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   VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947   

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VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947 (https://dejure.org/2003,8251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2003 - 15 C 03.947 (https://dejure.org/2003,8251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 (https://dejure.org/2003,8251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materiell-rechtliche Einwendungen und Einreden gegen prozessualen Kostenerstattungsanpruch im Kostenfestsetzungsverfahren; Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    VwGO § 164; ; ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; ZPO § 105; ; ZPO § 106; ; ZPO § 107; ; BGB § 195; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15 a.F.; ; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 227
  • Rpfleger 2004, 65
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - W 1/96
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947
    Eine Ausnahme kann allenfalls zugelassen werden bei Unstreitigkeit oder Offensichtlichkeit der Einwendungen oder Einreden (vgl. OLG Karlsruhe - RhSchObG - vom 12.3.1996 MDR 1996, 750; OLG Düsseldorf vom 7.7.1988 MDR 1988, 972; Münchener Kommentar, ZPO, RdNrn.

    a) Im Gegensatz zum Vergütungsanspruch der Beigeladenenvertreter gegen ihre Mandanten aus dem Anwaltsvertrag, der gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. in zwei Jahren mit Ablauf des Jahres 2001 verjährte, unterlag der Kostenerstattungsanspruch der Beigeladenen gegen den Kläger zunächst der allgemeinen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. von 30 Jahren (allg. Meinung; vgl. OLG München vom 13.5.1971 NJW 1971, 1755; OLG Karlsruhe vom 12.3.1996 a.a.O.; Zöller a.a.O.; AnwKom-BRAGO-Schneider, RdNr. 153 zu § 16; Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 15. Aufl. 2002, RdNr. 25 zu § 17; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl. 2003, RdNr. 24 zu § 16 BRAGO; Palandt, BGB, 60. Aufl. 2001, RdNr. 28 zu § 196).

    Die Verjährung des Vergütungsanspruchs kann im Übrigen im Kostenfestsetzungsverfahren allenfalls zu berücksichtigen sein, wenn der Erstattungsgläubiger gegenüber seinem eigenen Anwalt die Verjährungseinrede erhoben hat, so dass ihm ein erstattungsfähiger Aufwand nicht erwachsen ist (vgl. OLG Naumburg vom 29.8.2001 Az. 13 W 439/01, in Juris; OLG Karlsruhe vom 12.3.1996 a.a.O.; Zöller a.a.O.).

  • OLG München, 13.05.1971 - 11 W 1042/71
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947
    a) Im Gegensatz zum Vergütungsanspruch der Beigeladenenvertreter gegen ihre Mandanten aus dem Anwaltsvertrag, der gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. in zwei Jahren mit Ablauf des Jahres 2001 verjährte, unterlag der Kostenerstattungsanspruch der Beigeladenen gegen den Kläger zunächst der allgemeinen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. von 30 Jahren (allg. Meinung; vgl. OLG München vom 13.5.1971 NJW 1971, 1755; OLG Karlsruhe vom 12.3.1996 a.a.O.; Zöller a.a.O.; AnwKom-BRAGO-Schneider, RdNr. 153 zu § 16; Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 15. Aufl. 2002, RdNr. 25 zu § 17; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl. 2003, RdNr. 24 zu § 16 BRAGO; Palandt, BGB, 60. Aufl. 2001, RdNr. 28 zu § 196).

    Ob der Zeitraum von drei Jahren bis zur Anbringung des Kostenfestsetzungsgesuchs eine "längere Untätigkeit" war, kann offen bleiben (vgl. hierzu OLG München vom 13.5.1971 a.a.O.: 2 1/4 Jahre keine ungewöhnlich lange Zeit).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass über die Untätigkeit der Beigeladenen hinaus keine zur Verwirkung führenden besonderen Umstände, weder für eine dahingehende Vertrauensgrundlage noch für einen zu Gunsten des Klägers geschaffenen Vertrauenstatbestand vorlagen (vgl. hierzu BVerwG vom 16.5.1991 BayVBl 1991, 726).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947
    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung des Rechts als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerwG vom 7.2.1974 BVerwGE 44, 339/343).
  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947
    Im Verfahren nach § 164 VwGO hat der Urkundsbeamte nur die Voraussetzungen des § 162 Abs. 1 VwGO dahin zu prüfen, ob die geltend gemachten Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren; dabei ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abzustellen (vgl. BVerwG vom 3.7.2000 NJW 2000, 2832).
  • OLG Naumburg, 29.08.2001 - 13 W 439/01

