Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57   

Dampfkessel-Genehmigung

Art. 93 Abs. 1 Nr. 3, Art. 129 Abs. 1 Satz 2 GG;

Art. 83 GG, Landesvollzug von Bundesgesetzen, Wirkung im gesamten Bundesgebiet;

zur Abgrenzung VA - RVO (Hinweis: vgl. jetzt § 35 VwVfG)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Dampfkessel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der durch den Bund erteilten Genehmigungen bezüglich überwachungsbedürftiger Anlagen

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 11, 6
  • NJW 1960, 907
  • MDR 1961, 26
  • DVBl 1960, 592
  • BB 1960, 461
  • DÖV 1960, 424



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Wird zitiert von ... (100)  

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92  

    Cannabis

    Die Länder trifft hier die Pflicht, für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen (vgl. auch BVerfGE 11, 6 [18]; 76, 1 [77]), zumal es sich um das den Einzelnen besonders belastende Gebiet der Strafverfolgung handelt.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83  

    Familiennachzug

    b) Die Forderung nach einer dreijährigen Ehebestandszeit führt auch nicht zu Unterschieden solcher Art in der Handhabung des Ausländergesetzes zwischen den einzelnen Ländern, daß die Pflicht zum im wesentlichen einheitlichen Vollzug von Bundesgesetzen (BVerfGE 11, 6 [18]) als verletzt anzusehen wäre.
  • BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98  

    Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz

    In diesem Bereich spricht eine Vermutung für die Landeszuständigkeit (vgl. BVerfGE 11, 6 [15]).

    Dass das Grundgesetz den Bund stillschweigend ermächtigt, Verwaltungsakte auf Gebieten zu erlassen, die nicht zur bundeseigenen Verwaltung nach Art. 86, Art. 87 ff. GG gehören, kann nur im Ausnahmefall angenommen werden; insbesondere genügt hierfür nicht, dass im Einzelfall die Ausführung eines Gesetzes durch den Bund zweckmäßiger wäre (vgl. BVerfGE 11, 6 [17 f.]; 22, 180 [216 f.]).

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