Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3926/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8459
OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3926/98 (https://dejure.org/1999,8459)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.06.1999 - 17 U 3926/98 (https://dejure.org/1999,8459)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 17 U 3926/98 (https://dejure.org/1999,8459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kontokorrentkreditvertrag; Kontokorrentabrede; Kreditvertrag; Bürgschaft; Gesamtvollstreckung; Überweisung; Gutschrift; Kredit

  • Judicialis

    BGB § 769; ; BGB § ... 765; ; BGB § 767 Abs. 1; ; BGB § 394; ; BGB § 394 Satz 1; ; KO § 39; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; GesO § 2 Abs. 4; ; GesO § 7 Abs. 5; ; GesO § 10; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 12.03.1998 - 4 U 3256/97

    Aufrechnung und Aufrechnungsverbot bei vertraglich vereinbarter Verrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3926/98
    Nach der vom BGH (BGH ZIP 1999, S. 665 ff) bestätigten Auffassung des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden (ZIP 1998, S. 609 ff) ist das zwingende Verbot des § 394 BGB auch auf Verrechnungsabreden anwendbar, die vor Fälligkeit der aufzurechnenden Gegenforderung getroffen wurden (BGH ZIP 1999, S. 665, 666).

    Das Verbot des § 394 BGB hat zur Folge, daß die Forderungen der Gemeinschuldnerin auf Auszahlung der Gutschriften auf ihrem Kreditkonto nicht von der Kontokorrentabrede erfaßt werden und keiner Verrechnung unterliegen (OLG Dresden ZIP 1998, S. 609 ff, 609).

    c) Die Ansprüche der Gemeinschuldnerin auf Auszahlung der auf ihrem Konto eingegangenen Überweisungen vom 3. Mai 1996 und vom 3. Juni 1996 sind mit Gutschrift der jeweiligen Beträge auf dem Konto entstanden (BGH BB 1960, S. 343; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609; Staudinger-Martinek, § 675 Rn B 29, S. 441).

    e) Wie in den bisher entschiedenen Fällen erfolgt die Forderungsdurchsetzung des Gläubigers also auch im vorliegenden Fall durch eine "Zwangsvollstreckung" (vgl. BGH ZIP 1999, S. 665, 666) im Sinne von § 2 Abs. 4 GesO (vgl. BGH ZIP 1995, S. 1200, 1201: "ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung; eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe"; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609, 610: "Selbstexekution im Wege der Aufrechnung").

    Allein mit dieser Lösung wird dem Grundanliegen der bisherigen Rechtsprechung (BGH ZIP 1995, S. 1200 ff; ZIP 1996, S. 845 ff; ZIP 1996, S. 1015 f; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609 ff; BGH ZIP 1999, S. 665 ff) Rechnung getragen, der Privilegierung einzelner Gläubiger im Gesamtvollstreckungsverfahren vorzubeugen.

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3926/98
    Nach der vom BGH (BGH ZIP 1999, S. 665 ff) bestätigten Auffassung des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden (ZIP 1998, S. 609 ff) ist das zwingende Verbot des § 394 BGB auch auf Verrechnungsabreden anwendbar, die vor Fälligkeit der aufzurechnenden Gegenforderung getroffen wurden (BGH ZIP 1999, S. 665, 666).

    e) Wie in den bisher entschiedenen Fällen erfolgt die Forderungsdurchsetzung des Gläubigers also auch im vorliegenden Fall durch eine "Zwangsvollstreckung" (vgl. BGH ZIP 1999, S. 665, 666) im Sinne von § 2 Abs. 4 GesO (vgl. BGH ZIP 1995, S. 1200, 1201: "ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung; eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe"; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609, 610: "Selbstexekution im Wege der Aufrechnung").

    Sie unterliegt fortan denselben Beschränkungen wie die Aufrechnung (BGH ZIP 1999, S. 665, 666).

    Allein mit dieser Lösung wird dem Grundanliegen der bisherigen Rechtsprechung (BGH ZIP 1995, S. 1200 ff; ZIP 1996, S. 845 ff; ZIP 1996, S. 1015 f; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609 ff; BGH ZIP 1999, S. 665 ff) Rechnung getragen, der Privilegierung einzelner Gläubiger im Gesamtvollstreckungsverfahren vorzubeugen.

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3926/98
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH (grundlegend: BGH ZIP 1995, S. 1200 ff) kann eine Bank aufgrund von § 7 Abs. 5, § 2 Abs. 4 GesO, § 394 S. 1 BGB nicht mit Gesamtvollstreckungsansprüchen gegen Forderungen des Schuldners aufrechnen, die zwischen dem Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung und der Eröffnung des Verfahrens begründet werden.

    e) Wie in den bisher entschiedenen Fällen erfolgt die Forderungsdurchsetzung des Gläubigers also auch im vorliegenden Fall durch eine "Zwangsvollstreckung" (vgl. BGH ZIP 1999, S. 665, 666) im Sinne von § 2 Abs. 4 GesO (vgl. BGH ZIP 1995, S. 1200, 1201: "ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung; eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe"; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609, 610: "Selbstexekution im Wege der Aufrechnung").

    Allein mit dieser Lösung wird dem Grundanliegen der bisherigen Rechtsprechung (BGH ZIP 1995, S. 1200 ff; ZIP 1996, S. 845 ff; ZIP 1996, S. 1015 f; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609 ff; BGH ZIP 1999, S. 665 ff) Rechnung getragen, der Privilegierung einzelner Gläubiger im Gesamtvollstreckungsverfahren vorzubeugen.

  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 201/82

    Saldierung von Posten aus unverbindlichen Börsentermin- und Differenzgeschäften

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3926/98
    Vielmehr wird die einzelne Gutschrift als unselbständiger Rechnungsposten in das Kontokorrent eingestellt und erst bei Verrechnung der wechselseitigen Forderungen bei Rechnungsabschluß, der vorliegend für den 30. Juni 1996 vorgesehen war, tritt eine Erfüllung der wechselseitigen Forderungen ein (BGHZ 93, S. 307 ff, 311 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 195/95

    Aufrechnung gegen nach Eingang des Eröffnungsantrags begründete Forderungen des

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3926/98
    Allein mit dieser Lösung wird dem Grundanliegen der bisherigen Rechtsprechung (BGH ZIP 1995, S. 1200 ff; ZIP 1996, S. 845 ff; ZIP 1996, S. 1015 f; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609 ff; BGH ZIP 1999, S. 665 ff) Rechnung getragen, der Privilegierung einzelner Gläubiger im Gesamtvollstreckungsverfahren vorzubeugen.
  • BGH, 18.04.1996 - IX ZR 206/95

    Aufrechnung mit Gesamtvollstreckungsforderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 17 U 3926/98
    Allein mit dieser Lösung wird dem Grundanliegen der bisherigen Rechtsprechung (BGH ZIP 1995, S. 1200 ff; ZIP 1996, S. 845 ff; ZIP 1996, S. 1015 f; OLG Dresden ZIP 1998, S. 609 ff; BGH ZIP 1999, S. 665 ff) Rechnung getragen, der Privilegierung einzelner Gläubiger im Gesamtvollstreckungsverfahren vorzubeugen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht