Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14   

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https://dejure.org/2014,21624
BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14 (https://dejure.org/2014,21624)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2014 - 2 B 7.14 (https://dejure.org/2014,21624)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 2 B 7.14 (https://dejure.org/2014,21624)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2, Art. 87a Abs. 2; BGB § 133
    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt; objektiver Empfängerhorizont; Personalentwicklungskonzept; behördeninterne Vorgaben; behördeninterne Vorverwendung; Stabsstelle; Kommandierung; Rahmenvereinbarung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2, Art. 87a Abs. 2
    Anforderungsprofil; Kommandierung; Personalentwicklungskonzept; Rahmenvereinbarung; Stabsstelle; behördeninterne Vorgaben; behördeninterne Vorverwendung; interne Stellenausschreibung; objektiver Empfängerhorizont; objektiver Erklärungsinhalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, Art 87a Abs 2 GG, § 133 BGB
    Objektiver Empfängerhorizont potentieller Bewerber für Auslegung des Anforderungsprofils einer Stellenausschreibung maßgeblich

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Inhalts des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils durch Auslegung am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber

  • rewis.io

    Objektiver Empfängerhorizont potentieller Bewerber für Auslegung des Anforderungsprofils einer Stellenausschreibung maßgeblich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 87a Abs. 2; BGB § 133
    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt; objektiver Empfängerhorizont; Personalentwicklungskonzept; behördeninterne Vorgaben; behördeninterne Vorverwendung; Stabsstelle; Kommandierung; Rahmenvereinbarung

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; GG Art. 33 Abs. 2 ; GG Art. 87a Abs. 2
    Ermittlung des Inhalts des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils durch Auslegung am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Anforderungsprofil in der behördeninternen Stellenausschreibung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anforderungsprofil muss anhand des objektiven Empfängerhorizonts potentieller Bewerber ausgelegt werden

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Anforderungsprofils im Auswahlverfahren

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Anforderungsprofils im Auswahlverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 885
  • DÖV 2014, 981
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Der Inhalt des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils muss durch eine am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden (wie Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20).

    Unabhängig hiervon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Inhalt und Bindungswirkung des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung zu ermitteln sind (Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 32).

    Der Bewerber muss daher erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (Beschluss vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 49).

    Jedenfalls hat die Beklagte zwingende Gründe hierfür nicht dargelegt (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 20. Juni 2013 a.a.O. Rn. 31).

    Das Urteil enthält deshalb auch keine Abweichung von den benannten obergerichtlichen Entscheidungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - BVerfGK 12, 265 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 ); die dort aufgestellten Rechtssätze kommen angesichts der tatsächlichen Feststellungen vielmehr nicht zur Anwendung.

  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 A 13.10

    Schwerbehinderte Bewerber; Meldepflicht des öffentlichen Arbeitgebers;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Unabhängig hiervon steht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auch inhaltlich nicht in Widerspruch zu den benannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2008 (- BVerwG 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110) und vom 15. Dezember 2011 (- BVerwG 2 A 13.10 - Buchholz 11 Art. 87a GG Nr. 8).

    In dem vom Kläger benannten Urteil vom 15. Dezember 2011 (a.a.O. Rn. 27) hat das Bundesverwaltungsgericht für die zum Einsatz von Soldaten im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes geschlossene Rahmenvereinbarung entschieden, dass die darin vorgenommene Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundeskanzleramt nach Zweck und Systematik der Vorschriften abschließend ist und hiervon einseitig nicht durch abweichende Verwaltungsvorschriften oder eine abweichende Verwaltungspraxis abgerückt werden darf (ebenso bereits Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Durch die Verwendung in einer zivilen Behörde werden Soldaten aus den Befehlsstrukturen der Bundeswehr herausgelöst und in den Geschäftsbereich einer anderen Behörde eingegliedert (Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 13).

    In dem vom Kläger benannten Urteil vom 15. Dezember 2011 (a.a.O. Rn. 27) hat das Bundesverwaltungsgericht für die zum Einsatz von Soldaten im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes geschlossene Rahmenvereinbarung entschieden, dass die darin vorgenommene Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundeskanzleramt nach Zweck und Systematik der Vorschriften abschließend ist und hiervon einseitig nicht durch abweichende Verwaltungsvorschriften oder eine abweichende Verwaltungspraxis abgerückt werden darf (ebenso bereits Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Begründungsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Bei dieser Frist handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 Rn. 2 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 Rn. 1), sodass nachträglicher Vortrag nicht berücksichtigt werden kann.
  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Bei dieser Frist handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 Rn. 2 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 Rn. 1), sodass nachträglicher Vortrag nicht berücksichtigt werden kann.
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Im Übrigen hat der auf einem Dienstposten des Bundesarchivs eingesetzte Beigeladene die ihm übertragenen Funktionen jedenfalls tatsächlich wahrgenommen und die bei dieser Verwendung gezeigten Leistungen erbracht (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2009 - BVerwG 2 VR 1.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 43 Rn. 4; hierzu auch Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 60).
  • BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11

    Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Art. 87a Abs. 2 GG bindet nicht jede Nutzung personeller oder sächlicher Ressourcen der Streitkräfte an eine ausdrückliche grundgesetzliche Zulassung, sondern nur ihre Verwendung als Mittel der vollziehenden Gewalt in einem Eingriffszusammenhang (BVerfG, Beschluss des Plenums vom 3. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11 - BVerfGE 132, 1 Rn. 50).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328 und zuletzt vom 9. April 2014 - BVerwG 2 B 107.13 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Die Vorgaben eines Anforderungsprofils sind einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich, weil sich sonst der zulässige Bewerberkreis erweitern könnte, ohne dass mögliche Interessenten hiervon Kenntnis erhielten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - BVerfGK 10, 355 ).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
    Das Urteil enthält deshalb auch keine Abweichung von den benannten obergerichtlichen Entscheidungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - BVerfGK 12, 265 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 ); die dort aufgestellten Rechtssätze kommen angesichts der tatsächlichen Feststellungen vielmehr nicht zur Anwendung.
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Unbeschadet des Umstands, dass der Beamte auch für die tatsächlich erbrachte Leistung auf einem rechtswidrig erlangten Dienstposten eine dienstliche Beurteilung erhalten muss (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 2 B 7.14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 61 Rn. 18), dürfen die dort gezeigten Leistungen dem rechtswidrig übergangenen Beamten - dem die Chance auf eine entsprechende Bewährung vorenthalten worden ist - nicht entgegengehalten werden.
  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Abzustellen ist auf den objektiven Erklärungsinhalt der Funktionsbeschreibung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 32 und vom 8. Juli 2014 - 2 B 7.14 - NVwZ-RR 2014, 885 Rn. 8).
  • VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14

    "Zu kleine" Frau hat Entschädigungsanspruch wegen Ausschluss vom

    So ist der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit zwar die Möglichkeit eingeräumt, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 - BVerfGK 10, 355, juris-Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - BVerwGE 147, 20 ff., juris-Rn. 23, Beschluss vom 08.07.2014 - 2 B 7/14 - NVwZ-RR 2014, 885 ff.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47954
OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14 (https://dejure.org/2016,47954)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2016 - 2 B 7.14 (https://dejure.org/2016,47954)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 2 B 7.14 (https://dejure.org/2016,47954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 1 OBG BB, § 11 Abs 2 OBG BB, § 51 Abs 1 BauO BB 2008, § 138 BGB
    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung bezüglich eines Wohnhauses und eines Lagerplatzes nach Übertragung des Eigentums an den Bruder

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 AnfG, § 35 BauGB, § 2 Abs 3 Nr 2 BauO BB, § 54 aF BauO BB, § 74 Abs 1 aF BauO BB, § 138 BGB, Art. 14 GG, § 11 Abs 3 BevBauwV, § 11 Abs 2 OBG BB, § 16 Abs 1 OBG BB, § 17 Abs 1 OBG BB
    Beseitigungsanordnung; Wohnhaus; Außenbereich; Handlungsstörer; Zustandsverantwortlichkeit; Übertragung des Miteigentumsanteils; Sittenwidrigkeit; Lagerplatz; Bestandsschutz; Vertrauensschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 4 K 411/09
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14
    Andernfalls wäre dem Betroffenen keine sachgemäße Rechtsverteidigung möglich (vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 4 C 15.12

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Denkmal; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14
    Diese Voraussetzungen waren in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - 4 B 161.92 -, juris Rn. 6 f., Urteil vom 12. Dezember 2013 - 4 C 15.12 -, juris Rn. 8) gegeben und liegen weiterhin vor.
  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14
    Diese Voraussetzungen waren in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - 4 B 161.92 -, juris Rn. 6 f., Urteil vom 12. Dezember 2013 - 4 C 15.12 -, juris Rn. 8) gegeben und liegen weiterhin vor.
  • BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96

    Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14
    Dabei kommt es, wenn das Rechtsgeschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter nicht mit den guten Sitten im Einklang steht, nicht notwendig darauf an, ob die Vertragspartner in einer subjektiv gegen die guten Sitten verstoßenden Schädigungsabsicht gehandelt haben (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982 - IVb ZR 222.81 -, juris Rn. 17; vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Beschluss vom 14. November 1996 - 4 B 205.96 -, juris Rn. 3; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 2000 - 1 BvR 83.97 -, juris Rn. 26 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18

    Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz

    Soweit der Feststellung des 2. Senates des OVG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 8. Dezember 2016 - OVG 2 B 7.14 - (juris Rn. 45), Lagerplätze seien vom Schutz der Norm ausgeschlossen, da sie keine Bauwerke im Sinne von § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 der BevölkerungsbauwerkeVO 1984 seien, die Ansicht zugrunde liegt, diese sei nur auf genehmigungsbedürftige Anlagen anzuwenden, folgt der Senat dem aus den nachfolgenden Gründen nicht.

    Diese sahen bzw. sehen in §§ 15, 20 BauZVO bzw. §§ 29, 35 BauGB einander entsprechende Anforderungen für Vorhaben im Außenbereich vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 14. Juli 2011 - OVG 10 N 20.09 -, EA S. 5 f.; Urteil vom 8. Dezember 2016 - OVG 2 B 7.14 -, juris Rn. 43).

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192

    Die hinreichende Darlegung von Gründen zur Berufungszulassung

    In einem solchen Fall erfasst die Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts auch die Auflassung (vgl. BGH, U.v. 20.1.2006 - V ZR 214/04 - NJW-RR 2006, 888 = juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, U.v. 8.12.2016 - OVG 2 B 7.14 - juris Rn. 24 f.).
  • VG Cottbus, 27.02.2018 - 3 K 1075/15

    Zulässigkeit einer im Außenbereich im Nebenerwerb betriebenen

    Die Voraussetzungen dieser Bestimmung waren in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2016 - OVG 2 B 7.14 -, juris Rn. 19) erfüllt.
  • VG Cottbus, 12.04.2018 - 3 K 1023/15

    Nutzungsuntersagung bezüglich einer Kraftfahrzeugstellplatzanlage;

    Das Recht der DDR umfasste - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Verfassungsgrundsätze) (GBl. I S. 299) am 17. Juni 1990 - eine Art. 14 Abs. 1 GG vergleichbare Garantie des Privateigentums nicht, so dass ein Bestandsschutz für davor errichtete, nicht formell legalisierte bauliche Anlagen grundsätzlich ausscheidet (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 2 B 7.14 -, juris Rn. 43 m.w.N.; Vg Cottbus, Urteil vom 11. Mai 20176 - 3 K 523/15 -, juris Rn. 47).
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15

    Untersagung der Nutzung eines Fläche als Lagerplatz; Zwangsgeldfestsetzung wegen

    Unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Gefahrenabwehr ist es nicht zu beanstanden, dass der Beklagte auf den Kläger als Verhaltensstörer zurückgegriffen hat, da dessen Inanspruchnahme regelmäßig Vorrang vor der des Zustandsverantwortlichen hat (siehe Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2016 - OVG 2 B 7.14 -, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 17.04.2018 - 3 K 1315/16

    Erteilung einer Ausnahme/Befreiung von einer Gehölzschutzverordnung

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg kann ein Bestandsschutz für nicht förmlich genehmigte und zu DDR-Zeiten errichtete Baulichkeiten nicht geltend gemacht werden, da das Recht der DDR - jedenfalls bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Verfassungsgrundsätze) (GBl. I S. 299) am 17. Juni 1990 - eine Art. 14 Abs. 1 GG vergleichbare Garantie des Privateigentums nicht umfasste (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 2 B 7.14 -, juris Rn. 43 m.w.N.; VG Cottbus, Urteil vom 11. Mai 20176 - 3 K 523/15 -, juris Rn. 47).
  • VG Cottbus, 30.01.2018 - 3 K 428/15

    Anordnung der Beseitigung einer Mauer, einer Überdachung für Holz und eines

    Die Voraussetzungen zum Erlass einer Beseitigungsverfügung waren in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, namentlich dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 5. März 2015, gegeben und liegen auch weiterhin vor (OVG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 2 B 7.14 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - 4 B 161/92 -, juris).
  • VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Der Kläger trägt hierfür wie für das Geltendmachen eines Bestandsschutzes die Beweislast (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2022 - 10 B 1/21 - juris, Rn. 41; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 2 B 7.14 - Rn. 41, 43, hier auch zum fehlenden Bestandsschutz nach Art. 14 GG für Bauten, die vor 1990 errichtet wurden).
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