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   OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99   

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https://dejure.org/2000,4909
OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99 (https://dejure.org/2000,4909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2000 - 18 U 167/99 (https://dejure.org/2000,4909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2000 - 18 U 167/99 (https://dejure.org/2000,4909)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 548; ; BGB § 282; ; BGB § 285; ; BGB § 558 Abs. 2; ; BGB § 558; ; BGB § 209 Abs. 2; ; ZPO § 693 Abs. 2; ; ZPO § 539; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 282; BGB § 548; BGB § 558
    Voraussetzungen und Umfang der Haftung bei Abwälzung der Gebäudeversicherungsprämie auf den Pächter einer Gaststätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Gaststättenpächters aus positiver Vertragsverletzung bei Brandschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94

    Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Diese aus § 548 BGB hergeleitete Beweislastverteilung betrifft aber grundsätzlich nur Fälle, in denen die Pachtsache "durch Pachtgebrauch" Schaden erlitten hat, die Schadensursache also im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten liegt (vgl. BGH NJW 1996, S. 321 ff, 323).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Aus der vertraglichen Überwälzung der anteiligen Kosten der Gebäudeversicherung auf den Pächter ergibt sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine stillschweigende Beschränkung der Haftung des Mieters für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (vgl. BGH NJW 1996, S. 715).
  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 84/92

    Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Die Zustellung des Mahnbescheides hätte nur dann nicht verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn der im Mahnantrag bezeichnete Schadensersatzanspruch nicht individualisierbar war (vgl. BGH NJW 1992, S. 1111; NJW 1993, S. 862 f.; NJW-RR 1996, S. 885 f.).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99

    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Die Nichtaufklärbarkeit der genauen Schadensursache geht insofern zu Lasten des klagenden Verpächters, weil er die Beweislast für den verschärften Verschuldensgrad trägt (vgl. OLG Hamm VersR 1999, S. 843).
  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Die Zustellung des Mahnbescheides hätte nur dann nicht verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn der im Mahnantrag bezeichnete Schadensersatzanspruch nicht individualisierbar war (vgl. BGH NJW 1992, S. 1111; NJW 1993, S. 862 f.; NJW-RR 1996, S. 885 f.).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94

    Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Die Zustellung des Mahnbescheides hätte nur dann nicht verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn der im Mahnantrag bezeichnete Schadensersatzanspruch nicht individualisierbar war (vgl. BGH NJW 1992, S. 1111; NJW 1993, S. 862 f.; NJW-RR 1996, S. 885 f.).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Ein als wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne vom § 539 ZPO zu beurteilender Urteilsmangel ist bei unbestimmter Rechtskraftwirkung gegeben (vgl. BGHZ 45, S. 287; OLG Hamm NJW-RR 1992, S. 1279).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 8/92

    Verjährung des Ersatzanspruchs wegen einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Ob die Bezeichnung im Mahnbescheid "Schadensersatz aus Pachtvertrag vom 29.01.1996" für den Beklagten hinreichend deutlich gemacht hat, um was für einen Schadensersatzanspruch es gehen soll, ist fraglich, weil zur genügenden Individualisierbarkeit erforderlich ist, daß der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch durch die Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können muß, daß er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und daß dem Schuldner die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht (vgl. BGH NJW 1993, S. 863).
  • OLG Hamm, 05.03.1992 - 2 U 17/91
    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Ein als wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne vom § 539 ZPO zu beurteilender Urteilsmangel ist bei unbestimmter Rechtskraftwirkung gegeben (vgl. BGHZ 45, S. 287; OLG Hamm NJW-RR 1992, S. 1279).
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