 W 48/02
    Das Landgericht beruft sich für seine gegenteilige Ansicht zu Unrecht auf Beschlüsse des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1986, 676) und des Oberlandesgerichts Bamberg (JurBüro 1988, 227).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.1985 - 1 Ta 202/85

    Streitwert für Klage auf wiederkehrende Leistungen neben Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 12 W 48/02
    Dies steht auch im Einklang mit der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu der inhaltlich weitgehend mit § 17 Abs. 3 Satz 1 GKG übereinstimmenden Vorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG (LAG Baden-Württemberg BB 1986, 532).
  • OLG Stuttgart, 16.05.2000 - 12 U 71/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 12 W 48/02
    a) Nach soweit ersichtlich einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Celle OLGR 1994, 298; OLG Köln OLGR 1994, 268; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Januar 2000 - 12 U 71/98, nicht veröffentlicht; wohl auch OLG Naumburg OLGR 1995, 214, 215) bemisst sich der Streitwert einer auf Feststellung des Fortbestehens eines Anstellungsvertrages gerichteten Klage auf das bis zur nächstmöglichen ordentlichen Kündigung, höchstens aber auf das in drei Jahren zu erzielende Entgelt.
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