    Kostenerstattungsanspruch gegen Prozessgegner - Verjährung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947
    Die Verjährung des Vergütungsanspruchs kann im Übrigen im Kostenfestsetzungsverfahren allenfalls zu berücksichtigen sein, wenn der Erstattungsgläubiger gegenüber seinem eigenen Anwalt die Verjährungseinrede erhoben hat, so dass ihm ein erstattungsfähiger Aufwand nicht erwachsen ist (vgl. OLG Naumburg vom 29.8.2001 Az. 13 W 439/01, in Juris; OLG Karlsruhe vom 12.3.1996 a.a.O.; Zöller a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1988 - 10 W 59/88
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947
    Eine Ausnahme kann allenfalls zugelassen werden bei Unstreitigkeit oder Offensichtlichkeit der Einwendungen oder Einreden (vgl. OLG Karlsruhe - RhSchObG - vom 12.3.1996 MDR 1996, 750; OLG Düsseldorf vom 7.7.1988 MDR 1988, 972; Münchener Kommentar, ZPO, RdNrn.
  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    In der Zeit vor dem 1. Januar 2002 wurde teilweise auf die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB a. F. verwiesen (OLG Frankfurt am Main AnwBl 1989, 106 und MDR 1977, 665; OLG Koblenz Rpfleger 1986, 319; OLG München NJW 1971, 1755; VGH München Rpfleger 2004, 65; unter Hinweis auch auf § 218 BGB auch: OLG Naumburg OLG-NL 2002, 69; MünchKomm-ZPO/Belz, aaO, Vor § 91 Rdn. 8), was heute indessen zur Anwendung der kürzeren Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB führte (VGH München aaO).
  • LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Die Frage einer Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs ist danach der Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren regelmäßig entzogen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 -).
  • SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Somit hat auch ein zur Erstattung verpflichteter Dritter auf einen verjährten Anspruch grundsätzlich zu leisten, solange durch den Berechtigten die Einrede der Verjährung nicht erhoben ist (So für den Fall des prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Verfahren nach § 164 VwGO: BayVGH v. 14.07.2003 - Az. 15 C 03.947; OVG Sachsen v. 08.02.2012 - Az. 5 E 56/10; für den Kostenerstattungsanspruch nach § 91 ZPO OLG Naumburg v. 29.08.2001 - Az. 13 W 439/11; OLG Frankfurt/Main v. 29.07.2010 - Az. 15 W 18/10; OLG Koblenz v. 28.07.2008 - Az. 14 W 374/08).
  • VG Wiesbaden, 19.10.2022 - 7 L 5060/17

    Kostenerinnerung - Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    In diesem auf Praktikabilität und Effektivität angelegten Verfahren entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle lediglich nach Maßgabe von § 162 VwGO über die Höhe der gemäß der Kostengrundentscheidung von dem unterlegenen Beteiligten zu erstattenden Kosten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 -, juris Rn. 11).

    Entgegen der Annahme der Antragsgegnerin wird die Verjährungsfrist des Kostenerstattungsanspruchs gegen den Prozessgegner nicht dadurch berührt, dass der Vergütungsanspruch im Verhältnis zwischen dem Erstattungsgläubiger und seinem Bevollmächtigten einer kürzeren Verjährungsfrist - in der Tat der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB - unterliegt (ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 -, juris Rn. 15).

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, dass die Verjährung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs im Zeitpunkt des Kostenfestsetzungsantrags unter bestimmten - engen - Voraussetzungen doch im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sein kann (vgl. hierzu und zum Folgenden: Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 E 56/10 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 -, juris Rn. 15 m.w.N. aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit), geschieht dies der Sache nach nicht unter dem Gesichtspunkt der Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs.

  • OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 E 56/10

    Notwendigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegen einen anwaltlichen

    In diesem auf Praktikabilität und Effektivität angelegten Verfahren entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle lediglich über die Höhe der gemäß der Kostengrundentscheidung von dem unterlegenen Beteiligten zu erstattenden Kosten (BayVGH, Beschl. v. 14. Juli 2007 - 15 C 03.947 -, juris Rn. 11).

