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   BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20   

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BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20 (https://dejure.org/2020,24022)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.2020 - 2 BvR 437/20 (https://dejure.org/2020,24022)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 (https://dejure.org/2020,24022)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG; § 120 Abs. 2 StVollzG; § 121 Abs. 2 Satz 2 StVollzG; § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO
    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des Vollzugsplans; Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch massiv verzögerte Entscheidung erst nach Erledigung des Begehrens, nach Entlassung des Gefangenen und gemeinsam mit der Hauptsacheentscheidung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Vorlage der fachgerichtlichen Schriftsätze, des angegriffenen Vollzugsplans sowie der Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens (betreffend die Fortschreibung eines Vollzugsplans im Strafvollzug) von über 20 Monaten begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken - nicht nachvollziehbare Billigkeitsentscheidung nach § 121 Abs 2 S ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens (betreffend die Fortschreibung eines Vollzugsplans im Strafvollzug) von über 20 Monaten begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken - nicht nachvollziehbare Billigkeitsentscheidung nach § 121 Abs 2 S ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens (betreffend die Fortschreibung eines Vollzugsplans im Strafvollzug) von über 20 Monaten begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken - nicht nachvollziehbare Billigkeitsentscheidung nach § 121 Abs. 2 ...

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde durch Vorlage und Wiedergabe des Inhalts der Unterlagen; Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens von über 20 Monaten (hier: bzgl. der Fortschreibung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens (betreffend die Fortschreibung eines Vollzugsplans im Strafvollzug) von über 20 Monaten begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken - nicht nachvollziehbare Billigkeitsentscheidung nach § 121 Abs 2 S ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Die Prüfung der Erfolgsaussichten darf jedoch nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber lediglich eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, Rn. 10 mit Verweis auf BVerfGE 81, 347 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher nur eingreifen, wenn die Entscheidungen der Fachgerichte Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ).

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).

    Insbesondere der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, sind ebenso wie dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 15 und vom 12. Mai 2020 - 2 BvR 2151/17 -, Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17

    Fachgerichtliche Versagung von Prozesskostenhilfe unter Entscheidung einer höchst

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, sind ebenso wie dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 15 und vom 12. Mai 2020 - 2 BvR 2151/17 -, Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Insbesondere der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an ihre Begründung genügt (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an ihre Begründung genügt (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1267/15

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines PKH-Antrages und Erhebung einer

  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

  • BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11

    Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20

    Visum; Familiennachzug; Antrag; Antragstellung; fristwahrende Anzeige;

    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4 und vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 - juris Rn. 27).
  • LAG Hamm, 26.02.2024 - 13 Ta 54/24
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26; 4. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13 - juris, Rn. 12; 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - juris, Rn. 12 f.; 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris, Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 3 M 143.20

    Durchsuchung einer Wohnung zwecks Durchführung einer Abschiebung

    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 - juris Rn. 27; Beschluss vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22

    Recht auf effektiven Rechtsschutz im strafvollzugsrechtlichen Eilverfahren

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2, und vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20

    Verfassungswidrige Verkürzung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug (Einschränkung

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, kurze Fristen setzt und benötigte Akten zeitnah beizieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, Rn. 28 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21

    Nachzug zum im Bundesgebiet lebenden Vater

    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 - juris Rn. 27; Beschluss vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - 3 M 4.21

    Schulrecht; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Schulpflicht; Durchsetzung;

    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 - juris Rn. 27; Beschluss vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 49/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen landgerichtliche Kostenentscheidung im

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Mai 2022 - 2 BvR 167/22 -, Rn. 20).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 Ta 72/21

    Kostenfestsetzung - Beiordnung Terminvertreter - fiktive Reisekosten -

    ee) Nur ein solches Verständnis der §§ 45 ff RVG (vgl. OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 6) gewährleistet die verfassungsrechtlich gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gebotene weitgehende Gleichstellung Unbemittelter mit Bemittelten (vgl. dazu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20, Rn. 4) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - 3 M 154.20

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erfolgsaussichten; Visum; Streitgegenstand;

    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 - juris Rn. 27; Beschluss vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - 3 M 63.20

    Nachweis der Eheschließung eines Ausländers, speziell eines somalischen

  • LSG Bayern, 05.06.2023 - L 13 R 485/22

    Rentenversicherung: Voraussetzung für Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei

  • VG Berlin, 24.01.2022 - 38 L 880.21
  • VG Berlin, 12.11.2021 - 38 L 722.21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Abschiebung

  • LG Bonn, 17.04.2023 - 8 T 70/22
  • VG Potsdam, 20.12.2022 - 3 K 136/21
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