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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.06.2000 - 14 U 8/00   

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https://dejure.org/2000,8088
OLG Stuttgart, 27.06.2000 - 14 U 8/00 (https://dejure.org/2000,8088)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.06.2000 - 14 U 8/00 (https://dejure.org/2000,8088)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 14 U 8/00 (https://dejure.org/2000,8088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung; Schadensersatz; Konsiliarisch zugezogen; Ausschluß naheliegender Erkrankungen; Thrombose

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; ZPO § 74; ; ZPO § 68; ; ZPO § 72; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung - Aufgaben des konsiliarisch zugezogenen Neurologen - Ausschluss differentialdiagnostisch naheliegender Erkrankungen - Überweisung zu weiteren Befunderhebungen - präzise Fragestellung - Ausschluss einer Sinusvenenthrombose bei unauffälliger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86

    Wirkung der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2000 - 14 U 8/00
    In Betracht stand - die beiderseitige Haftung unterstellt - von vornherein eine Gesamtschuldnerschaft (vgl. hierzu BGHZ 100, 257, 259 f.).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2000 - 14 U 8/00
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat an die sachliche Begründetheit eines solchen Feststellungsantrags stets maßvolle Anforderungen gestellt (BGH vom 19.03.1991 = VersR 1991, 779 und vom 11.07.1989 = NJW-RR 1989, 1367).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2000 - 14 U 8/00
    Als Befunderhebungsfehler gewinnt die Unterlassung aber auch unterhalb der Schwelle zum groben Fehler beweiserleichternde Bedeutung bei der Schadensfeststellung schon dann, wenn im Einzelfall ein so deutlicher und gravierender Befund wahrscheinlich ist, daß sich dessen Verkennung oder das Nichtreagieren auf diesen Befund als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH vom 13.02.1996 - VersR 1996, 633 und vom 06.10.1998 - VersR 1999, 60).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2000 - 14 U 8/00
    Insoweit reicht es aus, dass das ärztliche Verhalten objektiv eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstoßen hat (vgl. BGH v. 19.11.1996 = VersR 1997, 315 und v. 21.1.1998 = VersR 1998, 585).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2000 - 14 U 8/00
    Als Befunderhebungsfehler gewinnt die Unterlassung aber auch unterhalb der Schwelle zum groben Fehler beweiserleichternde Bedeutung bei der Schadensfeststellung schon dann, wenn im Einzelfall ein so deutlicher und gravierender Befund wahrscheinlich ist, daß sich dessen Verkennung oder das Nichtreagieren auf diesen Befund als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH vom 13.02.1996 - VersR 1996, 633 und vom 06.10.1998 - VersR 1999, 60).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2000 - 14 U 8/00
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat an die sachliche Begründetheit eines solchen Feststellungsantrags stets maßvolle Anforderungen gestellt (BGH vom 19.03.1991 = VersR 1991, 779 und vom 11.07.1989 = NJW-RR 1989, 1367).
  • BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2000 - 14 U 8/00
    Insoweit reicht es aus, dass das ärztliche Verhalten objektiv eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstoßen hat (vgl. BGH v. 19.11.1996 = VersR 1997, 315 und v. 21.1.1998 = VersR 1998, 585).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 8/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12160
OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 8/00 (https://dejure.org/2000,12160)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2000 - 14 U 8/00 (https://dejure.org/2000,12160)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2000 - 14 U 8/00 (https://dejure.org/2000,12160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verjährungsfrist: Werklohnanspruch gegen die frühere Deutsche Bundespost

  • rechtsportal.de

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 (a.F.)
    Verjährung von Ansprüchen eines Unternehmers gegen die Deutsche Bundespost

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 8/00
    Ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist jeder berufsmäßige Geschäftsbetrieb, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht wird (BGH NJW 1985, S. 3063).

    In diesem Sinne hat der BGH durch Urteil vom 2. Juli 1985 bezüglich der damaligen *** das Vorliegen eines Gewerbebetriebes bejaht (BGH NJW 1985, S. 3063).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1985 - 23 U 66/85

    Schadensersatzanspruch bei unzulässiger Aufhebung der Ausschreibung; Entgangener

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 8/00
    Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 26. November 1985 diese Abwägung des BGH ohne weitere Begründung auf die *** übertragen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, S. 508, 510).
  • OLG Stuttgart, 29.12.1998 - 14 U 33/98
    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 8/00
    Bei der *** handelt es sich aufgrund dieser Unterschiede um keinen Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wie der Senat bereits im Urteil vom 10. Dezember 1998 entschieden hat (Az. 14 U 33/98).
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