    Die Verjährung des Vergütungsanspruchs kann im Kostenfestsetzungsverfahren allenfalls dann zu berücksichtigen sein, wenn der Erstattungsgläubiger gegenüber seinem eigenen Anwalt die Verjährungseinrede erhoben hat, so dass ihm ein erstattungsfähiger Aufwand nicht erwachsen ist (BayVGH, Beschl. v. 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 -, a. a. O. Rn. 15).

  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 6 W 83/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Verjährung des prozessualen

    In der Zeit vor dem 1. Januar 2002 wurde teilweise auf die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB a. F. verwiesen (OLG Frankfurt am Main AnwBl 1989, 106 und MDR 1977, 665; OLG Koblenz Rpfleger 1986, 319; OLG München NJW 1971, 1755; VGH München Rpfleger 2004, 65; unter Hinweis auch auf § 218 BGB auch: OLG Naumburg OLG-NL 2002, 69; MünchKomm-ZPO/Belz, aaO, Vor § 91 Rdn. 8), was heute indessen zur Anwendung der kürzeren Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB führte (VGH München aaO).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 8 WF 166/17

    Verwirkung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Dabei kann dahinstehen, ob der Einwand der prozessualen Verwirkung der Berechtigung, auf Grund eines Kostentitels die Festsetzung der Kosten verlangen zu können, überhaupt im Kostenfestsetzungsverfahren zu beachten ist (str., ablehnend die wohl h.M.: OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2004, 12543; KG Rpfleger 1994, 385; VGH München NVwZ-RR 2004, 227; MüKoZPO/Schulz Rn. 38 jew. m.w.N.; a.A.: Berlin Rpfleger 1984, 245; Zöller/Herget, ZPO § 104 Rn. 21 "Verwirkung" ohne zwischen der Verwirkung der Antragsbefugnis und des Kostenerstattungsanspruchs zu differenzieren).
  • VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 C 05.3053

    Verfahrensrecht - Kostenerstattungsanspruch verjährt in 30 Jahren!

    Ausnahmsweise sind Einwendungen und Einreden dann zulässig, wenn sie unstreitig oder offenkundig sind (vgl. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung BayVGH vom 14.7.2003 NVwZ-RR 2004, 227 = BayVBl 2004, 284; VGH BW vom 25.8.1989 BWVBl 1990, 15; aus der Literatur - neben den vom Verwaltungsgericht angeführten Nachweisen - außerdem Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, RdNr. 21 f. zu § 164; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., RdNr. 4 zu § 164).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2008 - 1 O 5/08

    Prüfung materieller Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch

    Diese Linie des Bundesverwaltungsgerichts entspricht im Übrigen zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.07.2003 - 15 C 03.947 -, NVwZ-RR 2004, 227; Beschl. v. 09.03.2006 - 1 C 05.3053 -, BayVBl. 2007, 506; OVG HH, Beschl. v. 30.05.2006 - 3 So 38/06 -, NVwZ 2006, 1301; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.08.1989 - NC 9 S 91/89 -, VBlBW 1990, 15; OVG Münster, Beschl. v. 22.02.2008 - 20 B 256/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2398

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr

    Zwar sind materiell-rechtliche Einwendungen gegen den prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 14.7.2003 - 15 C 03.947 - BayVBl 2004, 284), etwas anderes gilt aber bei Leistungen, die: - wie im vorliegenden Fall - vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses vorbehaltlos und unstrittig zur Erfüllung des gegnerischen Aufwendungsersatzanspruchs erbracht wurden (vgl. § 362 Abs. 1 BGB); diese sind nach h.M. im Rahmen der Kostenfestsetzung anzurechnen (BGH, B.v. 7.12.2010 - VI ZB 45/10 - NJW 2011, 861; BayVGH, B.v. 28.6.2005 - 13 A 01.1909 - NVwZ-RR 2006, 221 = BayVBl 2006, 55; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 104 Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 20 B 256/08

    Möglichkeit der Einstellung einer Zwangsvollstreckung aus einem in einem

  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr

  • VG Saarlouis, 24.04.2008 - 1 L 313/08
  • VG Aachen, 21.11.2007 - 6 K 1313/06

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

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   VGH Bayern, 15.07.2003 - 15 C 03.947   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen gegen einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren; Erhebung der Einrede der Verjährung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs im Kostenfestsetzungsverfahren nach § ...

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  • Rpfleger 2004, 65
 
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